Verrechnungspreise und Steuerstrafrecht

Immer stärker rücken die grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in den Blickpunkt der Finanzbehörden. Deutschland ist diesbezüglich sehr aktiv, ist es doch (angeblich) sehr stark von Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete (u.a. aufgrund unternehmensinterner Verrechnungspreise) betroffen. In steuerlicher Hinsicht hat der Gesetzgeber schon vor einiger Zeit die Dokumentationspflichten enorm verschärft, § 90 Abs. 3 AO. Die Einhaltung der Dokumentationspflichten wird dabei vereinzelt von Finanzämter als *materielle* Steuervorschrift interpretiert. Daher könnte die unterlassene oder *falsche* Dokumentation im steuerSTRAFrechtlichen Sinne als *falsche Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen* ausgelegt werden - natürlich in erster Linie um *Druck beim Steuerpflichtigen* zu machen.

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USA contra Steuerparadiese

Der US-Senat hat vor kurzem eine sehr aufschlußreiche Untersuchung über Steueroasen (*Tax haven abuses: the enablers, the tools, the secrecy*) veröffentlicht. Darin fordert er einen verstärkten Kampf der USA gegen Steuerhinterziehung, die mit Hilfe von Steueroasen durchgeführt wird. Der Bericht fordert insbesondere Verschärfungen, welche für Steuerberater und Banken von erheblicher Tragweite sein können. Aber auch für den normalen deutschen Steuerpflichtigen können sich Auswirkungen aus den geforderten Verschärfungen ergeben, denn mögliche neue Gesetze könnten auch US-Hedgfonds oder US-Aktienfonds betreffen. (HINWEIS: Einen umfassenden Bericht über diese Untersuchung des US-Senats können Sie der nächsten Ausgabe des *Steueranwaltsmagazin* -www.steuerrecht.org- entnehmen. RA Petra Korts und RA Wahed T. Barekzai haben dort einen Artikel zu diesem Thema verfasst.)

Fall aus der Praxis: Globalzession führt zu Umsatzsteuerhinterziehung

Ein Fall aus unsere Praxis hat wieder einmal die Problematik von Globalzessionen und Umsatzsteuerhinterziehung aufgedeckt. In der Regel werden bei Globalzessionen zur Absicherung von Krediten oder Leasinggeschäften, die Forderungen in voller Höhe, das heisst inklusive Umsatzsteuer abgetreten. Eigentlich ist jedoch der Umsatzsteueranteil an den Fiskus abzuführen und nicht Bestandteil der Leistung. Schuldrechtlich gesehen besteht jedoch nur einer einzige (Brutto-)Forderung, so dass es auch zulässig ist, diese voll abzutreten. Fällt nun das Unternehmen in die Insolvenz, so treten die Globalzession in Kraft und die Gläubier ziehen die Forderungen inklusive der Umsatzsteuer ein. Der Fiskus geht damit also leer aus. Verschiedentlich wird nun aber von Seiten der Finanzämter versucht, den Gläubigern welche die Forderungen brutto abtreten, eine Umsatzsteuerhinterziehung anzuhängen. Hier bedarf es viel Erfahrung in steuerstrafrechtlicher Hinsicht und Kenntnis des Umsatzsteuersystems, um dieser Angriffe abzuwehren.

Probleme bei der Umsatzsteuer/Umsatzsteuerbetrug bleiben aktuell

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Gutachten \"Probleme beim Vollzug der Steuergesetze\" darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen in Deutschland statistisch gesehen nur alle 50 JAHRE von einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erfaßt wird - und dann nur für einen eingeschränkten Zeitraum. Damit bleibt der Umsatzsteuerbetrug auf der Tagesordnung. Ferner macht diese Situation es aber auch für rechtschaffene Unternehmen höchst gefährlich, da die Gefahr besteht, dass unternehmensinterne Fehler bei der Umsatzsteuer erst Jahre später entdeckt werden - mit entsprechenden finanziellen Folgen. Wie unsere Praixs zeigt ist es möglich, dass z.B. der unerkannte&ungewollte Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussel erst Jahre später aufgedeckt wird. Die finanziellen Folgen solcher Entdeckungen sind dabei gerade für rechtschaffene Unternehmen eine Katastrophe.

Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur liegt vor

Zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (-DBA-) mit der Republik Singapur vom 28. Juni 2004 liegt nunmehr ein Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes vor. Das Abkommen ersetzt das alte DBA-Singapur vom 19. Februar 1972. Neben dem Text des Abkommens beinhaltet das Gesetz das Protokoll und die Denkschrift zu diesem Abkommen. Das Abkommen mit der *Schweiz Asiens* ist von großer Wichtigkeit für den deutschen Fiskus. Das Abkommen betrifft alle wichtigen Bereich, wie z.B. die Besteuerung von Zinsen / Zinseinkünften oder Unternehmensgewinnen. Das Abkommen wird auch Bedeutung für Fragen hinsichtlich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafrecht allgemein haben. Eine genauere Analyse der Neuerungen und Folgen des DBA wird an dieser Stelle erfolgen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Finanzministerium hält trotz gegenteiligem BFH-Beschluß an internationalen Kontrollmitteilungen fest

Das Bundesfinanzministerium (-BMF-) befürwortet weiterhin die Weitergabe von Informationen an die Finanzbehörden anderer EU-Länder, wenn der *leichte* Verdacht auf eine mögliche Steuerverkürzung in dem betreffenden EU-Land vorliegt - obwohl der Bundesfinanzhof in einem Beschluß vom 15.02.2006 *Spontanauskünfte* in diesen Fällen für unzulässig erklärt hat. Der BFH hielt den leichten Verdacht einer Steuerverkürzung nicht für ausreichend um das Finanzamt zur Weitergabe der Daten zu ermächtigen. Es muss schon ein starker Verdacht einer Steuerhinterziehung genau in diesem EU-Land vorliegen. Der BFH-Beschluss ist nur einer vorläufige Entscheidung, eine endgültige Entscheidung des BFH steht noch aus. In einem Schreiben vom 01.08.2006 verteidigt das BMF nunmehr seine Ansicht und legt dar, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen für einer Informationsweitergabe doch vorliegen. Das BMF beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie betreffend den Auskunftsaustausch und entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshof zu dieser Richtlinie.

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FG Köln: Engl. Limited darf keine Steuerberatung in Deutschland ausüben

Das FG Köln hat in einer sehr ausführlichen Entscheidung vom 10.05.2006 festgestellt, dass eine englische Limited, welche u.a. Buchführungsarbeiten und Steuerberatung in Deutschland anbietet, von den Finanzämtern zurückgewiesen werden kann. Die engl. Limited konnte weder mit einem Hinweis auf die EU-Dienstleistungsfreiheit noch mit dem Verweis auf die EU-Niederlassungsfreiheit durchdringen. Das FG Köln unterstellte implizit eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der EU-Grundfreiheiten: Einer der Direktors der engl. Limited war früher als Steuerberater in Deutschland zugelassen, bevor ihm dann die Zulassung wegen Vermögensverfall entzogen wurde. Die Revision zum BFH wies das Finanzgericht ebenso zurück, wie eine Vorlage des Rechtsstreits an den EuGH.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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