Steuerrecht

 

Steuerliche Optimierung des Unternehmens/Konzerns

Niemand zahlt gerne Steuern und niemand zahlt gerne zu viel an Steuern! Die Optimierung der Steuerquote innerhalb des gesetzlichen Zulässigen zählt daher zu einer unserer Hauptaufgaben. Wir können in diesem Bereich auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit und Expertise verweisen.

Wir beurteilen die aktuellen steuerlichen Verhältnisse von Unternehmen und erstellen auf Basis dieser Analyse Verbesserungsvorschläge. Hierbei haben wir die Interessenlage des Unternehmens im Blick und wägen auch die möglichen Kostenfolgen ab. Wir verfügen über ein Netzwerk von ausländischen Steuerexperten und ziehen daher auch die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen in unsere Analyse und Empfehlungen mit ein. Ein weiterer Gesichtspunkt unserer Empfehlungen ist die Praktikabilität unserer Vorschläge für das jeweilige Unternehmen. Unsere Vorschläge müssen praktisch umsetzbar sein und zudem dürfen die möglicherweise entstehenden Zusatzkosten den steuerlichen Gewinn nicht übersteigen.

Tax Compliance

Tax Compliance ist ein neues Stichwort für ein altes Problem:
Entsprechen die derzeitigen Unternehmensstrukturen und Vorgehensweisen im Betrieb den (aktuellen) steuerlichen Vorschriften bzw. bewegt man sich eventuell in steuerstrafrechtlichen Bereichen?

Das Steuerrecht ist kompliziert und der Gesetzgeber sorgt dafür, dass es kompliziert bleibt! Problematisch ist hieran, dass mit dem (materiellen) Steuerrecht auch die Anforderungen an die steuerlichen Pflichten steigen. Ein Paradebeispiel hierfür ist das Umsatzsteuerrecht, insbesondere wenn es sich grenzüberschreitende Sachverhalte handelt: Die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen über eine oder mehrere Grenzen hinweg ist extrem schwierig. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von (teils „utopischen“) Prüf- und Dokumentationspflichten geschaffen hat, deren Nichterfüllung den Unternehmer nicht nur außerordentlich viel Geld kosten kann, sondern ihn auch in der Verdacht der Steuerhinterziehung rücken kann.

Im Rahmen einer Tax Compliance prüfen wir die aktuelle Unternehmensstruktur und die Abläufe im Unternehmen und nehmen eine Beurteilung im Hinblick auf die Einhaltung der steuerlichen Pflichten vor bzw. wir weisen auf mögliche Schwachpunkte oder Gefährdungspotential hin.
Größere Unternehmen unterstützen wir bei der Einrichtung eines hausinternen Systems zur permanenten Tax Compliance bzw. wir stehen für einen periodische Überprüfung des Unternehmens in diesem Bereich zur Verfügung.

Beratung und Interessenvertretung bei Betriebsprüfungen

Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden haben ein stillschweigendes Ziel: Der Fiskus will „Fehler“ oder bisher unbekannte Sachverhalte aufdecken und daraus zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Brisanz erhalten Betriebsprüfungen durch den Umstand, dass oftmals Prüfer der Ansicht sind, ein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten aufgedeckt zu haben. In diesen Fällen kämpft der Steuerpflichtigen nicht gegen nur die hieraus resultierenden Steuernachforderungen sondern auch gegen den Vorwurf des vermeintliche steuerstrafrechtlich relevanten Verhaltens.

Speziell in solchen Konfliktsituationen stehen wir als Berater zur Verfügung und verteidigen die steuerlichen Konzepte und Gestaltung unserer Mandanten. Gerade dann, wenn der bisherige steuerliche Berater mit seinen Argumenten bei der Gegenseite nicht mehr durchdringen kann bzw. sich die Gesprächssituation extrem verschlechtert hat, bringen wir unser steuerliches Fachwissen und unser Verhandlungsgeschick ein. Das Hinzutreten eines „Externen“ kann hier eine Wendung bringen, ferner unterziehen wir alle bisher ausgetauschten Argumente einer kritischen Würdigung und versuchen neue Ansatzpunkte für eine Lösung der Problemlage zu finden.
Oberste Maxime unseres Handelns ist dabei immer die Interessenlage des Mandanten.

