Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Bundesverfassungsgericht prüft Treaty-override-Vorschrift
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- Erstellt am Mittwoch, 09. Mai 2012 12:04
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 09.05.2012 mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 10.01.2012 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob § 50d Abs. 8 EStG mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG wegweisenden Charakter für die gesamte Gruppe dieser Missbrauchsvorschriften haben wird.
Bei der Vorschrift handelt es sich um eine sogenannte steuerliche Missbrauchsvorschrift. Diese soll verhindern, dass es aufgrund von Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Fallgestaltungen kommt, bei welchen die Einkünfte weder vom einen, noch vom anderen Staat besteuert werden ("Keinmalbesteuerung"). In diesen Fällen soll das Besteuerungsrecht an Deutschland "zurückfallen". Diese nationale Regelung steht aber (oftmals) im Widerspruch zu den Regelungen des DBA, man spricht daher von einem "treaty override".
Vortrag: Deutsches Steuerrecht vs. Steuerflucht
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- Erstellt am Dienstag, 08. Mai 2012 13:30
Herr RA Sebastian Korts hat auf dem vom Deutschen Anwaltverein organisierten Seminar "Steueranwalt International - 2012" einen Vortrag zu sogenannten Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht gehalten. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht und deren Anwendungsbereiche.
→ Die Folien zu diesem Vortrag sind hier als PDF abrufbar.
Der deutsche Gesetzgeber versucht seit Jahrzehnten (aus seiner Sicht schädliche) Steuerumgehungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat er einer Reihe von (sich immer wieder ändernden) Vorschriften geschaffen, die solchen Steuergestaltungen "eine Riegel vorschieben" sollen. Insbesondere da ein Teil dieser (geänderten) Vorschriften (regelmäßig) über ihr Ziel hinausschießen, wird deren Rechtmäßigkeit vehement angegriffen.
Vollstreckung spanischer Steuerforderungen in Deutschland möglich
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- Erstellt am Dienstag, 08. Mai 2012 10:21
Die europäischen Finanzbehörden bedienen sich zunehmend der Vollstreckungsmöglichkeiten, die durch internationale Abkommen bzw. Rechtsakte der EU geschaffen worden sind: In Deutschland werden im Rahmen dieser Abkommen die ausländischen Steuerforderungen von den deutschen Finanzämtern vollstreckt. Besonders die spanischen Steuerbehörden haben diese Möglichkeit der Vollstreckung in Deutschland für sich entdeckt - was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass deutsche Steuerpflichtige zu einem sehr erheblichen Teil in spanische Immobilien investiert sind/waren und die spanische Finanzverwaltung begonnen hat, die jahrelangen Missstände in diesem Bereich aufzuarbeiten.
Die gegen die Vollstreckungen vor den deutschen Finanzgerichten erhobenen Klagen sind nur zu einem geringen Teil erfolgreich, zum Teil auch deshalb, weil die Bearbeitung dieser Materie besonderes Fachwissen erfordert, über welches nicht jeder Berater verfügt.
In zwei aktuellen Fällen hat das Finanzgericht (FG) Hamburg über Vollstreckungsersuchen spanischer Finanzämter gegen einen deutschen Geschäftsführer einer spanischen, in Palma de Mallorca ansässigen, GmbH entschieden:
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Bundesregierung: Ankauf von "Daten-CDs" trotz Steuerabkommens mit der Schweiz zulässig
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- Erstellt am Dienstag, 08. Mai 2012 09:54
Noch vor Inkraftreten des Steuerabkommens zwischen Schweiz und Deutschland zeigen sich erste Unterschiede in der Interpretation des Wortlauts des Abkommens. Während die Schweizer Regierung die Position vertritt, dass mit Abschluss des Abkommens ein Ankauf sogenannter "Daten-CDs" (CDs mit -gestohlenen- Bankdaten deutscher Kunden) nicht mehr zulässig ist, sieht das deutsche Bundesfinanzministerium diesen Punkt anders: Den deutschen Finanzämter sei nur verboten, sich "aktiv" um den Kauf solcher Daten-CDs "zu bemühen" - ein grundsätzliches Verbot des Ankaufs sieht das Abkommen also aus Sicht der Bundesregierung nicht vor.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils
Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.
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- Das Mindeststeuergesetz