Steuerhinterziehung: Anstieg der Haftstrafen

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass in 2013 der höchste Stand an ausgeurteilten Haftstrafen innerhalb der letzten 20 Jahre zu verzeichnen war. Diese Entwicklung zeigt sich nach unserer Erfahrung auch in den anderen Bundesländern - Steuerhinterzieher müssen immer häufiger mit Freiheitsstrafen (mit/ohne Bewährung) rechnen.

 

Hauptgründe für diese Entwicklung sind aus unserer Sicht der erhöhte Fahndungsdruck und die geänderte Einstellung von Behörden und Bevölkerung zur Steuerhinterziehung (Stichwort: Kaverliersdelikt). Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft sind im Gegensatz zu früheren Jahren öfter bereit, Steuerhinterzieher öffentlich anzuklagen statt das Ermittlungsverfahren vorgerichtlich im Wege eines "Deals" zu beenden. Ferner hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft, d.h. die Strafgerichte sprechen eher Freiheitsstrafen statt Geldstrafen aus.

 

Die beschriebene Entwicklung verdeutlicht, dass der Verteidigung des Steuerpflichtigen im Ermittlungsverfahren noch mehr Bedeutung zukommt: Gelingt es dem Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren die (angeblichen) Feststellungen der Steuerfahndung nachhaltig in Zweifel zu ziehen, so steigt auf Seiten der Ermittlungsbehörden die Bereitschaft das Verfahren bereits in diesem Stadium "einverständlich" zu beenden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.

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