Steuerhinterziehung und Vermögensabschöpfung beim (Mit)Täter

Im Jahr 2017 wurden die Vorschriften über die Vermögensabschöpfung bei Straftraten (neu: Einziehung von Taterträgen; vorher: Verfall oder Einziehung) neu geregelt. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei einer Anklage auch immer eine Entscheidung über diesen Punkt zu „beantragen“. Seitdem häufen sich die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) über diese Vorschriften --- insbesondere häufen sich die Aufhebungen, da die Gerichte die Vorschriften fehlerhaft angewandt haben. Kernpunkt ist bei Steuerhinterziehungsfällen die Frage, was der Steuerhinterzieher, Mittäter oder Gehilfe durch die Tat „erlangt“ hat. Oftmals fällt es den Gerichten schwer, hier den richtigen Ansatzpunkt zu wählen und der BGH muss daher die Entscheidung korrigieren oder hebt sie komplett auf. Für einen Angeklagten ist es daher wichtig, nicht nur einen Strafverteidiger, sondern auch einen Fachanwalt für Steuerrecht in seine Verteidigung einzubeziehen, um gegen fehlerhafte Einziehungsentscheidungen vorzugehen. In unserer Praxis ist uns bereits in einer Vielzahl von Fälle gelungen, falsche Einziehungsentscheidung zu verhindern.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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