Glossar Aktienrecht

erstellt von der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

A

  • Added Value: Wertzuwachs, der dadurch erzielt wird, dass Management-Know-How und Betreuung in das Unternehmen eingebracht werden.
  • Ad-hoc-Meldung: Veröffentlichung einer Insiderinformation eines börsennotierten Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen kann, geregelt in § 15 Abs. 1 WpHG. Siehe auch à Ad-hoc-Publizität.
  • Ad-hoc-Publizität: Verpflichtung des Emittenten durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur sofortigen Veröffentlichung kursrelevanter Insiderinformationen (à Ad-hoc-Meldung) im Bereich des Unternehmens. Dadurch sollen Insiderwissen und dessen wirtschaftliche Ausnutzung verhindert werden.
  • Access Point: Zugriffspunkt, über den Börsenteilnehmer in den elektronischen Systemen à Xetra und à Eurex elektronisch Zugriff nehmen können.
  • Acting in concert: Abgestimmtes Verhalten von Aktionären/Investoren.
  • Agency-Costs: Kosten, die bei Aktionären aufgrund des Verzichts des Managements auf aussichtsreiche Investitionen entstehen. Die geringe Risikobereitschaft des Managements resultiert dabei aus der Gefahr, sich vor den Aktionären rechtfertigen zu müssen, wenn sich das Investitionsrisiko realisiert. à Principal-Agent Theorie.
  • Agio: Aufgeld, ist die Differenz zwischen dem Nennwert und dem darüber liegenden Kurswert eines Wertpapiers. Gegensatz: à Disagio (Abgeld, Abschlag).
  • Akquisitionswährung: Zahlungsmittel für eine Unternehmensübernahme, wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
  • Aktie: Urkunde über einen Besitzanteil am Grundkapital (Aktienkapital) einer AG. Die Urkunde verbrieft die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte. à Berichtigungsaktie, à Inhaberaktie, à Namensaktie, à Nennbetragsaktie à Stammaktie, à vinkulierte Aktie, à Vorzugsaktie.
  • Aktienanalyse: eine systematische, nach bestimmten Kriterien erfolgende Untersuchung von AG und ihren Aktien. Die Aktienanalyse gliedert sich auf in die
    à Fundamentalanalyse (Untersuchung der Ertragskraft einer AG), in die Bewertungsanalyse (Untersuchung – ausgehend von den prognostizierten Ertragszahlen einer Aktie, ob sie im Verhältnis zu Alternativanlagemöglichkeiten interessant ist oder nicht) und in die Marktanalyse (d. h. z. B., welche Erwartungen Marktteilnehmer haben und welche Reaktionen sie bei Wirtschafts- bzw. Unternehmensnachrichten erwarten lassen). Ergänzt wird sie durch die markttechnische Analyse, die auf der Untersuchung der graphischen Darstellung von Aktienkursverläufen, Aktienumsätzen und bestimmten Aktienmarktstatistiken basiert.
  • Aktienindex: Abbildung der Bewertung eines Aktienportfolios.
  • Aktienrückkauf: à Rückkauf eigener Aktien.
  • American Depositary Receipt (ADR): Aktienzertifikate von amerikanischen Banken über bei ihnen hinterlegte nichtamerikanische Aktien.
  • American Style Options: Option, die jederzeit während der Laufzeit ausgeübt werden kann. à European Style Options.
  • Amtliche Notiz: Öffentliche und dokumentierte Kursnotierung von Wertpapieren, die in einem geregelten Markt zugelassen sind. Festgestellt werden sie von amtlichen Kursmaklern.
  • Anleihen: Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz und vereinbarter Laufzeit. Anleihen sind langfristige Schuldaufnahmen am Kapitalmarkt durch öffentliche Stellen, Grundkreditanstalten und Unternehmungen. Sie verbriefen ein Gläubigerrecht und sind in Teilbeträge gestückelt. Je nach Schuldner unterscheidet man öffentliche Anleihen (Anleihen des Bundes, der Länder, der Städte, der Bundespost und der Bundesbahn), Industrieanleihen, Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten.
  • Antizyklisches Verhalten: am Aktienmarkt ein gegen den allgemeinen Basistrend gerichtetes Anlegerverhalten.
  • Arbitrage: Nutzung der Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenz eines Handelsobjektes an verschiedenen Börsenplätzen oder am Kassa- und Terminmarkt.
  • Asset Allocation: bezeichnet die Struktur der Kapitalbeteiligung einer Anlageform.
  • Asset Backed Securities (ABS) sind Anleihen, die durch einen Pool definierter Aktiva (z.B. Hypothekenforderungen) und andere Kredite eingebracht werden und von einer Finanzierungsgesellschaft des Anleihe-Emittenten verwaltet wird.
  • Asset Deal: Unternehmenskauf durch die Übertragung der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter des Unternehmens, also der Aktiva und Passiva, im Wege der Singularsukzession. Dabei muss das Unternehmen entweder als Sachgesamtheit oder zumindest mit allen wesentlichen Bestandteilen verkauft werden. Gegensatz: à Share Deal.
  • Asset Stripping: Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder ganzen Teilbereichen.
  • At-the-Money: Optionen werden üblicherweise at-the-money gewährt, d. h. der
    à Strike Price entspricht dem Börsenkurs bei Optionsgewährung.
  • Audit Committee: Der Aufsichtsrat einer deutschen AG kann gem. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG einen Prüfungsausschuss (engl.: Audit Committee) einrichten, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst.
  • Auktionsprinzip: Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem durch Sammlung und Berücksichtigung aller vorliegenden Orders àLiquidität konzentriert wird. Orders zum Kauf oder Verkauf werden in einem Orderbuch einander gegenüber gestellt, der Auktionspreis wird nach dem à Meistausführungsprinzip definiert. Gegensatz: à Market-Maker.
  • Auslandsanleihen: Emission von festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Schuldner.
  • Avelanche-Effect: Lawinen-Effekt; Entwicklung der Beteiligungsverhältnisse zu Lasten des Vermögens der Alteigentümer, wenn die Mitarbeiter in unerwünschter Weise Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben, mit der Gefahr der Beeinträchtigung des künftigen wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens.
  • Avarage Rate Cap: Bezeichnung für einen Durchschnittszins, der aus der Ermittlung des arithmetischen Mittels mehrerer Zinssätze errechnet wird, die über einen definierten Zeitraum zu jeweils bestimmten Zeitpunkten erfasst worden sind.

