Kassensysteme: Was gilt nun ab 01.10.2020?
Seit dem 01.01.2020 müssen in Deutschland alle elektronischen Kassen(systeme) "fälschungssicher" sein. Dies betrifft vor allem bargeldintensive Betriebe wie z.B. Kioske und das Gastronomiegewerbe. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte eine letzte "Gnadenfrist" für nicht umrüstbare Kassen bis zum 30.09.2020 gewährt. In Folge der Corona-Pandemie haben jedoch die Finanzministerien der LÄNDER im Juli 2020 beschlossen, dass die "Gnadenfrist" bis zum 31.03.2021 verlängert wird --- diesem Beschluss hat das BMF mit Schreiben vom 18.08.2020 widersprochen. Nunmehr haben die Finanzministerien der Länder Ende September 2020 darauf hingewiesen, dass es bei der Verlängerung der "Gnadenfrist" bleibt, allerdings gilt dies NUR DANN, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er bereits eine fälschungssichere Kasse verbindlich bestellt bzw. die Umrüstung der bisherigen Kasse in Auftrag gegeben hat (Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2020). Wer einfach seine veraltete Kasse weiternutzt und sich nicht um eine neue, fälschungssichere Kasse bemüht, kann sich also im Prüfungsfall NICHT auf die Verlängerung bis zum 31.03.2021 berufen.NEU: Schwarzarbeit verjährt nach 5 Jahren und nicht nach 35 Jahre
Mit einem Beschluss vom 01.09.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig seine Rechtsauffassung aufgegeben, dass Straftaten nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) erst nach 35 Jahre strafrechtlich verjähren. Nach der neuen Rechtsansicht tritt Verjährung ganz regulär 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsmonats ein. Nach der vorherigen Rechtssaufassung begann die strafrechtliche Verjährungszeit erst nachdem die sozialversicherungsrechtliche Verjährung abgelaufen war, diese beträgt jedoch 30 Jahre. Diese seit Jahrzehnten vertretene Ansicht führt zu einer strafrechtlichen Verjährung von 35 Jahre und mehr. Dies wurde in den letzten Jahren immer mehr kritisiert, da solche Verjährungsfristen im Bereich der Schwerstkriminalität zu suchen sind und nicht im Bereich der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen - letztendlich war die Kritik erfolgreich. Es bleibt allerdings bei der sozialrechtlichen Verjährung von 30 Jahren.Cum/Ex - CDU dringt auf längere Verjährung und Einziehung
Die Unionsfraktion im Bundestag drängt SPD-Finanzminister Scholz die Vorschriften zur Verjährung und zu den Einziehungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäfte weiter auszuweiten bzw. klarzustellen. Die Verjährung für besonderes schwere Fälle der Steuerhinterziehung, unter welche auch die millionenschweren Cum/-Ex-Geschäfte fallen, wurde bereits Mitte diesen Jahres von 20 auf 25 Jahre verlängert. "Unklarheiten" bestehen aber darüber, aus welchen Jahren noch Gewinne/Erträge aus Cum/-Ex-Geschäften eingezogen werden können.BMF bekräftigt Ablauf der Schonfrist für elektr. Kassen am 30.09.2020
In einem sehr ungewöhnlichen Schritt hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem gesonderten Schreiben nochmals bekräftigt bzw. klar gestellt, dass die Schonfrist für die Umrüstung von elektronischen Kassen(systemen) am 30.09.2020 abläuft und nicht verlängert wird. Weiter hat das BMF darauf hingewiesen, dass Ausnahmen hiervon nur im Einzelfall, nur auf Antrag und nicht dauerhaft gewährt werden dürfen; insbesondere weist das BMF darauf hin, dass die Bundesländer darüber hinausgehende, abweichende Regelungen nur in Abstimmung mit dem BMF beschließen dürfen. Dies zielt ganz klar auf die Erlasse der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern u.a. , welche eigenständig die Schonfrist (bis März 2021) ausgedehnt haben. Nach Ansicht des BMF dürften die Erlasse mangels Zustimmung des BMF also unwirksam sein.Neue Durchsuchungen im Cum/Ex-Skandal
Nachdem die Verjährungsfrist für schwere Fälle der Steuerhinterziehung um fünf weitere Jahre verlängert worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Köln weitere Durchsuchungsmaßnahmen vornehmen lassen. Am 04.08.2020 waren die Büros des Bundesverbandes der deutschen Banken in Frankfurt betroffen. Die Beamten gegen dem Verdacht nach, dass versucht worden sei im Wege der Lobbyarbeit auf Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einzuwirken, dass Cum/Ex-Geschäfte weiter möglich sind. Allein in Nordrhein-Westfalen wird im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften gegen ca. 880 Beschuldigte ermittelt. Weitere Strafverfahren sind in anderen Bundesländern anhängig.Weitere Beiträge...
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