Prozessvertretung vor den Finanzgerichten

Die Vertretung eines Steuerpflichtigen vor Gericht und der Kampf für seine Rechte gehört zu den Kernaufgaben und Kernkompetenzen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor den jeweils zuständigen Finanzgerichten, vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg bis zum Finanzgericht Köln oder Finanzgericht München.

Können sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt nicht über die Beurteilung eines steuerlichen Sachverhalts einigen, so eröffnet das Gesetz den Weg zu den Finanzgerichten. Dort entscheiden unabhängige und erfahrene Steuerjuristen über den Sachverhalt. Um solche Verfahren richtig führen zu können, ist nicht nur Kenntnis des Steuerrechts von Nöten, sondern auch Kenntnis der speziellen Prozessrechtsordnung (FGO – Finanzgerichtsordnung). Während Rechtsanwälte in dieser Materie ausgebildet werden, fehlt es Steuerberatern oft an den entsprechenden Kenntnissen und/oder an der entsprechenden Gerichtserfahrung. Wir übernehmen daher die Prozessvertretung vor den Finanzgericht, auch in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern der Mandanten.

Nichtzulassungsbeschwerde / Revision vor dem Bundesfinanzhof

Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es nur zwei gerichtliche Instanzen, das örtliche Finanzgericht und den Bundesfinanzhof in München als Revisionsinstanz..Um zu vermeiden, dass der Bundesfinanzhof von Revisionen aus dem ganzen Bundesgebiet „überschwemmt“ wird, haben der Gesetzgeber und die Finanzgerichte den Zugang zum Bundesfinanzhof an enge Voraussetzungen geknüpft: Nur ganz bestimmte Streitfälle gelten als revisionsfähig und ferner muss das örtliche Finanzgericht die Revision gegen sein Urteil ausdrücklich zulassen – was eher selten der Fall ist. Wird die Revision nicht zugelassen, so ist dies mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde angreifbar. Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt; nur ein sehr geringer Prozentsatz der Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch erfolgreich.

Eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich zu führen ist aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen sehr anspruchsvoll. Dem Gericht muss im Detail dargelegt werden, warum gerade der vorliegende Rechtsstreit die strengen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eine solche Darlegung erfordert genaue Kenntnisse der Rechtsprechung zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu taktischen Vorgehensweisen in solch einem Verfahren. Wir verfügen über eine jahrelange Erfahrung in der Führung von Nichtzulassungsbeschwerden. Wir führen diese Verfahren da wir auch die erste Instanz geführt haben, wir übernehmen aber auch Verfahren, welche in 1. Instanz von Steuerberatern oder andern Kollegen geführt wurden.

 Abwehr von Haftungsklagen vor Zivilgerichten

In Zusammenarbeit mit der Haftpflichtversicherung des Mandanten wehren wir Haftungsklagen gegen Steuerberater in allen Stadien der Auseinandersetzung ab.

Steuerrecht ist eine extrem anspruchsvolle Materie. Leicht passieren hier Fehler, ebenso leicht meint jedoch der Mandant einen vermeintlichen Fehler in der Beratung/Betreuung seines Mandats erkannt zu haben und will den Steuerberater in Regress nehmen. Tritt dieser Fall ein, so sollte sich der Steuerberater an einen Rechtsanwalt wenden, der mit der täglichen Praxis der steuerberatenden Tätigkeit und dem materiellen Steuerrecht vertraut ist und zugleich die zivilprozessualen Anforderungen an eine erfolgreiche Vertretung bewältigen kann. Für diese Aufgabe sind daher gerade Fachanwälte für Steuerrecht hervorragend qualifiziert.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche