BFH: Verzinsung von Steuerschulden ab 2015 verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat in einer am 14.05.2018 veröffentlichten Entscheidung mitgeteilt, dass er die gesetzliche festgelegte Verzinsung von Steuerschulden in einer Höhe von 0,5% pro Monat (6% p.a.) ab dem Jahre 2015 für verfassungswidrig hält: Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich, da sich im ab 2015 bis 2017 ein niedriges Marktzinsniveaus strukturell und nachhaltig verfestigt habe. Aufgrund des Fortschritts in der elektronischen Datenverarbeitung sei es der Finanzverwaltung zwischenzeitlich möglich, den Zinssatz an den aktuellen Marktzins oder den Basiszinssatz im Sinne § 247 BGB anzupassen.

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