Bundestag stimmt Steuerabkommen mit Schweiz zu - Zustimmung im Bundesrat weiter zweifelhaft

Der Bundestag hat am 26.10.2012 dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP. Die Oppostionsparteien stimmten sämtlich dagegen. In der vorgehenden Debatte im Bundestag zeichnete sich ab, dass nur die Parteien der Regierungskoaltition dem Steuerabkommen zustimmen würden. Die Redner der Oppostition lehnten das Steuerabkommen (u.a. aufgrund des niedrigen Steuersatzes und der Gewährleistung der Anonymität der Steuerhinterzieher).

 

Das Steuerabkommen bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat, dort verfügt die Regierungskoalition nicht über eine Mehrheit. Die Oppostition hat (nochmals) angekündigt, dass "ihre" Bundesländer dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden und es damit zu Fall bringen werden.

Ein Termin über die Beschlussfassung im Bundesrat, wo das Steuerabkommen offiziell seit dem 02.11.2012 vorliegt, steht noch nicht fest, die nächsten regulären Sitzungen des Bundesrates finden allerdings am 23.11.2012 und am 14.12.2012 statt.

BFH erleichert steuerneutrale Übertragung im Familienkreis

Der Bundesfinanzhof hat mit heute veröffentlichten Urteil vom 02.08.2012 die steuerneutrale Übertragung von Vermögenswerten einer Personengesellschaft von Eltern auf ihre Kinder erleichtert - und ist damit gleichzeitig einer Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung entgegengetreten, die eine wesentlich strengere Auffassung vertrat.

 

In dem vorliegenden Fall war ein Vater alleiniger Inhaber der Gesellschaftsanteile einer GmbH & Co. KG, welcher er sämtlich (GmbH-Anteile und Kommandit-Anteile) auf seine Tochter übertrug. Gleichzeitig überführte er jedoch ein Grundstück, dass er an die KG vermietet hatte (Sonderbetriebsvermögen) auf eine andere GmbH & Co. KG.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nur die Übertragung des Grundstücks steuerneutral (=zu Buchwerten) möglich gewesen sei, eine steuerneutrale Übertragung der KG-Anteile auf die Tochter seien aufgrund der "abweichenden" Übertragung des Grundstücks jedoch nicht möglich gewesen.

 

Der BFH trat dieser Auffassung entgegen, da das Einkommensteuergesetz beide Übertragungen zu Buchwerten gestatte und nicht einer Übertragung den Vorzug vor der anderen gebe.

Singapur und Deutschland beschließen verbesserten Informationsaustausch

Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.

 

Folgende Ergänzungen sind geplant:

  • Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
  • Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
  • Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
  • Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.

Finanzamt haftet nicht für Kursverluste eines gepfändeten Wertpapierdepots - auch wenn die Pfändung unrechtmäßig war

Mit einem aktuellen Urteil hat Bundesgerichtshof den Finanzämtern eine ausserordentliche Erleichterung ihrer Zwangsvollstreckungstätigkeiten gewährt:

Finanzämter haften nicht für die Kursverluste, welche ein Wertpapierdepot erleidet, das vom Finanzamt zum Zwecke der Steuereintreibung arrestiert/gepfändet worden ist - auch wenn sich später herausstellt, dass die Steuerforderungen unberechtigt gewesen sind!

 

In dem entschiedenen Fall klagte ein Steuerpflichtiger auf Zahlung von ca. EUR 800.000 Schadensersatz. Ein bayerisches Finanzamt hatte geglaubt eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufzudecken zu haben, hatte u.a. das Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen arrestiert und entsprechende Steuer(nachforderungs)bescheide erlassen. Aufgrund der Pfändung konnte der Steuerpflichtige das Wertpapierdepot nicht mehr "aktiv" verwalten lassen. Aus seiner Sicht trat dadurch ein Schaden in der vorgenannten Höhe ein.

5 Jahre nach der Pfändung entschied der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt die steuerliche Lage falsch beurteilt habe und hob die Steuerbescheide fast vollständig auf.

BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich Vermögensverhältnisse

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur durch Abgabe falscher/unvollständiger etc. Steuererklärungen (Festsetzungsverfahren) möglich ist, sondern durch die falsche Darstellung der Vermögensverhältnisse im Beitreibungsverfahren! Mit dem Begriff Beitreibungsverfahren wird das "Zwangsvollstreckungsverfahren" des Finanzamtes zur Beitreibung noch offener Steuerschulden bezeichnet.

 

Der BGH argumentiert, dass steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 AO auch Umstände sein können, die für die Entscheidung des Finanzamts, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, von Bedeutung sind. Wer sich also gegenüber dem Finanzamt bewußt wahrheitswidrig als vermögenslos darstellt, der macht gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen.

 

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BFH hält neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und legt es dem Bundesverfassungsgericht vor!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das im Jahr 2009 neu gefasste Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig und hat daher am 27.09.2012 das Bundesverfassungsgericht angerufen.

 

Der BFH hält zwar nicht alle Teile des neue ErbStG für verfassungswidrig, jedoch hat er erheblichen Bedenken gegen zwei Kernvorschriften des neuen Gesetzes: § 13a und § 13b ErbStG. Diese beiden Vorschriften legen fest, das bestimmte ("betriebliche") Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer verschont bleiben ("Verschonungsregelung"). Nach Ansicht des BFH sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen jedoch nicht präzise genug gefasst worden. Mit halbwegs einfachen Gestaltungsmodellen kann daher erreicht werden, dass große Teilen des übertragenen Vermögens von der Steuer verschont werden. Nach Ansicht des BFH ist die Verschonung nicht die Ausnahme, sondern die Regel (geworden).

 

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmung

Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer diskriminierenden Bestimmung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbSchStG) erhoben.

 

Nach § 16 ErbSchStG wird im Inland Ansässigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Eine solche Bestimmung könnte im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.

Bundesrechnungshof kritisiert massiven Umsatzsteuerbetrug

Der Bundesrechnungshof hat zusammen mit den Rechnungshöfen der Niederlande und Belgiens einen Bericht über den Umsatzsteuerbetrug bei grenzüberschreitendem Handeln veröffentlicht. In dem Bericht beklagen die Rechnungshöfe, dass innerhalb der EU durch Umsatzsteuerbetrug nach wie vor massive Steuerausfälle (mehrere Milliarden Euro im Jahr) zu verzeichnen sind.

 

Nach Ansicht der Rechnungshöfe müssen die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ihre Kontrollmöglichkeiten im Umsatzsteuerbereich noch stärker ausbauen. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf dem EU-weiten Austausch von Informationen liegen - nur so könne der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpft werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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