Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind eine spezielle und anspruchsvolle Materie – unsere Fachkompetenz auf diesen Gebieten zeigt sich, neben Veröffentlichungen und Vorträgen, in den erworbenen Bezeichnungen/ Zusatzqualifikationen:
"Fachanwalt für Steuerrecht" ist ein Titel, der von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird, wenn sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".
Alle unsere Anwälte verfügen über dieses Grundrepertoire an Aus- und Weiterbildung.
MBA – Master of Business Administration,
M.I.Tax – Master of International Taxation und
LL.M. – Master of Laws, sind jeweils zusätzliche (internationale) akademische Studienabschlüsse, die immer einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatten.
Ihr Steuerproblem und Ihr steuerstrafrechtliches Problem sollten Sie daher einer Kanzlei anvertrauen, die im nationalen/internationalen Steuerrecht und im Verfahrensrecht als auch in der nationalen/internationalen Steuerstrafverteidung zu Hause ist.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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