Cum/Ex – weitere Anklagen – keine Deals – keine Verjährung

Wie heute, 14.06.2020, bekannt geworden ist, hat die Staatsanwaltschaft Köln weitere Personen (aus dem Bankbereich) wegen Cum/Ex-Geschäften angeklagt. Das Landgericht Bonn muss über die Zulassung der Anklage entscheiden. Wie der Justizminister von NRW auf Presseanfragen betonte, werden weitere Anklagen folgen. Die Anklagen sollen sich dabei nicht nur gegen die unmittelbar tätigen Händler/Berater richten, sondern auch gegen das mittlere Management und gegebenenfalls gegen die Chefetagen der beteiligten Banken. Der Justizminister schloss aus, dass es zur Verjährung kommt und betonte ferner (nochmals), dass es zu keinen „Deals“ mit den Beschuldigten kommen wird. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sei sehr hoch, daher müssten öffentliche Gerichtsverhandlungen stattfinden und keine „Deals im Hinterzimmer“. N A C H T R A G vom 15.06.2020: Der Gesetzgeber plant, die absolute Verfolgungsverjährung von 20 Jahre auf 25 Jahre anzuheben, um den Staatsanwälten mehr Zeit einzuräumen. Berater oder Steuerpflichtige, welche solche Geschäfte getätigt haben, sollten sich daher rechtzeitig einer Beratung und Vertretung durch eine Fachanwalt für Steuerrecht mit strafrechtlicher Prozesserfahrung versichern.

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