*Steuersünder-CD* vom Land NRW angekauft - telefonischer Notdienst unserer Kanzlei

Mehrer Nachrichtenagenturen melden, dass das Land NRW heute die *Steuersünder-CD* angekauft habe. Die CD liege bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Für eilige Beratungen über das Wochenende haben wir einen telefonischenNotdienst eingerichtet, unter dessen Nummer Sie uns erreichen können: 

0172-2598020

erreichen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne und umgehend. Auch die Kontaktaufnahme über diese Nummer ist vom Anwaltsgeheimnis geschützt!

OFD Koblenz warnt vor der Abgabe unvollständiger Selbstanzeigen und *empfiehlt* sich beraten zu lassen

Die Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) hat in einer heutigen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass nur vollständige/korrekte Selbstanzeigen zu einer Straffreiheit führen können. Vorallem bei Personen die eine Selbstanzeige ohne vorherige Beratung abgegeben haben, komme es zu Fehlern in der Erklärung. Dies führe oftmals dazu, dass nur teilweise Straffreiheit eintrete.

Betroffenen ist daher zu raten, sich vor der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige? Keine Steueramnestie geplant!

Presseberichten zufolge fordern immer mehr Politiker quer durch alle Parteien eine Abschaffung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige.
Innerhalb der Regierungskoaltion besteht (angeblich) zumindest eine große Übereinstimmung dahingehend, dass die Voraussetzungen für ein Strafbefreiung verschärfte werden sollten. Konkrete Pläne wie diese Neugestaltung der strafbefreienden Selbstanzeige aussehen soll, sind allerdings noch nicht bekannt geworden.

In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass es nicht zu einer Steueramnestie kommen wird, sowohl Politiker der Regierungskoalition, als auch der Opposition sprechen sich vehement dagegen aus.

RA Korts erneut im Interview bei WDR -Aktuell Stunde-

Erneut stand Herr RA Sebastian Korts dem WDR-Fernsehen (Aktuelle Stunde vom 08.02.2010) als Experte im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht für ein Interview zur Verfügung. Thema der Sendung war die Frage nach den praktischen Konsequenzen aus dem Ankauf der *Steuersünder-CD*.

Das Interview können Sie sich auf der Internetseite des WDR ansehen, wenn sie auf nachfolgenden Link klicken:

---> Interview RA Korts *Alte CDs, Neue CDs*



NACHTRAG: Das Interview steht nicht mehr zur Verfügung, da der WDR solche Beiträge nur für 7 Tage nach Ausstrahlung zum kostenfreien Download bereit stellt.

Schweizer Bundesgericht: illegal erlangte Steuerdaten dürfen verwendet werden!

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am 02.10.2007 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die (Schweizer) Steuerbehörden von einem Kriminellen geklaute Daten/Geschäftsgeheimnisse verwerten dürfen - ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht.

Vor dem Hintergrund dieser höchtsrichterlichen Entscheidung dürfte es den Schweizer Behörden schwer fallen, den deutschen Behörden ungesetzliches Verahlten vorzuwerfen.

Aktenzeichen: (T 0/2) 2C_514/2007 /zga

*Steuersünder-CD* wird gekauft - Betroffene sollten sich jetzt beraten lassen

Ungeachtet der schwerwiegenden(!) juristischen Bedenken, wird die sogenannte *Steuersünder-CD* von der Steuerverwaltung angekauft. Welche Bank von dem Ankauf betroffen ist, ist derzeit unklar.

Weiterlesen: *Steuersünder-CD* wird gekauft - Betroffene sollten sich jetzt beraten lassen

BGH: Bei Steuerhinterziehung immer auch Bußgeldvorschriften prüfen

Der Bundesgerichts hat die Gericht ausdrücklich aufgefordert, in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch immer mögliche Bußgeldvorschriften zu prüfen. Dies kommt immer dann in Betracht, wenn das Gericht eine vorsätzliche Steuerhinterziehung für nicht nachweisbar erachtet. Scheidet daher eine vorsätzliche Steuerhinterziehung aus, so könne stattdessen eine leichtfertige (~grob fahrlässige) Steuerverkürzung gemäß § 378 AO vorliegen.

Bundesgerichtshof setzt strengere Maßstäbe bei Umsatzsteuerkarussell

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich (Urteil vom 16.12.2009) die Freisprüche zweier Geschäftsführer einer Computerhandelsfirma aufgehoben und eine erneute Verhandlung angeordnet. Den beiden Geschäftsführern war vorgeworfen worden, sich an einem grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkarussell beteiligt zu haben und dadurch etwa EUR 1 Mio. an Vorsteuer unrechtmäßig erlangt zu haben.

Weiterlesen: Bundesgerichtshof setzt strengere Maßstäbe bei Umsatzsteuerkarussell

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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