B

  • Back-End Plans: Basistypus einer à Poison Pill. Sie gewähren den Aktionären der Zielgesellschaft das Recht eine bestimmte Menge an Aktien in Empfang gegen Verschuldungszertifikate der Gesellschaft zurückzugeben. Dabei übersteigt der Nennwert der Zertifikate (deutlich) den gegenwärtigen Kurswert der Aktie. Auch: Poison Dept.
  • Back-Office: Bezeichnung für das Büro eines Brokers oder einer Bank, in der die technische Abwicklung von Aktiengeschäften durchgeführt wird.
  • Bär: die übliche Bezeichnung für einen mit fallenden Kursen rechnenden Börsianer. Es wird bei einem insgesamt fallenden Markt von “Bear-Market” gesprochen.
  • BAND: Business Angels Netzwerk Deutschland, à Business Angels.
  • Baisse: stärkerer, meist länger andauernder Kursrückgang an der Börse. Gegensatz à Hausse.
  • Basic Earnings per Share (Basic EPS): Unverwässertes Ergebnis pro Aktie. Wird ermittelt im Verhältnis des Gewinns der Periode zur Anzahl der ausstehenden Stammaktien. à Diluted EPS.
  • Bear Market: Bezeichnung für einen Markt, der mehrheitlich fallende Kursentwicklungen aufweist.
  • Beauty Contest: wörtlich übersetzt: Schönheitswettbewerb; bei diesem bemühen sich die Banken, den à Konsortialvertrag des börsenwilligen Unternehmens zu erhalten. Sie präsentieren ihre Konzepte und Vorstellungen; ebenfalls gebräuchlicher Ausdruck für Anwaltsauswahl.
  • Benchmark: Referenz- bzw. Vergleichswert, der zur Beurteilung des Erfolges einer Anlage herangezogen werden kann, zumeist werden Indizes als Benchmark verwendet.
  • Benchmark Aktien: Bezeichnung für Aktien, die in puncto Risiko- und Renditepräferenz der ersten Kategorie (sog. à Blue Chips) zugeordnet werden. Diese Aktien sind i.d.R. sämtliche Titel, die den DAX repräsentieren.
  • Berichtigungsaktien: Fälschlich oft Gratisaktien genannt; sind Berichtigungsaktien neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Sie werden den Aktionären der AG in einem bestimmten Verhältnis angeboten, ohne dass diese eine Gegenleistung erbringen müssen. Offene Rücklagen, an denen der Aktionär entsprechend seinen Aktien beteiligt ist, werden durch einen Passivtausch in Aktienkapital umgewandelt. Der Aktienkurs reduziert sich entsprechend dem Verhältnis bei den Kapitalerhöhungskonditionen. Nach vollzogener Kapitalerhöhung müssen alle auf die Aktie bezogenen Daten bereinigt werden. 
  • Beta-Faktor: gibt die Beziehung der Kursentwicklung zwischen der Aktie und einem Index an. Aufgrund des Beta-Faktors lassen sich drei Gruppen von Aktien bilden: Aktien mit einem Beta-Faktor größer 1 bewegen sich in größeren Schwankungen als der Gesamtmarkt. Mit einem Beta-Faktor gleich 1 bewegen sich die Aktien gleich dem Gesamtmarkt und bei einem Beta-Faktor kleiner 1 bewegen sich die Aktien weniger stark als der Gesamtmarkt.
  • Bezugsrecht: das dem Aktionär zustehende unentziehbare Recht, bei einer Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen Aktienkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beziehen. Der Bezugskurs für die neuen Aktien liegt normalerweise unter dem Börsenkurs der alten Aktien. Der Landersische Wert des Bezugsrechts wird mittels der Bezugsrechtsformel B = Kurs der alten Aktie % Bezugskurs neue Aktie % Dividendennachteil Bezugsverhältnis + 1 ermittelt. Das Bezugsrecht wird an der Börse notiert und ist verkäuflich. Andererseits ist aber auch der Kauf möglich, um über seinen bisherigen Anteil neue Aktien beziehen zu können.
  • Blind Stocks à Phantom Stocks
  • Block Periods: Festlegung von bestimmten Zeiträumen, in denen eine Ausübung der Aktienoption untersagt ist. à Closed Periods
  • Blue Chips: Aktien erstklassiger, da substanz- und ertragsstarker Unternehmen. Im anglo-amerikanischen Bereich sind dies meist Papiere, die im Dow Jones Index erfasst werden.
  • Blue Chip Segment: Marktsegment mit ausschließlich erstklassigen Standardwerten.
  • Bogen: Wertpapierurkunde, die in Unterabschnitte (Zins- oder Dividendenscheine) eingeteilt ist. Sie müssen zur Zins- bzw. Dividendenzahlung vorgelegt werden.
  • Bond: Anleiheform, bei welcher sehr kleine Nennbeträge emittiert werden.
  • Bonus: eine neben der Dividende gewährte – meist – einmalige Vergütung (Sonderausschüttung), die den Aktionären zu besonderen Anlässen (u. a. gute Ertragslage, Jubiläum) gewährt wird.
  • Bookbuilding: ein Preisfeststellungsverfahren zur Börseneinführung, bei dem die Investoren im Rahmen einer vorgegebenen Preisspanne um ihre Order gebeten werden; durch die konsortialführende Bank wird ein Buch aufgebaut, in dem alle Zeichnungswünsche der Anleger einschließlich deren Preisvorstellungen erfasst werden.
  • Bottom-Up-Ansatz: Ausgehend von Kennzahlen aus der Finanzanalyse und aktuellen Meldungen des Unternehmens wird versucht, die Entwicklung des Kurses vorweg zu nehmen. Vergleiche à Top-Down-Ansatz.
  • Bottomfishing: die Verhaltensweise, eine Aktie nach einer längeren Talfahrt preisgünstig zu kaufen (abzufischen).
  • Break-even-point: zu bestimmender Punkt, bei welchem ein Investment vorteilhaft wird.
  • Bridge-Financing: Überbrückungsfinanzierung, bei der aus Venture-Capital-Geldern den Aktiengesellschaften Kapital zur Finanzierung eines Börsengangs zur Verfügung gestellt wird, welches später nach erfolgtem Börsengang wieder zurückgezogen wird.
  • Broker: Englische Bezeichnung für Makler an der amerikanischen und Londoner Börse. Sie sind allein berechtigt, Börsenaufträge der Banken und des Publikums anzunehmen und auszuführen.
  • Brokerage ist eine à Courtage, die an den Broker zu entrichten ist.
  • Bulle: die gebräuchliche Bezeichnung für ein mit steigenden Kursen rechnenden Börsianer. Das Sinnbild des Bullen wird so interpretiert, dass er mit seinen Hörnern immer von unten nach oben stößt. Der Gegensatz im Sinnbild ist der “Bär”, à Bear Market.
  • Bull Position: à Hausse-Position.
  • Burn-out Turnaround: Umfassende Restrukturierung eines Unternehmens bei einschneidenden wirtschaftlichen Problemen, geht i. d. R. einher mit der Einbringung von neuem Gesellschaftskapital durch Dritte und dadurch resultierender
    à Kapitalverwässerung.
  • Burn Rate: Zeit, in der das einem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital aufgebraucht wird.
  • Business Angel: Privatinvestor, der ein Gründungsunternehmen mit Kapital und Management-Erfahrung unterstützt. Sein Engagement wird i. d. R. mit Unternehmensanteilen honoriert. Die Deutsche Börse AG und die Kreditanstalt für Wiederaufbau haben mit dem BAND (Business Angels Netzwerk Deutschland) ein Forum für die Vermittlung von Business-Angels an junge Unternehmer geschaffen.
  • Business Combination Agreement: Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ein Vorfeldvertrag bei einer Unternehmensübernahme oder einem Unternehmens-zusammenschluss über die damit angestrebten Ziele und Bedingungen.
  • Business Judgement Rule: Prinzip der weitgehenden richterlichen Zurückhaltung bei der Inhaltskontrolle von unbefangenen Managemententscheidungen durch das Gericht.

C

  • Call Option: bezeichnet einen Vertrag aus dem Optionsgeschäft, der den Käufer berechtigt, eine definierte Anzahl des Basiswertes zu einem festgelegten Kurs bis zu einem bestimmten oder an einem vorher bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder die Differenz zwischen dem Einkaufskurs und dem Kurs zum Zeitpunkt der Call Option zu liquidieren. Gegensatz: à Put Option. Siehe auch à Optionsscheine.
  • Candle-Charts: ursprünglich asiatische Methode der Aktienanalyse.
  • Cap:

1.  Eine Zinsausgleichsvereinbarung, die als eigenständiges Recht gehandelt wird; der Käufer zahlt eine Gebühr dafür, dass der Verkäufer die Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Marktzinsniveau vergütet, sobald das Weltmarktzinsniveau den vereinbarten Zinssatz überschreitet.

2.  Wert, der die Obergrenze angibt, bis zu der ein à Call-Optionsscheininhaber an der Differenz zwischen Ausübungspreis und aktuellem Kurswert für den Basiswert partizipiert.

  • Capital Gains: Veräußerungsgewinn, der durch den Verkauf von Unternehmensanteilen erzielt wird.
  • Capital-Gains-Steuersatz: niedriger Steuersatz, mit dem die Differenz von Optionskaufpreis und Aktienverkaufspreis besteuert wurde, um den Anreiz zu schaffen, Aktien über längere Zeiträume zu halten. Siehe auch à Capital Gains.
  • Capped Warrants: Optionsscheine, bei denen die Gewinnhöhe begrenzt ist; wird die Gewinnhöhe überschritten, nimmt der Optionsscheininhaber an dieser nicht mehr teil.
  • Cash flow: Begriff aus der Finanzanalyse zur Beurteilung der Ertragskraft und der finanziellen Struktur eines Unternehmens. Unter cash flow versteht man die Höhe der selbst erwirtschafteten längerfristigen Finanzierungsmittel, d. h. Jahresüberschuss plus Abschreibungen auf Sachanlagen und Beteiligungen, Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen einschl. Pensionsrückstellungen zzgl. außerordentliche Aufwendungen, abzüglich außerordentliche Erträge. Das Charakteristische an dem cash flow ist die jederzeitige Disponierbarkeit durch die Unternehmensleitung.
  • Cash Market: à Kassamarkt.
  • Cash Settled: eine à Put Option oder à Call Option ist Cash Settled, wenn der Stillhalter die Differenz zwischen Markt- und Basispreis zu einem bestimmten Stichtag in bar schuldet. Der Einsatz einer Cash Settled Option, z. B. beim
    à Aktienrückkauf, führt nicht zum Erwerb eigener Anteile und wird daher zur Risikoabsicherung oder aufgrund seiner Finanzierungsfunktion vereinbart. Gegenteil: à Physically Settled.
  • Cash Settlement: Ausübung der à Option und Bezug des Optionsgewinns in bar. Dabei werden die Aktien erworben und sofort wieder verkauft, so dass die Differenz als Barbetrag dem Ausübenden überwiesen werden kann.
  • Cashless Settlement: Auszahlung des errechneten Gewinns in Aktien. Die Transaktion stellt sich für den Betroffenen liquiditätsneutral dar und soll Aktienbesitz von Führungskräften forcieren.
  • CEO: à Chief Executive Officer.
  • Certificates of Deposit (CD): ist ein Depositenzertifikat, Geldmarktzertifikat, welches Termineinlagen verbrieft. Gegenüber der reinen Termineinlage zeichnet sich das Certificate of Deposit dadurch aus, dass es Sekundärmarktfähigkeit besitzt.
  • Change in Control (Change of Control): Kontrollwechsel in einem Unternehmen durch Austausch des Managements. Siehe auch à Staggered Board Provisions.
  • Change-in-Control-Provisions: Abfindungsleistungen zur Regelung und Absicherung im Zuge eines Wechsels in der Unternehmenskontrolle.
  • Charts: graphische Darstellung der Kursentwicklung von einzelnen Aktien, Branchen oder des gesamten Marktes. Sie dienen als Hilfsmittel für die Beurteilung der zukünftigen Kursentwicklung.
  • Cheapest-To-Deliver: bezeichnet die Lieferverpflichtung des Verkäufers im Handel mit Zins-Futures, wobei er die günstigste Anleihe der am à Kassamarkt verfügbaren wählen wird, um einen höchstmöglichen Nettogewinn bzw. geringstmöglichen Nettoverlust zu realisieren.
  • Chief Executive Officer (CEO) US-amerikanischer Manager, ähnlich einem Vorstandsvorsitzenden im deutschen Recht.
  • Chinese Wall: Organisation, die innerhalb einer Gesellschaft hergestellt wird, um einen horizontalen Austausch von Informationen zu vermeiden.
  • Circa-Auftrag: bezeichnet den limitierten Börsenauftrag, der mit dem Zusatz „circa“ versehen ist und der dem Broker oder dem Makler erlaubt, auch abweichend vom limitierten Börsenauftrag zu handeln.
  • Clearing: ist der periodische Ausgleich von wechselseitigen gleichartigen Forderungen durch Aufrechnung; ursprünglich zwischen den am Geldmarkt praktizierenden Geschäftsbanken und der Zentralbank praktiziert; wird auch benutzt, um innerhalb einer Holding- oder Industrieunternehmung einen Ausgleich von Forderungen durchzuführen.
  • Cliff Vesting: Nach Ablauf der Sperrfrist kann die à Option zu 100% ausgeübt werden. à Ratable Vesting
  • Climax (CLX): Der Climax-Indikator geht davon aus, dass aus einer Anzahl den Markt repräsentierenden Aktien ein On-Balance-Volume-Wert errechnet wird. Sodann wird von der Anzahl derjenigen Aktien, die einen OBV-Überkauf-Höchstwert haben, die Anzahl der Aktien gezogen werden, die einen Tiefstwert haben. Aus einer derartigen charttechnischen Linie ergibt sich die Climax-Linie. Aus dieser Beurteilungslinie soll der Gesamtmarkt sich beurteilen lassen.
  • Closed Periods: Festlegung von bestimmten Zeiträumen, in denen eine Ausübung der Aktienoption untersagt ist. à Block Periods.
  • Closing: Übergabe- oder Abschlussstichtag.
  • Cold call: erster unvorbereiteter Anruf eines Händlers vom grauen Kapitalmarkt bei einem Opfer in dessen privater Sphäre.
  • Collar: ist die Differenz zwischen dem Höchst- und dem Mindestzinssatz bei einer
    à Floating Rate Note.
  • Compliance: Die Einhaltung von rechtlichen Geboten und Verboten durch ein Unternehmen und seine Mitarbeiter als Teil der Unternehmensführung.
  • Compliance Officer: Mitarbeiter eines Unternehmens, der für die Umsetzung und Beachtung der à Compliance im Unternehmen zuständig ist.
  • Compliance Screening (auchScoping): Erster Schritt beim Aufbau eines à Compliance-Systems, nämlich die Erfassung und Dokumentation der unternehmensspezifischen rechtlichen Risiken anhand derer sodann in einem zweiten Schritt eine Risikoanalyse und darauf basierend in einem dritten Schritt die Festlegung von Vermeidungsstrategien erfolgen kann.
  • Compliance-System (auchCompliance-Management):Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Geboten und Verboten durch ein Unternehmen und seine Mitarbeiter mit organisatorischen Maßnahmen, die Verstöße im Vorfeld verhindern (Prävention) und die Einhaltung kontrollieren und sanktionieren (Kontrolle). Siehe auch à Risikomanagement.
  • Comply or explain: Gesetzlich in § 161 AktG normierte Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat einer deutschenbörsennotierten Aktiengesellschaft, jählich öffentlich zu erklären (comply), welche Regelungen des à Deutschen Corporate Governance Kodex das Unternehmen einhält und welche nicht, sowie eine Begründung für die  Nichteinhaltung abzugeben (explain).
  • Confidential Agreement: Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen, die schon im Vorfeld der Verhandlungen bei einem Unternehmensverkauf erstellt werden, auch Statement of Non-Disclosure.
  • Contracts for Difference: à Differenzgeschäfte
  • Corporate Governance: effektive Mechanismen der Unternehmenssteuerung und Leistungskontrolle, die über die institutionellen Instrumente des deutschen Aktienrechts hinausgehen.
  • Courtage: Vermittlungsgebühr, die der Makler für die Vermittlung eines Wertpapiergeschäfts erhält. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. Freie Makler haben meistens keine festen Courtagesätze.
  • Covered Warrants: gedeckte à Optionsscheine, die das Recht zum Bezug von Aktien verbriefen, die sich während der Laufzeit des Optionsscheines in einem gesondert gehaltenen Deckungsbestand befinden. Covered Warrants sind eine Untergruppe der à Naked Warrants, sie werden zumeist nicht von der jeweiligen Aktiengesellschaft selbst, sondern von einem Emissionshaus begeben. Grundsätzlich können alle Naked Warrants, die sich auf konkrete Vermögensgegenstände, wie etwa Aktien oder Anleihen beziehen, als Covered Warrants begeben werden. Bei der Ausübung von Covered Warrants bleibt das Eigenkapital der Aktiengesellschaft unverändert.
  • Creative Accounting: Ausnutzung der großen Gestaltungs- und Bewertungsspielräume des Bilanzrechts.
  • Cum-ex-Geschäfte: à Dividendenstripping.
  • Cum-Tag: letzter Tag vor dem à Ex-Tag. Siehe auch à Dividendenstripping.
  • Cusip Number: in den USA heißt die Wertpapierkennnummer (WKN) Cusip-Number. Sie besteht aus neun Stellen.

