Schweiz: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland tritt in Kraft

Mit dem heute erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden ist das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das DBA trägt zu weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei. Weiterhin im Ratifizierungsprozess befindet sich das Abkommen über eine Quellensteuer mit Deutschland. Die Revision des bestehenden DBA mit Deutschland war am 27. Oktober 2010 unterzeichnet und anschliessend von den Parlamenten beider Länder genehmigt worden. Heute haben in Berlin der Schweizer Botschafter Tim Guldimann und der deutsche Beauftragte aus dem Auswärtigen Amt, Franz Josef Kremp, die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.

Damit erfolgt gemäss Abkommenstext gleichentags das Inkrafttreten. Das revidierte Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel über den Informationsaustausch nach dem international geltenden Standard. Das neue DBA enthält zudem verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer und die deutsche Wirtschaft. So werden unter anderem die Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.

Das revidierte Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel über den Informationsaustausch nach dem international geltenden Standard. Das neue DBA enthält zudem verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer und die deutsche Wirtschaft. So werden unter anderem die Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.

Die Bestimmungen des Abkommens finden hinsichtlich des Informationsaustausches ab dem 1. Januar 2011 und für die restlichen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.

Das ebenfalls bereits unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland mit einer internationalen Quellensteuer befindet sich nach wie vor im Prozess der Ratifizierung. Dieses Abkommen soll 2012 den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung unterbreitet werden und 2013 in Kraft treten

[Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement 21.12.2011, Medienmitteilung]

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  • Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • Das Bundesfinanzministerium hat in einer aktuellen Information eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen veröffentlicht. Die Übersicht zeigt, wie verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden. Hier das aktuelle BMF-Schreiben downloaden

  • Mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am 15. Dezember 2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden. Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben eine Verständigung über die Auslegung von Ziffer 3 Buchstabe b des Protokolls zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 vereinbart. Hier die komplette Vereinbarung im Download ansehen