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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hültzstraße 26
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
Fax.: +49 (0) 2 21/940 21 01 Willkommen Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH!
Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des
Wirtschaftsrechts (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht), des
Steuerrechts (nationales/internationales Steuerrecht) und des
Steuerstrafrechts tätig.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als "Fachanwälte für Steuerrecht" und Steuerstrafverteidiger qualifiziert und haben weitere wirtschaftsbezogene Zusatzqualifikationen erworben.
Neben ihrer rechtsberatenden Tätigkeit halten unsere Rechtsanwälte vielfach
Vorträge vor Fachpublikum und im Rahmen von Mandantenseminaren. Darüber hinaus
publizieren unsere Rechtsanwälte regelmäßig zu wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen.
Weitere Informationen über die Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH finden Sie in den entsprechenden Rubriken (
Mitarbeiter ,
Beratungsprofil ,
Veröffentlichungen ,
Vorträge ,
Mitgliedschaften ) auf dieser Seite.
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| Schweiz legt Grundsätze für steuerlichen Auskunftsaustausch fest - Fachleute kritisch |
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- 1. September 2010 -
Der Schweizer Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, welche den Schweizer Behörden die Handhabung von Amtshilfeersuchen vorschreibt. In der Amtshilfeverordnung ist inbesondere geregelt, dass die Schweizer Behörden keine Amtshilfe leisten sollen, wenn der ersuchende Staat sich direkt oder indirekt auf Informationen stützt, welche durch strafbare Handlungen erlangt worden sind (z.B. *Datendiebstahl*). Die Amtshilfeverordnung soll in nächster Zukunft durch ein Amtshilfegesetz abgelöst werden, jedoch sind die Arbeiten an diesem Gesetz noch nicht abgeschlossen.
Experten sind allerdings sehr kritisch, was die vorstehende beschriebenen Einschränkungen im Amtshilfeverordnung (und das Amtshilfegesetz) betrifft. Da die Amtshilfe jeweils auf einem völkerrechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen ausländischen Staat beruht, kann die Schweiz *nicht einfach* den Umfang der zu leistenden Amtshilfe einschränken, wenn diese so nicht in dem völkerrechtlichen Vertrag vorgesehen ist.
Sollte die Schweiz mit ihrer innerstaatlichen Handhabung der Amtshilfe gegen den Wortlaut der abgeschlossenen Verträge verstoßen, so könnten die betroffenen Staaten versuchen, die Schweiz wieder auf die *schwarze oder graue Liste* setzen zu lassen. |
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| BGH: An Steuerhinterziehung Unbeteiligter muss Hinterziehungsbetrag herausgeben |
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- 18. August 2010 -
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.07.2010 bestätigt, dass (auch) an einer Steuerhinterziehung vollkommen Unbeteiligte den Steuerhinterziehungsbetrag herausgeben müssen, wenn sie diesen von dem Steuerhinterzieher unentgeltlich erhalten haben. Dies gilt auch, wenn der Unbeteiligte den Betrag nicht direkt sondern über Dritte erhalten hat (Verschiebungsfall, Bereicherungskette). Der § 73 des Strafgesetzbuches der den sogenannten *Verfall* regelt, erfasse auch diese Fälle, eine Bösgläubigkeit des Unbeteiligten ist nicht erforderlich.
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| Staatsanwaltschaft Düsseldorf verschickt Fragebogen an Kunden von Credit Suisse |
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- 16. August 2010 -
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat vor einigen Tagen damit begonnen, Kunden der Credit Suisse anzuschreiben und diesen einen dreiseitigen Fragebogen über das Geschäftsgebaren bzw. die Betreuung der Kunden durch die Credit Suisse vorzulegen. Der Fragebogen wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Credit Suisse wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgelegt.
Personen, die solche einen Fragebogen erhalten haben, sollten sich vor einer Beantwortung unbedingt von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Bei vielen Fragen ist sehr zweifelhaft, ob und wie diese beantwortet werden müssen. Hier bedarf es einer anwaltlichen Prüfung die sich mit der konkreten Situation des Betroffenen auseinandersetzt. |
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| Deutschland und Monaco unterzeichnen Abkommen zum Informationsaustausch |
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- 28. Juli 2010 -
Das Bundesministerium der Finanzen teilte am 27. Juli 2010 in einer Pressmeldung mit, dass Deutschland und das Fürstentum Monaco am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen haben.
Das Abkommen ermögliche den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang sei nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 28.07.2010 |
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| Datendiebstahl: doch kein Schadensersatz von Liechtensteiner Bank!? |
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- 25. Juli 2010 -
Das Liechtensteinische Obergericht in Vaduz hat das Urteil des Landgerichts Vaduz vom Februar 2010, mit welchem die Bank LGT zum Schadensersatz gegenüber einem deutschen Kunden verurteilt worden war, aufgehoben.
Der deutsche Kunde war in Deutschland wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich musste er eine Geldauflage in Höhe von ca. 7,5 Mio. EUR zahlen. Der deutsche Kunde war in Folge eines Datendiebstahls *aufgeflogen*. Der Liechtensteinischen Bank warf er vor, dass diese ihn nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert habe und ihm daher die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige genommen war. Hätte er eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet, so wäre er nicht zu einer Bewährungsstrafe incl. Geldauflage verurteilt worden.
In erster Instanz hat das Landgericht Vaduz dem deutschen Kunden Recht gegeben und die Bank zum Ersatz der 7,5 EUR verurteilt. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung nunmehr auf. Laut Presseberichten argumentierte das Gericht, das die Geldauflage von ihrem Charakter und Zielsetzung her nicht auf die Bank *übergewälzt* werden könne. Es bestehe ein öffentliches Interesse dahingehend, dass die Geldauflage den Steuersünder tatsächlich treffe - ein Überwälzen auf die Bank würden diesem öffentlichen Interesse zuwider laufen.
Das Verfahren gilt als *Musterverfahren*, daher wird damit gerechnet, dass der deutsche Kläger gegen diese Entscheidung in die Revision zum Obersten Gerichtshof gehen wird. |
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