D

  • Daytrader: Als Daytrader wird der Börsianer bezeichnet, der Aktien oder andere Anlage-Papiere nur während eines Börsentages handelt. à Intradayhandel.
  • Deferred Compensation: System der Bezugsumwandlung bei der in steuerattraktiver Weise auf zukünftige Gehaltsbestandteile verzichtet wird, um diese in Ruhebezüge umzuwandeln. Die Auszahlung von Vergütungsanteilen wird (meist) in einen Ruhebezug umgewandelt oder von dem Erreichen weiterer Ziele durch den Mitarbeiter abhängig gemacht.
  • Defined Benefit: Prinzip der Versorgungszusage bei Pensionsfonds. Aus dem Fonds, der sich durch die Bildung von Pensionsrückstellungen ergibt, wird dem Arbeitnehmer eine bestimmte, originär definierte Leistung zugesagt. à Defined Contribution.
  • Defined Contribution: im Gegensatz zum à Defined Benefit, ist hier lediglich die Höhe des Beitrags zum Pensionsfonds fest definiert; die Höhe der daraus resultierenden Renten- oder Kapitalleistungen bleibt unbestimmt.
  • Delisting: Der Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse, d. h. die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz.
  • Depot: (Wertpapierkonto- und -lagerstelle) Einrichtung bei Kreditinstituten zur Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr).
  • Depotstimmrecht: Stimmrechtsvollmacht, die dem depotführenden Kreditinstituts des Aktionärs von diesem für die Hauptversammlung erteilt wird.
  • Derivate: Hochliquide standardisierte Finanzinstrumente, deren Bewertung von der Preisentwicklung des zugrunde liegenden Finanztitels abhängt; wichtigste Beispiele sind à Optionen und à Futures. Derivate werden außerbörslich oder an einer Terminbörse gehandelt.
  • Designated Sponsor: Banken oder Finanzdienstleister an der Börse (elektronischer Handel), die die Handelbarkeit des Wertes steigern, in dem sie auf Anfrage oder auf eigene Initiative verbindliche Kauf- und Verkaufsangebote (à Quotes) für einen bestimmten Wert zur Verfügung stellen. à Market Maker.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Quelle: http://www.dcgk.de/de/). Siehe auch à Comply or explain.
  • Differenzgeschäfte (engl.: Contracts for Difference):Risikogeschäfte, bei denen bei Fälligkeit lediglich die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem am Erfüllungstag aktuellen Wert an den gewinnenden Vertragspartner gezahlt wird.
  • Diluted Earnings per Share (Diluted EPS): Verwässertes Ergebnis pro Aktie. Ermittelt im Verhältnis des Gewinns der Periode zur Anzahl der ausstehenden Stammaktien zuzüglich der Anzahl potentieller Stammaktien. à Basic EPS.
  • Directors` Dealings: Geschäfte von Führungspersonen des Emittenten und solchen Personen, die mit Führungspersonen des Emittenten in enger Beziehung stehen, mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente. Solche Geschäfte sind meldepflichtig, § 15a WpHG.
  • Directors`& Officers` Liability Insurance (D&O):Haftpflichtversicherung für Aufsichts- und Leistungsorgane von Unternehmen und deckt deren Tätigkeit als Organe des Unternehmens ab.
  • Disagio: Unterschied zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und seinem niedrigen Kurs. Gegenteil: à Agio.
  • Disclosure: Publizität der Vergütung.
  • Discounted Cash Flow: Unternehmenswert, der sich nach dem Wert bestimmt, der für Investitionen und zur Ausschüttung an die Kapitalgeber zur Verfügung steht.
  • Diskontsatz: Zinssatz, den die Notenbank für den Rediskont von Wechseln durch Kreditinstitute zugrunde legt. Der Diskontsatz ist als klassisches Mittel der Notenbankpolitik anzusehen womit das Zinsniveau beeinflusst und damit die Konjunktur gesteuert werden kann.
  • Diversifikation: Risikostreuung und -minderung durch die Anlage von Geld in eine Vielzahl verschiedener Wertpapiere. Wertpapierfonds basieren auf dem Prinzip der Diversifikation.
  • Divestiture: die Abtrennung von Konzerngesellschaften, die nicht mehr in das Wirtschaftskonzept des Konzerns passen.
  • Dividende: der Gewinnanteil der Aktionäre, der in der Hauptversammlung einer AG festgelegt wird. Sie setzt sich aus der Bardividende und der Steuergutschrift (für die anrechenbare Körperschaftsteuer) zusammen.
  • Dividendenabschlag: Kursminderung bei Aktien nach Trennung des fälligen Dividendenscheins.
  • Dividendenstripping (auch Cum-ex-Geschäft): Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin (à Cum-Tag) und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin (à Ex-Tag). Dient häufig Steuerhinterziehungszwecken, indem der mit dem Dividendenanspruch verbundene Steuererstattungsanspruch aus der Abführung der Kapitalertragsteuer auf die Dividende sowohl von Käufer als auch vom Verkäufer geltend gemacht wird (vereinfachte Darstellung).
  • Dividend Yield: Dividendenrendite.
  • Dual Listing: die nahezu zeitgleiche Parallelnotierung eines Unternehmens sowohl an der heimischen als auch an ausländischen Märkten, um die Vorteile der einzelnen Börsen und ihrer Anleger- bzw. Investorenkreise für sich zu nutzen.
  • Double Trigger: Definition des Wechsels in der Unternehmenskontrolle durch mehrere Ereignisse. Erst dann erfolgt die Ausschüttungen von Change-in-Control-Provisions an das Management.
  • Due Diligence: die Due Diligence umfasst etwa die gebührende und im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der finanziellen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Situation und Planung eines Unternehmens, die die Entscheidungsträger eines Unternehmens bei ihrer Willensbildung anzuwenden haben. Im Vorfeld eines Börsengangs oder einer Kapitalerhöhung ist sie Voraussetzung für die Erstellung eines Prospekts; bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf hat sie tief greifenden Einfluss auf das gesamte Gewährleistungs-, Haftungs- und Beweissystem. Ziel ist immer, alle wichtigen unternehmensinternen Voraussetzungen, die Einfluss auf die zukünftige Geschäftstätigkeit haben können, sowie potentielle Risiken erkennen zu können.
  • Duration: Kennzahl, zur Definition der durchschnittlichen Bindungsdauer einer Kapitalanlage (i.d.R. Wertpapieranlage) mit exakt festgelegtem Zahlungsstrom. Misst die mittlere künftige Zeitspanne, in der ein Anleger sein Vermögen gebunden hat, wenn er die Position bis zur Endfälligkeit behält oder im Portefeuille keine Umschichtung durchführt. Sie wird von den drei Komponenten Laufzeit, Nominalzins und Marktzinsniveau beeinflusst.
  • Duration, modifizierte (MD): demonstriert die Barwertänderung eines Investments (i.d.R. einer Schuldverschreibung) in Reaktion auf die Änderung des Marktzinssatzes.
  • Durations Matching: mathematisch abgeleitete Anlagestrategie zur optimalen Zusammenstellung eines Effektendepots (auch àPortfolio Selection).
  • DVFA: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung; ihr gehören Mitglieder aus dem Bankgewerbe, der Wirtschaft und der Publizistik an. Ziel der DVFA ist die Vereinheitlichung der analytischen Methoden in der Aktienanalyse sowie die Intensivierung der Wertpapierberatung.

