Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertreten durch ihren Geschäftsführer,
Herrn Rechtsanwalt Sebastian Korts
email This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Amtsgericht Köln HRB 25840
Hültzstrasse 26
50933 Köln


Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
Fax.: +49 (0) 2 21/940 21 01

USt-Id.Nr. DE 171466967

Hinweise gemäß TDG:
Die Rechtsanwälte, welche in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind und bei der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig sind, gehören der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30
50668 Köln (NRW)
Tel.: 0221 9790100
an.

Berurfsrechtliche Regeln für Rechtsanwälte:
BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
BORA (Berufsordnung), CCBE (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft)
FAO (Fachanwaltsordnung)
BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung)
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Diese Ordnungen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de

Disclaimer:
Die Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist nicht verantwortlich für die Inhalte verweisender Links (Seiten). Zwar prüfen wir Internetangebote vor Veröffentlichung auf unseren Seiten gründlich, können aber nicht für alle Zeiten für deren Rechtmäßigkeit garantieren. Für die Inhalte verweisender Seite sind die Seitenbetreiber selbst verantwortlich.

Datenschutz:
Die durch Ihre Kontaktaufnahme zur Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zwangsläufig abgespeicherten persönlichen Daten werden von uns nur zum Zweck des internen Gebrauches - also zur Kontaktaufnahme mit Ihnen - verwendet. Wir schließen eine darüber hinaus gehende Verwendung zu Werbungszwecken oder eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in vollem Umfang aus.

Google Analytics

Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google"). Google Analytics verwendet sog. „Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten für die Webseitenbetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Der Erhebung und Nutzung Ihrer IP-Adresse durch Google Analytics können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();" erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen zu gewährleisten.

Technische Umsetzung:
Die technische Umsetzung der Seite erfolgte durch schmallenberg.txt - Anwaltsmarketing und Suchmaschinenoptimierung für Anwälte

Suche

News der Arge Steuerrecht

Arge Steuerrecht - Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im deutschen Anwaltverein
  • Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • Das Bundesfinanzministerium hat in einer aktuellen Information eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen veröffentlicht. Die Übersicht zeigt, wie verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden. Hier das aktuelle BMF-Schreiben downloaden

  • Mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am 15. Dezember 2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden. Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben eine Verständigung über die Auslegung von Ziffer 3 Buchstabe b des Protokolls zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 vereinbart. Hier die komplette Vereinbarung im Download ansehen