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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hültzstraße 26
50933 Köln

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Fax.: +49 (0) 2 21/940 21 01

Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH!

Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht), des Steuerrechts (nationales/internationales Steuerrecht) und des Steuerstrafrechts tätig. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als "Fachanwälte für Steuerrecht" und Steuerstrafverteidiger qualifiziert und haben weitere wirtschaftsbezogene Zusatzqualifikationen erworben. Neben ihrer rechtsberatenden Tätigkeit halten unsere Rechtsanwälte vielfach Vorträge vor Fachpublikum und im Rahmen von Mandantenseminaren. Darüber hinaus publizieren unsere Rechtsanwälte regelmäßig zu wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen.

Weitere Informationen über die Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH finden Sie in den entsprechenden Rubriken ( Mitarbeiter , Beratungsprofil , Veröffentlichungen , Vorträge , Mitgliedschaften ) auf dieser Seite.


 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:


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News der Arge Steuerrecht

Arge Steuerrecht - Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im deutschen Anwaltverein
  • Das Bundesfinanzministerium hat in einer aktuellen Information eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen veröffentlicht. Die Übersicht zeigt, wie verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden. Hier das aktuelle BMF-Schreiben downloaden

  • Mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am 15. Dezember 2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden. Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben eine Verständigung über die Auslegung von Ziffer 3 Buchstabe b des Protokolls zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 vereinbart. Hier die komplette Vereinbarung im Download ansehen

  • Das aktuelle "steueranwaltsmagazin" ist im Downloadbereich öffentlich eingestellt. Das letzte Magazin des Jahres 2011 befasst sich mit aktuellen Themen, die auch das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Gesellschaftsrecht und Europäisches Steuerrecht tangieren aus Sicht des Steuerrechts tangieren.