E

  • Early Stage Financing: Instrument der à Venture-Capital-Finanzierung. Eigenkapitalzuführung an wachstumsträchtige Unternehmen in der Frühphase der Unternehmensentwicklung. Erfolgt i.d.R. zur Finanzierung der Konzeption bis zum Start der Produktion und Vermarktung.
  • Earnings before interest and taxes (EBIT): operatives Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern. International verwendete Erfolgsgröße mit hoher Vergleichbarkeit, da außerordentliche Effekte ausgeschlossen werden, wie z.B. Verschuldensgrad des Unternehmens oder national divergierende Steuerbelastungen. Gilt als Maßstab für die Kapitaldienstfähigkeit und Ausschüttungskraft eines Unternehmens.
  • Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (EBITDA): operatives Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibungen. Auch hier hohe Vergleichbarkeit der Erfolgsgröße durch Ausschluss außerordentlicher Effekte, wie z.B. Verschuldensgrad des Unternehmens oder national divergierende Steuerbelastungen.
  • Earnings per Share: à Ergebnis je Aktie.
  • Earn-Out-Regelung: Vertragsklausel nach der beim Unternehmenskauf der Kaufpreis weder beim Vertragsabschluss noch bei der Übergabe abschließend bestimmt wird. Die konkrete Höhe des Kaufpreises ist vielmehr von der Entwicklung des Unternehmens in der Folgezeit abhängig. Damit kann der unterschiedlichen Ertragserwartung der Parteien Rechnung getragen werden, z. B. infolge der Einführung neuer Produkte, Technologien oder Patente. Synonym: Contingent Price Deal.
  • Electronic Banking: Dienstleistung von Banken, die Privat- und Geschäftskunden angeboten werden, um EDV-unterstützt Bankgeschäfte abzuwickeln (Telebanking).
  • Electronic Cash: im Handel angewandtes bargeldloses, elektronisches Zahlungsverfahren auf Basis der EC-Karte oder Bankkundenkarte mit Geheimzahl. Im europäischen Ausland erfolgt das Angebot dieses Zahlungsservices unter der Bezeichnung electronic debit card (edc).
  • Emerging Markets: Bezeichnung für Aktienmärkte in Schwellenländern, vor allem in Osteuropa, Mittel- und Südostasien, Lateinamerika. Die International Finance Corp. (IFC) veröffentlicht verschiedene Aktienindizes für Entwicklungsmärkte.
  • Emerging Markets Investable Indices: von der International Finance Corp. (IFC) veröffentlichte Indizes, die die Möglichkeit des Zugangs ausländischer Investoren zu den jeweiligen Märkten sowohl auf Länder- als auch auf Unternehmensebene beachten.
  • Emission: Ausgabe und Unterbringung von Wertpapieren auf den Kapitalmarkt durch öffentlichen Verkauf.
  • Emissionsbank: Arbeitsgemeinschaft mehrerer Banken zur Übernahme, dem Verkauf oder der Erstplatzierung von Wertpapieren. Dabei koordiniert eine Bank als sog. Konsortialführer die gesamte Emission. Siehe auch à Konsortialbank, à Konsortium.
  • Emissionspreis: Der Preis, den die Zeichner von neu emittierten Wertpapieren zu zahlen haben.
  • Emisions-Standing: Anlagewürdigkeit eines Unternehmens in den Augen des Publikums, begründet auf dem Verhalten des Unternehmens sowie dessen spezielle Unternehmensfaktoren.
  • Emissionsvolumen: Anzahl der an außenstehende Aktionäre abgegebenen Aktien, multipliziert mit dem à Emissionspreis.
  • Employee Share Plans: Beteiligungsprogramm in Form von Aktienkaufprogrammen für Mitarbeiter. Auch Employee Stock Ownership Plans. Siehe auch à Stock Option Plans.
  • Endogene Faktoren: Faktoren, die speziell das einzelne Unternehmen betreffen.
  • Enforcement-Verfahren: Zweistufiges Prüfungsverfahren, dass der Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen durch kapitalmarktorientierte Unternehmen dient; zuständige Prüfungsbehörden sind die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR (1. Stufe) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht BaFin (2. Stufe).
  • Equity: Begriff für Gesellschaftsanteile, insbesondere für Aktien.
  • Equity-linked Issue: à Optionsanleihe, Wandelanleihe.
  • Equity Story: Darstellung der Unternehmensgeschichte anhand von Produkten und Ergebnisse, um eine Emission zu platzieren.
  • Equity Swap: Verpflichtung zum Austausch von Zahlungen von festverzinslichen Zinsraten einerseits gegenüber Ausgleichszahlungen wegen Kursminderungen oder Kursssteigerungen andererseits. Die gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen werden regelmäßig verrechnet. Aktionäre werden durch Equity Swaps in die Lage versetzt, das Vermögensrecht aus der Aktie unter Beibehaltung ihrer Stimm- und Kontrollrechte gegen ein sichereres, d. h. festverzinsliches Finanzinstrument zu swappen. Da nur das Wertentwicklungsrisiko einer Aktie von dem Aktionär auf den Swap Partner verlagert wird, spricht man auch vom synthetischen Aktienerwerb.
  • Equity Sweeteners: Bezeichnung für Optionsrechte auf Aktien.
  • Equity Warrants: sie sind Aktien oder Anleihen beigegebene, abtrennbare und selbständig handelbare à Optionsscheine, die grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen das Recht zum Bezug von Aktien verbriefen.
  • Ergebnis je Aktie (engl.: Earnings per Share): zwecks Vereinheitlichung des Gewinnbegriffs hat die à DVFA eine Formel entwickelt, mit der die Gewinne von AG ermittelt werden (sog. DVFA/SG-Ergebnis). Hierbei wird der Jahresüberschuss von außerordentlichen, periodenfremden und aperiodischen Aufwendungen und Erträgen unter Berücksichtigung fiktiver Ertragsteuern bereinigt. Durch Division dieses Nettogewinns durch die Anzahl der Aktien ergibt sich das ,,Ergebnis je Aktie“. à Earnings per Share.
  • Escrow-Deposit: Sicherheitsrücklage für eventuelle Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche beim Unternehmenskauf, z. B. auf einem Notar-Anderkonto.
  • Eskomptieren: Bestimmte Markt beeinflussende oder Kurs beeinflussende Faktoren werden in Kursen oftmals vorweg genommen. Oftmals wird im Hinblick auf eine sicher zu erwartende Zinssenkung der Kurs schon verändert. Die Zinssenkung wird eskomptiert.
  • Estimated Fair Value: Geschätzter Marktpreis der Option.
  • Eurex (European Exchange): Eine der weltweit größten Terminbörsen für Finanz-à derivate.
  • Eurobonds: Anleihen, die von internationalen Emissionskonsortien (Banken) emittiert und gleichzeitig in mehreren Ländern und in mehreren Währungen platziert werden. Das Wechselkursrisiko wird dadurch vermindert, indem der Anleiheschuldner wahlweise in einer der Währungen zurückzahlen kann.
  • Euro Commercial Paper (ECP): kurzfristige Schuldtitel, die von bonitätsmäßig erstklassigen Unternehmen am Euromarkt begeben werden. Im Gegensatz zu den in den USA üblichen Commercial Papers (US-Domestic-Commercial Papers) zeichnen sie sich durch eine stärkere Standardisierung in der Stückelung, längere Laufzeiten und keinem laufzeitbezogenen Zinssatz aus.
  • Euro Notes: am Euromarkt emittierte, kurzfristige Schuldtitel mit Laufzeiten von üblicherweise 1, 3, 6 und 12 Monaten. Ihre Verzinsung ist an den Geldmarkt-Referenzzinssatz gebunden. Ihre Emission erfolgt häufig im Zusammenhang mit komplexen à Euro Note Facilities.
  • Euro Note Facilities: Finanzinnovationen an internationalen Finanzmärkten, deren Kern eine Verknüpfung von Komponenten des Konsortialkredits mit denen der Anleihefinanzierung darstellt. Die Finanzierungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht die Banken unmittelbar als Kapitalgeber fungieren, sondern dass sich der Kapitalnehmer im Rahmen von 5 bis 7 Jahren durch die Platzierung von Notes bis zu einer gewissen Obergrenze Mittel beschafft. Die Banken (Underwriter) stellen dem Kapitalnehmer eine Refinanzierungsgarantie zur Verfügung, indem sie sich verpflichten, die Notes zum vertraglich vereinbarten Zinssatz zu übernehmen (sog. Backup-Facilities) oder alternativ Buchkredite zur Verfügung zu stellen (Standby-Facilities), wenn die Platzierung am Primärmarkt nicht gelingt. Die Unterbringung der Notes am Primärmarkt übernimmt der Arrangeur zu einem Satz unterhalb des Höchstzinssatzes. Das Verfahren wiederholt sich im Bedarfsfalle jeweils mit Ablauf der Geldmarktpapiere, alle 3 bis 6 Monate (= Revolving Underwriting Facilities /RUF oder Note Issuance Facilities /NIF).
  • Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Eigene europäische Rechtsform (sui generis) für eine aktienbasierte Kapitalgesellschaft, deren Grundstrukturen durch europäische Rechtsakte vorgegeben sind, während Details in den europäischen Einzelrechtsordnungen abweichend geregelt wurden.
  • European Interbank Offered Rate (Euribor): seit dem 01.01.1999 repräsentativer Zinssatz der an der Währungsunion teilnehmenden Länder. Er ersetzt die nationalen Referenzzinssätze. Gewinnt an Bedeutung, da bei vielen Verträgen, Wertpapieren oder Derivaten zunehmend auf Referenzzinssätze Bezug genommen wird.
  • European Style Options: Die à Option kann nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden (à American Style Option)
  • Exercise Period: Festgelegte Ausübungsfrist der à Option.
  • Exercise Price (auch Strike Price): Basispreis oder Ausübungspreis einer à Option. Er bezeichnet den Preis, zu dem das der Option zugrundeliegende Basisobjekt (Aktien, Devisen, verzinsliche Wertpapiere) ge- oder verkauft werden kann.
  • Executive Compensation: Vergütung des Managements.
  • Exotic Options: Sammelbegriff für sämtliche Optionsvarianten, die nicht den klassisch strukturierten Optionen (Plain Vanilla Options) in den à Call- und à Put-Varianten zuzuordnen sind, z.B. à Range Options. Sie gehen durch komplexe Gestaltung auf bestimmte Marktgegebenheiten oder Investorenwünsche ein.
  • Ex-Tag: Tag nach der Hauptversammlung, die die Dividendenausschüttung beschlossen hat; folgt dem à Cum-Tag. Siehe auch à Dividendenstripping.

