Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten

Vor einigen Wochen sorgte mehrere internationale Zeitungen für Aufregung, als diese vertrauliche Daten über Personen mit (Bank)Verbindungen zu Steueroasen veröffentlichten. Den Zeitungen waren bereits in 2012 anonym mehrere Millionen Datensätze zugespielt worden, anhand derer sich mehrere zehntausend Nutzer von Steueroasen (-gesellschaften/-banken) identifizieren lassen sollen.

Die Zeitungen lehnten es jedoch unter Hinweis auf Pressefreiheit bzw. Informantenschutz ab, die Daten den Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen.

 

Nunmehr wurde bekannt, dass die britischen Steuerbehörden auf unbekannten Wegen in den Besitz der Daten gelangt sind und diese Daten auch anderen Staaten zur Verfügung stellen werden - auch Deutschland!

 

Vor diesem Hintergrund sollten sich potentiell Betroffene umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten lassen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

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