Steuerabkommen Deutschland-Schweiz unterzeichnet!

Das neue Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist heute in Berlin unterzeichnet worden. Das *Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt* ergänzt das bereits zwischen den Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und regelt auf 44 Seiten (einschließlich 15 Seiten Anhang) die Nachversteuerung von *Schwarzgeld* und die zukünftige Versteuerung von Kapitalerträgen. Das Abkommen soll erst 2013 in Kraft treten und muss vorher noch vom Schweizer Parlament und vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

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BGH: Deutsche Kaptialerhaltungsvorschriften gelten im Insolvenzfall auch für ausländische Gesellschaften

Der BGH hat kürzlich eine sehr umstrittene Rechtsfrage entschieden: Die deutschen Kapitalerhaltungsvorschriften (hier: §§ 32a, 32b GmbHG alte Fassung), die sich bis Ende 2008 im GmbH-Gesetz wiederfanden, gelten auch für ausländische Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen in Deutschland gemäß Art. 4 EuInsVO das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Steuerabkommen mit der Schweiz wird am 21.09.2011 unterzeichnet

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll am Mittwoch, den 21.09.2011, unterzeichnet werden. Das Steuerabkommen wird insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der beiden Ländern neu regeln (Stichwort: teilweise Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnis).

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Bundesverfassungsgericht: Ersatzerbbesteuerung von Familienstiftungen rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des Bundesfinanzhofs betreffend die Besteuerung von Familienstiftungen zurückgewiesen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts halten sich die Urteile bzw. die Rechtsansichten des Bundesfinanzhofs zur Erbersatzbesteuerung von Familienstiftungen im Rahmen des grundgesetzlich vertretbaren.

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BFH: Auch "Strohmann" schuldet Umsatzsteuer aus Rechnungen seines Unternehmens

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Haftung für offen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer verschärft. Nunmehr können Personen, die ein Gewerbe anmelden, die faktische Geschäftsführung aber anderen Personen überlassen (*Strohmann*), für in Rechnung ihres Gewerbes offen ausgewiesene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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