F

  • Face-to-Face – Geschäfte: außerbörslicher Handel mit Insider-Papieren.
  • Face value: Wert einer Anleihe oder eines anderen Investments zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit.
  • Factoring: der gewerbsmäßige Ankauf und Geltendmachung von Forderungen anderer, zumeist verbunden mit der Führung der Debitorenbuchhaltung des die Forderung abtretenden Unternehmens. Factoring dient dabei dem abtretenden Unternehmen als Finanzierungsform, durch die sich das Unternehmen kurzfristig Liquidität verschaffen kann.
  • Fair Pricing Provisions: Verteidigungsform (sog. à Shark Repellent) gegen Hostile à Takeover. Die Satzung gewährt allen Aktionären einen einheitlichen Preis je Aktie für den Fall eines Hostile à Takeovers. Damit wird dem à Raider die Möglichkeit genommen, einen verbleibenden Anteil des Grundkapitals preiswert aus der Gesellschaft heraus zu drängen. Stimmt das Management jedoch einem Übernahmeversuch zu, verfällt die Klausel, da der Takeover mit der Zustimmung seinen feindlichen Charakter verliert. Im deutschen Recht unzulässig, da die Klausel ein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz ist und einen unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt.
  • Fair Value: à arbitrage-freier Preis eines Termininstruments (Option, à Optionsschein, à Futures und à Swaps).Wird anhand theoretischer Modellrechnungen bestimmt, um eine Bewertung in fair bewertet, über- bzw. unterbewertete Optionsscheine vornehmen zu können.
  • Fair Value Deviation: prozentuale Abweichung des Marktpreises eines Termininstruments von seinem à Fair Value.
  • Fat Cats: Gefahr der Übervergütung von Managern bzw. der Überzogenheit von Gehaltszahlungen, auch als „Bonus für die Bosse“ bezeichnet.
  • First Round Bidding Instructions: Anweisung an die Kaufinteressenten für die erste Runde des Bietungsverfahrens beim Unternehmensverkauf.
  • First Unbinding Offer: vorläufiges und unverbindliches Angebot.
  • Flip-In Plans: Basistypus einer à Poison Pill, die von ihrer Struktur her mit dem à Flip-Over Plan identisch ist. Hier sind die Aktionäre nach Eintritt des à Triggering Events berechtigt, weitere Aktien der Gesellschaft zu einem Preis weit unter Kurswert zu beziehen.
  • Flip-Over Plan: Basistypus einer à Poison Pill. Sie bezeichnen das Tausch-Recht des Aktionärs der Zielgesellschaft seine Aktien gegen Anteile des à Raiders oder des Rechtsnachfolgers der Zielgesellschaft zu einem festgelegten Preis im Fall des Unternehmens-Raids einzutauschen. Für den Fall, dass der Raider eine Fusion vermeidet, sind auch Ausgestaltungen denkbar, wie die Festschreibung exzessiver Dividendenzahlungen, Transfer von Vermögensanteilen oder Erhöhung von Vorstandsbezügen etc.
  • Floater/Floating Rate Notes (FRN): Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren mit variablem Zins, der ca. alle 6 Monate an die Verhältnisse des Geldmarktes angepasst wird.
  • Floor: 1. Zinsuntergrenze, die dem Floor-Käufer gegen Zahlung einer Prämie garantiert wird. Ihre Existenz garantiert den Investoren die Verzinsung der Anleihe im Verlauf einer Niedrigzinsphase auf einem festgeschriebenen Minimalniveau. Fällt der Zins an den einzelnen Zinslegungszeitpunkten für die nächste Zinsperiode unter diese Grenze, zahlt der Floor-Verkäufer automatisch den Differenzbetrag. Gegenteil: à Cap.

2. Auch Bezeichnung für einen à Optionsschein, Typ à European Style Option, der das Recht auf Zinsausgleichszahlung verbrieft. Die Zinsausgleichszahlung ergibt sich aus der Differenz, um die ein bestimmter Referenzzins an einem Stichtag unter einer festgelegten Zinsuntergrenze liegt.

  • Forward: Individuell ausgestaltetes, nicht börslich gehandeltes Termingeschäft, bei dem Art, Preis, Liefermenge und Fälligkeitszeitpunkt zwischen den Geschäftspartnern individuell vereinbart werden. Typische Geschäfte: Devisentermingeschäft, à Forward Rate Agreement. Im Gegensatz zur à Option enthält der Forward feste Abnahme- bzw. Lieferverpflichtung.
  • Forward Rate Agreement (FRA): unbedingtes, außerbörsliches Zinstermingeschäft. Zwischen den Parteien wird im voraus für einen bestimmten Betrag (Nominalbetrag) ein Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode (Referenzperiode) vereinbart. Die Parteien verrechnen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die Differenz zwischen dem vereinbarten Zins und dem am Fälligkeitstag gültigen Zinssatz. FRA´s ermöglichen damit die Begrenzung des Zinsänderungsrisikos ohne Einfluss auf die Liquiditätsposition (auch: à Future).
  • Fraud-on-the-market-Theory: Haftungstheorie desUS-amerikanischen Kapitalmarktrechts, die an das enttäuschte allgemeine Anlagervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung anknüpft. Danach genügt es für die haftungsbegründende Kausalität, dass eine fehlerhafte à Ad-hoc-Meldung wesentlich war, sich im Börsenkurs niederschlug und somit Börsenpreis und tatsächlicher Wert nicht übereinstimmten; ob die fehlerhafte Ad-hoc-Meldung für die konkrete Entscheidung des einzelnen Anlegers ursächlich war, ist unerheblich.
  • Free Float (Streubesitz): der Anteil der Aktien einer AG, der gemessen an der Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien, nicht in festem Besitz ist.
  • Free-Rider-Problem: Trittbrettfahrer-Problematik; die Gefahr, dass einzelne Mitarbeiter ihren eigenen Arbeitseinsatz zurückfahren und den Fleiß der anderen ausnutzen.
  • Freiverkehr: Wertpapiere, die weder zum Handel im regulierten Markt zugelassen noch zum Handel in den regulierten Markt einbezogen sind, werden im Freiverkehr gehandelt(§ 48 BörsG). An der Frankfurter Wertpapierbörse und im Xetra-System wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet.
  • Front Running: spezielle Art des Insiderhandels. Als Front Running bezeichnet man den Kauf von Wertpapieren durch Anlageberater, Analysten oder Börsenhändler, bevor sie diese ihren Kunden zum Kauf empfehlen. Front Running ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten.
  • Fully underwriten: die Bereitschaft der führenden Banken eines internationalen Kredit- oder Anleihekonsortiums (Arranger) am Euromarkt, den Gesamtbetrag des Kredites bzw. der Syndizierung, unabhängig vom Plazierungsergebnis, in voller Höhe zur Verfügung zu stellen.
  • Fundamentalanalyse: Grundlage einer nach analytischen Aspekten durchgeführten Aktienbewertung, mit der insbes. die bisherige und zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens, einer Branche oder der gesamten Volkswirtschaft beurteilt wird.
  • Fungibilität à Marktgängigkeit.
  • Futures: Sammelbezeichnung für spezifische Terminkontrakte, die hinsichtlich Kontraktgröße, Art, Qualität, Liefertermin und -ort standardisiert sind (fungible standardisierte à Forwards). Futures sind zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt ein dem Geld- und Kapitalmarkt, Edelmetall oder Devisenmarkt zugehöriges Handelsobjekt zum börsenmäßig festgesetzten Kurs zu liefern bzw. abzunehmen. Häufig ist anstelle der Erfüllung der Verpflichtung, z. B. durch körperliche Wertpapierabnahme, eine Ausgleichszahlung vereinbart.

G

  • Gap: (Kurslücke, Kurssprung) Sprungstelle im Verlauf eines Aktienkurses, die durch eine Neubewertung der Aktie entsteht.
  • Geld-Brief-Spanne: Differenz zwischen dem besten Kauf- und Verkaufskurs für ein Wertpapier zu einem bestimmten Punkt; wird üblicherweise in Prozent angegeben.
  • Genussschein: Urkunden, die kein Mitgliedschaftsrecht, sondern Genussrechte z. B. am Reingewinn verbriefen, wobei dem aber auch die Beteiligung an möglichen Verlusten gegenüberstehen können.
  • Globalisierung: Entstehung eines weltweiten internationalen Finanzmarktes, insbesondere für Wertpapiere, durch die fortschreitende Integration nationaler in die internationalen Finanzmärkte. Verbunden damit ist der tiefgreifende Strukturwandel im Bankengeschäft durch die zunehmende Verwendung vielfältiger innovativer Finanzinstrumente.
  • Going Public: Öffnung einer Gesellschaft für neues Eigenkapital von außen, meist gleichgesetzt mit dem erstmaligen Börsengang eines Unternehmens. Ursprünglich bedeutet Going Public die Umwandlung einer Unternehmens (z. B. Personengesellschaft, GmbH) in eine Aktiengesellschaft, damit erhalten externe Kapitalgeber die Möglichkeit, in das Unternehmen zu investieren.
  • Golden Handcuffs: goldene Handschellen. Erreichen einer erheblichen Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen durch die Vereinbarung einer à Vesting Period, meist zwischen drei und sieben Jahren, in der über die Aktien nicht verfügt werden darf und innerhalb der man bei Unternehmensaustritt seine Aktien verliert.
  • Golden Parachutes: Regelung, nach der erhebliche „Entschädigungszahlungen“ für den Fall einer unfreundlichen Übernahme vereinbart werden.
  • Good Bye Kiss: à Greenmail.
  • Greenmail: einfachste Form der à Takeover-Verteidigung durch à Aktienrück-kauf. Entspringt dem Wortspiel aus „green“, der Farbe einer US Dollar Note, und einer Verkürzung des Wortes „Blackmail“ (dt.: Erpressung). Bezeichnung für das Auskaufen des à Raiders aus der (Ziel-) Gesellschaft durch die Zielgesellschaft über den Erwerb der von dem Raider gehaltenen Aktien zu einem den Börsenkurs übersteigenden Preis. Auch als à Good Bye Kiss bezeichnet.
  • Greenshoe: Sondervereinbarung zwischen dem Emissionskonsortium und dem Emittenten im Rahmen eines à Bookbuilding-Verfahrens. Ist die Emission erfolgreich und überschreitet die Nachfrage das ursprünglich anvisierte à Emissionsvolumen, werden durch das à Emissionskonsortium Mehrzuteilungen durch Zugriff auf zusätzliche Aktien zu Originalkonditionen eingeräumt.

H

  • Hands-off-Management: passive Venture-Capital-Beteiligung. Im Gegensatz zum à Hands-on-Management greift der Investor nicht in die Unternehmens-entscheidungen ein und beschränkt sich auf die Rolle des Kapitalgebers.
  • Hands-on-Management: aktive Venture-Capital-Beteiligung. Unterstützung des Managements durch die Venture-Capital-Gesellschaft bei strategischen Entscheidungen. Gegensatz: à Hands-off-Management.
  • Hausse: stärkeres und länger anhaltendes Anziehen aller oder einzelner Kurse. Gegenteil: à Baisse.
  • Hausse-Position (auch Long Position oder Bull Position): Anlagesituation, in der der Investor bereits Wertpapiere besitzt und mit steigenden Kursen rechnet. Gegensatz: à Short Position.
  • Hedge Fond: Investmentfond mit hoher Umschlaggeschwindigkeit der von ihnen gehaltenen Kapitalanlagen, die mit der Hilfe von Fremdkapital und unter Benutzung aller Spekulationsmöglichkeiten eine möglichst rasche und starke Vermehrung des Vermögens anstreben. Es wird eine hochspekulative Anlagepolitik unter gleichzeitiger Begrenzung des Verlustrisikos betrieben. Als Anlagegemeinschaften (Limited Partnerships) sind echte Hedge Fonds der KG deutschen Rechts ähnlich.
  • Hedge-Ratio: Maßgröße, die den Umfang der notwendigen Kontrakte definiert, die notwendig sind, um Kursänderungen der abzusichernden Basiswerte vollständig zu neutralisieren.
  • Hedging: Absicherung eines Portefeuilles, um ein vorhandenes Risiko durch die Übernahme eines zweiten, kompensatorischen Risikos auszugleichen. Hedging ist überall dort anwendbar, wo der Aufbau einer Gegenposition möglich ist, z. B. durch den kompensatorischen Abschluss von variablen und Festzinsgeschäften, um das Risiko der Zinssatzschwankungen auszugleichen.
  • High Flyer: Bezeichnung für eine Aktie, die als hoch spekulativ angesehen wird, da ihre Kursentwicklung unter dem Aspekt möglicher hoher Gewinnaussichten der Unternehmung betrachtet und nicht am derzeitigen Ertrag gemessen wird.
  • Highlander Plan: Im Gegensatz zur à Triple-Win Situation profitiert von diesem à Stock Option Plan nach dem Motto: „Es kann nur einen geben“ lediglich einer der Beteiligten.
  • High-Yield-Bonds: Unternehmens- und Staatsanleihen von Ländern mit spezifischer Risikostruktur und daraus bedingtem Angebot von deutlich über dem Marktdurchschnitt liegenden Renditen.
  • Holding: Dachgesellschaft einer hierarchisch strukturierten Unternehmensgruppe.

I

  • IAS (International Accounting Standard): International anerkannte Regeln der à IASC zur Führung der Handelsbücher und zur Erstellung von Jahresabschlüssen.
  • IASC: der freiwillige, private Zusammenschluss von über 100 Berufsverbänden, aus 80 Ländern, mit dem Ziel Rechnungslegungsgrundsätze und -regeln (à IAS), die bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen beachtet werden sollen, zu formulieren, zu veröffentlichen und deren weltweite Akzeptanz zu fördern.
  • Incentives: besondere Leistungsprämien zur Mitarbeiterbelohnung und -motivation wie z.B. Auslandsreisen, Essen, Veranstaltungen.
  • Incentive Stock Option Plans: à Long-Term Incentives.
  • Incentives Initial Margin: Sicherheitsleistung, die bei der Aufnahme von Options- und à Futures-Geschäften von Käufer und Verkäufer zu hinterlegen sind (Ersteinschuss).
  • Indossament: Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Wertpapiers, mit welchem der Berechtigte (Indossant) das Eigentum an und die Rechte aus dem Wertpapier auf einen anderen (Indossatar) überträgt.
  • Inhaberaktie: Auf den Inhaber lautende Aktie (Mehrzahl der deutschen Aktien), d. h. die Aktie ist im Gegensatz zur à Namensaktie nicht personenbezogen, jeder (beliebige) Inhaber kann die Rechte aus der Aktie geltend machen. Übertragung erfolgt durch formlose Übereignung des Papiers (Einigung und Übergabe), daher für die Geldanlage besonders geeignet. 
  • Initial Marketing Approach: erste Kontaktaufnahme der Mergers & Aquisition-Berater des Verkäufers zu den potentiellen Käufern oder Investoren.
  • Initial Offering Price: Erstausgabepreis.
  • Initial Public Offering (IPO): “erstes öffentliches Angebot”, bedeutet, dass die Aktien eines Unternehmens im Zuge einer Kapitalerhöhung oder Umplatzierung zum ersten Mal am Aktienmarkt angeboten werden (à Going Public). Mit einem IPO ist im allgemeinen eine Börsenzulassung des Aktienkapitals und die Aufnahme der Börsennotierung verbunden.
  • Insider: Bezeichnung für Person, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Verbindungen Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen und damit einen Informationsvorsprung besitzt. Es wird dabei zwischen Primär-Insidern (Personen mit unmittelbarem Zugang zu Insider-Informationen) und Sekundär-Insidern (Personen mit indirektem Zugang zu Insider-Informationen. Die Ausnutzung von Insiderwissen zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten. Siehe auch à Ad-hoc-Publizität.
  • Institutionelle Anleger: Anlegergruppe am Kapitalmarkt, die sich insbesondere aus Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Vermögensverwaltungen und Kapitalgesellschaften zusammensetzt (sog. Finanz-Institutionen).
  • Interessenkäufe: Aufkäufe von Aktien eines bestimmten Unternehmens, z. B. zum Erwerb der Mehrheit.
  • Interimsscheine: à Zwischenscheine
  • In the money: ein Put ist „in the money“, wenn der vereinbarte à Strike Price größer ist als der aktuelle Marktwert der Bezugsgröße. Dabei lohnt sich der Verkauf der Bezugsgröße, also die Ausübung der à Put Option, solange, bis der aktuelle Marktwert den Strike Price erreicht. à Out of the Money.
  • Into-the-bargain-Option: Gratisoption; eine für die Optionsinhaber attraktive Ausgestaltung des Optionsplans durch unentgeltliche Optionsgewährung.
  • Intradayhandel: Intradayhandel bezeichnet die Vorgehensweise, Kursschwankungen innerhalb eines Tages zu nutzen. Es werden keine Wertpapiere über den Börsentag hinaus gehandelt. à Daytrader
  • Intrinsic Value: innerer Wert einer (Kauf-) Option; errechnet sich aus der Differenz zwischen dem festgesetzten Strike Price und dem gegenwärtigen Wert bzw. Kurs.
  • Intrinsic Value Method: innerer Wert; Methode zur Optionsbewertung. Investmentanteile: Bezeichnung von Anteilsscheinen am Vermögen eines à Investmentfonds. Der Wert bemisst sich nach dem augenblicklichen Wert der Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Barvermögen).
  • Investment Advisor: Anlageberater der Investmentfondsleitung; vielfach à Broker.
  • Investment Banking: Geschäftssparte des Bankgeschäftes. Es umfasst die Instrumente zur Kapitalmarktfinanzierung von Unternehmen, insbesondere Wertpapier- und Emissionsgeschäfte, sowie das Geschäftsfeld der Corporate Finance mit Mergers & Aquisitions, Finanzberatung, Projekt- und Langzeitfinanzierungen etc.
  • Investment Fonds: Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Das aus dem gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Geld der Anleger (Fondsvermögen) wird von Fachleuten angelegt und verwaltet. Die erzielten Erträge werden an die Anleger ausgeschüttet, bei einigen Fonds auch thesauriert (Thesaurierungs-Fonds).
  • Investmentgesellschaft: ein Unternehmen, welches den Geschäftszweck verfolgt, einen oder mehrere à Investment Fonds zu verwalten.
  • Investor Relations: Beziehungspflege und Kommunikation zwischen einer AG und ihren Aktionären, Anteilseignern oder Investoren mit dem Zweck der Imageverbesserung und der Steigerung des Bekanntheitsgrades seitens der AG.

J

  • Joint Venture: eine spezielle Form der zwischenbetrieblichen Kooperation, wobei sowohl die Durchführung eines einmaligen Vorhabens als auch die dauerhafte Zusammenarbeit an verschiedenen Projekten anvisiert werden kann. Die Bildung eines solchen Gemeinschaftsunternehmens geht i. d. R. mit der kapitalmäßigen Beteiligung der Unternehmen einher.
  • Junk Bonds: risikoreiche Anleihen. Junk Bonds sind hochverzinsliche Schuldverschreibungen, deren Schuldner geringe Bonität besitzt und als Ausgleich dafür dem Anleger eine höhere Rendite gewährt.

K

  • Kaduzierung: Zwangsausschluss eines Gesellschafters, wenn er mit der Leistung seiner Einlage auf seinen Geschäftsanteil bzw. seine Aktie in Verzug ist, § 21 GmbHG bzw. § 64 AktG.
  • Kapitalverwässerung: durch eine Kapitalerhöhung verminderter innerer Wert einer Aktie. Durch die Ausgabe von Gratisaktien oder junger Aktien erhöht sich das Aktienkapital einer Gesellschaft bei gleich bleibendem Unternehmenswert. Dadurch vermindert sich der innere Wert einer Aktie und somit die Beteiligung eines Altaktionärs am Unternehmen. Um eine Kapitalverwässerung zu vermeiden, erhalten Altaktionäre ein à Bezugsrecht auf die zusätzlichen Aktien.
  • Kassageschäft: Wertpapiergeschäft an der Börse, das spätestens zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss von beiden Vertragsparteien zu erfüllen ist. Gegensatz: à Termingeschäft.
  • Kassamarkt: (auch Spotmarkt) Teilmarkt einer Börse, bei der die Erfüllung des Geschäfts – also Lieferung, Abnahme, Bezahlung – innerhalb von zwei Börsentagen nach Abschluss der Geschäfts erfolgen muss. Gegensatz: à Terminmarkt.
  • Kick Off: Beginn der Transaktion bei einem Unternehmenskauf.
  • Konsortialbank: Bank, die eine Wertpapieremission durchführt und u. a. auch für die Platzierung bei den Anlegern verantwortlich ist, übernimmt gemeinsam mit dem Emittenten die Prospekthaftung.
  • Konsortium: Zeitlich und sachlich begrenzter Unternehmungszusammenschluss  zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes (idR. in Form einer GbR, §§ 705 ff. BGB). à Konsortialvertrag. Bei großen Börsengängen schließen sich häufig mehrere Banken zu einem Emissionskonsortium zusammen, um die Emission gemeinsam zu begleiten. Siehe auch à Konsortialbank.
  • Kupon: der einer Aktie oder einem festverzinslichen Wertpapier beigefügte Zins bzw. Dividendenschein, mit dem die fälligen Zinsen bzw. Dividenden empfangen werden.
  • Kursfeststellung: Festsetzung der amtlichen Kurse für alle zum regulierten Markt an der Börse zugelassenen Wertpapiere. Sie erfolgt durch vereidigte amtliche Kursmakler, zumeist im Auftrage des Börsenvorstandes.
  • Konsortialvertrag: Grundlagenvertrag eines à Konsortiums. Er regelt einen zeitlich und sachlich begrenzten Unternehmungszusammenschluss  zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes (idR. in Form einer GbR, §§ 705 ff. BGB).
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV: (engl. Price-Earnings-Ratio, PER) Verhältnis des Kurses einer Aktie zu dem auf diese Aktie entfallenden Reingewinn der AG. Es gibt an, mit dem Wievielfachen des erwarteten Unternehmensgewinns eine Aktie aktuell bewertet ist, bzw. den Betrag, den ein Investor für einen Euro Gewinn zu zahlen hat.
  • Kurszusätze und -hinweise: Bei der Kursnotierung im Präsenzhandel werden den Usancen entsprechend Kürzel verwendet, die Aufschluss über die Marktsituation der Papiere geben und darüber, ob und in welchem Umfang Aufträge ausgeführt werden konnten. Sie werden im amtl. Kursblatt u. in der Tagespresse veröffentlicht.

L

  • Lame Duck Hypothesis (auch „Horizontproblem“): Befürchtung, dass Manager kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen langfristige Investitionen zugunsten erhöhter kurzfristiger Gewinne zurückfahren.
  • Lead Manager: Bezeichnung für den Manager oder à Konsortialführer (z. B. eine Bank), der einem Kredit- oder Anleihekonsortium vorsteht. Sein Verantwortungsbereich umfasst alle zentralen Fragen und Arbeiten im Zusammenhang mit der Emission. Er wird i.d.R. auch die Verpflichtung zur Übernahme und Platzierung im Falle ungenügender Zeichnung übernehmen.
  • Least Cost Provider: günstigster Anbieter.
  • Leerverkauf: Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Er spekuliert darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere oder Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm je nach Lage als Gewinn oder Verlust.
  • Leverage Effekt: Hebelwirkung bei Optionsgeschäften. Der Wert gibt das Verhältnis an, zwischen der größten prozentualen Kursänderung einer à Option und der sie auslösenden prozentualen Kursänderung der Aktie. Die Hebelwirkung ist immer größer als 1. Daraus folgt für Optionsgeschäfte mit übereinstimmender Anlagesumme, dass der absolute Gewinn/Verlust immer größer ist als bei Aktiengeschäften.
  • Letter of Intent (LOI): Erklärung der Absicht, zu einem bestimmten rechtsgeschäftlichen Ergebnis, z. B. einer Unternehmensübertragung, zu kommen. Der LOI schreibt – regelmäßig ohne rechtliche Bindungswirkung – ein bereits erreichtes Verhandlungsergebnis fest. Er beinhaltet jedoch schon eine derartige Verhaltensbindung der Parteien, dass ein Abweichen von dieser Vertragsgrundlage ohne triftigen Grund eine Vertrauenshaftung auslösen kann.
  • Leveraged Buy-Out (LBO): Kreditfinanzierter Kauf eines Unternehmens durch eine kleine Gruppe von außenstehenden oder i.d.R. betriebszugehörigen Investoren.
  • LIBOR (London Inter Bank Offered Rate): Kurzfristiger Geldmarktzinssatz, zu welchem eine Bank einer anderen Bank kurzfristige Einlagen überlässt oder Geldmarktkredite aufnimmt.
  • Life Time: Die Laufzeit der Option.
  • Limit: Vom Auftraggeber bei Börsenaufträgen festgesetzte Preisgrenze, die bei einem Verkauf nicht unterschritten, bei einem Kauf nicht überschritten werden darf.
  • Line of Sight: Die Sicht der Verantwortlichkeit. Beschreibt den Grad der Umsetzung in der Organisation des Unternehmens.
  • Liquidität: Marktsituation, bei der ein Wertpapier jederzeit ver- und gekauft werden kann. Die Liquidität ist einerseits abhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Wertpapiere und andererseits von der Anzahl der Marktteilnehmer, die bereit sind dieses zu kaufen oder zu verkaufen. Bei liquiden Wertpapieren gibt es ausreichen Angebot und Nachfrage, so dass der gleichzeitige Kauf und Verkauf eines Wertpapiers immer möglich ist.
  • Lock-Up Agreement: Verteidigungsoption gegen einen Hostile à Takeover bei der einem potentiellen à White Knight eine Kauf-Option eingeräumt wird, die entweder generell oder geknüpft an ein definitives Fusionsversprechen, im Fall eines Erfolges der feindlichen Übernahme ausübungsfähig ist. Ist diese Kauf-Option auf besonders ertragreiche Unternehmensteile geknüpft spricht man vom sog. Crown Jewels Lock-Up.
  • Lock-up-Period: Frist, innerhalb derer Altaktionäre nach einer Emission ihre Aktien nicht verkaufen dürfen.
  • Long Position: à Hausse-Position.
  • Long-Term Incentives (LTI): langfristige, größtenteils aktienbasierte, am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungsbestandteile. à Short-Term Incentives.

M

  • Makler:

– amtlicher Kursmakler: ein vereidigter Börsenmakler, der bei der amtlichen Feststellung der Wertpapierkurse auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen Dritter mitwirkt und meist in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für eigene Rechnung abschließen darf.

– Freimakler: Handelsmakler an den deutschen Wertpapierbörsen, der Börsengeschäfte zwischen zugelassenen Handelsadressen vermittelt und eigene Geschäfte abschließt. Ihre Zulassung erhalten sie vom Börsenvorstand.

  • Management Buy-In (MBI): die Übernahme eines Unternehmens durch ein fremdes, d. h. externes Management, welches die operative Geschäftsführung übernimmt. à Management Buy-Out
  • Management Buy-Out (MBO): im Gegensatz zum à Management Buy-In, die Übernahme eines Unternehmens durch das bereits vorhandene und im Unternehmen tätige Management.
  • Margin: zur Abdeckung möglicher Preisschwankungen erfolgender Einschuss als Unterlage für die Sicherheit bei der Ausführung eines Termingeschäfts. Ein Margin wird von Teilnehmern am Terminhandel verlangt.
  • Market Indexed Stock Option Plans: Optionen mit einem Basispreis/-wert, der sich entsprechend der Kursentwicklung des Marktes entwickelt.
  • Market-Maker: Marktteilnehmer, meist Banken oder Wertpapierhäuser, die die Verpflichtung übernehmen, einen verbindlichen Angebots- und Nachfragepreis (à Quotes) für ein Handelsobjekt zu stellen. Es wird ein Markt in diesen Titeln unterhalten, ohne dass der Market-Maker weiß, ob der Handelspartner kaufen oder verkaufen will. Damit soll für Marktliquidität, insbesondere bei umsatzschwachen Wertpapieren, gesorgt werden. Im elektronischen Handel heißen die Market-Maker à Designated Sponsors. Gegensatz: àAutionsprinzip.
  • Marktgängigkeit: auch Fungibilität eines Wertpapiers; Unterscheidung zwischen Aktien mit breitem Markt = hohe Fungibilität, und Aktien mit engem Markt = geringe Fungibilität.
  • Marktteilnehmer: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Börsenhändler, Kursmakler, Freimakler, die gewerblich mit Wertpapieren handeln und zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind.
  • Market-to-Market: täglicher Bewertungsprozess von Eigenhandelspositionen einer Bank durch den Vergleich von aktuellem und Vortagesschlusskurs.
  • Medium Term Notes (MTN): Inhaberschuldverschreibungen, die als Daueremissionen, d. h. im Rahmen eines zeitlich nicht begrenzten Programmes, revolvierend emittiert werden können. Das Plazierungsrisiko trägt der Emittent, die Banken treten nur als Arrangeur und Händler, nicht aber als à Underwriter auf.
  • Meistausführungsprinzip: Prinzip bei der Feststellung von Börsenkursen; dabei wird die Kurshöhe bestimmt, bei der der größte Umsatz zustande kommt.
  • Mergers & Acquisitions: Oberbegriff für alle Arten des Kaufs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen, ebenso die Fusion, Zusammenlegung oder Verschmelzung.
  • Mezzanine Money: Finanzierungsmittel, die die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital bei einem à Management Buy-In (MBI) oder à Management Buy-Out (MBO) schließen. In Deutschland gebräuchliche Formen von Mezzanine Money sind Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien, Genussscheine, Stille Beteiligungen.
  • Midcaps: Aktien von gut eingeführten Unternehmen mit einer mittelgroßen Marktkapitalisierung. In Deutschland wird die Entwicklung der Midcaps im MDAX (klassische Branchen) und im TecDAX (Technologiesektor) abgebildet.
  • Monetarist: Im Gegensatz zum Fundamentalisten ist der M. der Ansicht, dass die Aktien insbes. von der Liquidität im Wirtschaftskreislauf beeinflusst werden und nicht so sehr eine Funktion der Konjunkturentwicklung und der Unternehmenserträge sind.
  • Mortgage Backed Securities: Wertpapiere, die durch Hypotheken gedeckt bzw. besichert sind.

N

  • Nachbörse: Bezeichnet den Wertpapierhandel nach Börsenschluss.à Vorbörse.
  • Naked Position: Bezeichnung für eine ungedeckte à Option oder eine offene Position, die nicht durch à Hedging gesichert ist.
  • Naked Warrants: Variante des à Optionsscheins, welche ohne Emission einer à Optionsanleihe zu einem bestimmten Preis (Kurs) begeben wird. Es repräsentiert ein selbständiges Optionsrecht, das an der Börse gehandelt wird und steht nicht im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorhaben des Unternehmens (à Covered Warrant). Emittiert werden Naked Warrants vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern, wobei diese nicht Emittent des Basiswertes sein müssen.
  • Namensaktie: Bei Namensaktien lautet die Urkunde auf den Namen des Aktieninhabers, der in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Eine Übertragung erfolgt durch Indossament. Namensaktien sind zwingend vorgeschrieben bei teileingezahlten Aktien, à vinkulierten Aktien, Aktien mit Entsendungsrechten und Aktien von Prüfungsgesellschaften.Gegenstück à Inhaberaktien.
  • Nennbetragsaktie: Lautet auf einen bestimmten Nennbetrag (Nominalwert), mindestens 1 EUR, § 8 Abs. 2 AktG. Der durch die Nennbetragsaktie verkörperte Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, § 8 Abs. 4 AktG. Siehe auch à Stückaktie.
  • Nennwert (auch Nominalbetrag): Der auf einem Wertpapier aufgedruckte Geldbetrag.
  • Netting: Aufrechnungsklausel im Rahmen eines sog. Master Agreements mit dem Ziel der Reduzierung des Adressenrisikos durch die Verrechnung gegenläufiger Positionen mit einem Vertragspartner zu einem Nettobetrag. Innerhalb von Konzernunternehmen kann Netting im Wege des Cash Management zur Aufrechnung von periodischen Forderungen und Verbindlichkeiten verwendet werden, um die effektiven Zahlungsströme und die daraus resultierenden Transferkosten zu reduzieren.
  • Non Qualified Stock Option Plans (NQSOP): Steuerlich in den USA nicht begünstigte Optionspläne. Führt zu einer höheren Besteuerung von Managern bei gleichzeitiger Überkompensation dieses Nachteils durch Steuerabzugsmöglichkeiten bei dem Unternehmen.

O

  • Officer: Ein vom Board of Directors direkt ernannter Topmanager.
  • Offshore-Fund: Investmentfonds mit Sitz im Ausland (à Offshore Märkte) mit Vorteilen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Art.
  • Offshore-Märkte: Internationale Finanzplätze mit besonders vorteilhaften Standorteigenschaften wie die weitgehende Abstinenz notenbankpolitischer Maßnahmen, außerordentlich niedrige oder keine steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Belastungen und ausgezeichnete Infrastruktur. Beispiele: London, Luxemburg, New York, Singapur, Nassau/Bahamas, Cayman Islands.
  • Old-Boys-Network: Bezeichnung für US-amerikanische Vergütungsausschüsse, in Anspielung auf die dort fehlende klare Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat, wie sie im deutschen Aktienrecht existiert.
  • Open Interest: Anzahl aller nach einer Börsensitzung offenen Kontrakt-Positionen. Das Open Interest ist der Indikator für die à Liquidität eines Marktes.
  • Option: Das Recht, Wertpapiere innerhalb einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Preis, dem Basispreis, zu kaufen oder zu verkaufen. Siehe auch à Optionsschein.
  • Optionsanleihe: festverzinsliche Schuldverschreibung mit anhängendem Optionsschein; verbrieft das Recht, innerhalb einer festgesetzten Frist Aktien zu einem bestimmten – vor Ausgabe der Emission festgelegten – Optionspreis zu beziehen. Der Emittent des Optionsscheines ist gleichzeitig der Emittent des Basiswertes. Optionsanleihen werden an einer Börse gehandelt und können amtlich notieren. Siehe auch à Optionsschein, à Naked Warrant.
  • Option-Exercise Prise: à Strike Price der à Option.
  • Option-Grant Price: Aktueller Aktienpreis bei der Optionsgewährung.
  • Option Term: Laufzeit der Option.
  • Optionsgeschäft: seit 1970 in der Bundesrepublik wieder zugelassene Form des Wertpapier-Termingeschäfts. Gegen Zahlung einer Prämie erwirbt man das Recht, Wertpapiere innerhalb einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Preis, dem Basispreis, zu kaufen oder zu verkaufen (à Option).
  • Optionsschein: Wertpapier, welches das Recht (Option), nicht aber die Pflicht verbrieft, eine bestimmte Menge eines zugrundeliegenden Basiswertes zu einem bestimmten Preis zu kaufen (à Call Option) oder zu verkaufen (à Put Option). Es gibt zwei Arten von Optionsscheinen: Optionsscheine aus à Optionsanleihen (traditionelle Optionsscheine) und sogenannte à Naked Warrants.
  • On-Top Incentives: Vergütungsbestandteil, der zusätzlich zu den bestehenden Vergütungselementen gewährt wird.
  • One-Way-Street: Optionen, die ausschließlich als verschleierte Gehaltserhöhung fungieren, d. h. der Begünstigte trägt kein Unternehmensrisiko bzw. verzichtet nicht zugunsten der à Option auf Teile seines Fixgehalts.
  • Original Plans: Basistypus einer à Poison Pill. Im Fall eines Unternehmens-Raids berechtigen sie zum Tausch in Stammaktien des à Raiders oder des Rechtsnachfolgers der Zielgesellschaft, und zwar in einem wertmäßig derart gestalteten Verhältnis, das den eintauschenden Aktionär nach der Transaktion wertmäßig genauso stellt, wie er zuvor stand. Für den Raider besteht damit die Gefahr durch die Umtauschrechte der Aktionäre der Zielgesellschaft die Kontrolle über das eigene Unternehmen zu verlieren.
  • Out of the Money: Eine à Option ist „out of the Money“, wenn der aktuelle Kurs der Aktie unter dem Basispreis liegt. à In the Money.
  • Outperformance: relativ bessere Kursentwicklung einer bestimmten Aktie im Vergleich zu einer anderen Aktie oder einem Index.
  • Over-The-Counter-Market (OTC): Außerbörslicher Verhandlungsmarkt bzw. Freiverkehrsmarkt für Aktien und Anleihen; ist nicht lokalisiert und hat keine festen Handelszeiten.

P

  • Pac Man: Bezeichnung für eine Zielgesellschaft, die im Falle eines Hostile à Takeover-Versuchs zu dessen Abwehr ihrerseits eine feindliche Übernahme der sie bedrohenden Bietergesellschaft versucht. Ein Pac Man ist insbesondere bei wirtschaftlich äquivalenten Unternehmen anwendungsfähig und bietet sich wegen seiner psychologischen Wirkung auf Bieter und die Öffentlichkeit zur Abwehr an.
  • Pari: bedeutet, dass Nennwert und Kurswert eines Wertpapiers gleich sind.
  • Partiarisches Darlehen: Darlehen des Mitarbeiters an das Unternehmen, das nicht nach einem festen Zinssatz verzinst, sondern abhängig vom Unternehmensgewinn vergütet wird. Möglich ist auch eine Beteiligung am Liquidationserlös des Unternehmens.
  • Peer Group: Auswahl einer bestimmten Gruppe aus dem Gesamtmarkt mit einer vergleichbaren Situation mit der des eigenen Unternehmens zur Durchführung eines à Benchmarks.
  • Peer Performance Graph: Grafik, die nach dem à Performance Pay Principle die Unternehmensperformance darstellt.
  • Performance: Wertentwicklung bzw. Ertrag einer Kapitalanlage, d. h. der prozentuale Wertzuwachs eines einzelnen Wertpapiers, eines Wertpapierdepots oder eines à Investmentfonds. Siehe auch à Benchmark.
  • Performanceabschlag: Korrektur des Basispreises bei Optionsausübung, die sich aus der besseren Entwicklung der Aktie im Vergleich zu der Entwicklung des jeweiligen Benchmarking Index bzw. des Kurses des Vergleichsunternehmens errechnet.
  • Performance Accelerating Vesting: Definierte Erfolgsziele zur Ausübung der Option.
  • Performance Hurdles: Zielvorgaben; à Targets.
  • Performance Stock Option Plans: Aktienoptionspläne, deren Ausgestaltung die Einbeziehung von Erfolgszielen umfasst.
  • Performance Pay Principle: Vergütungsgrundsatz des à Compensation Committee. Regelungsziel ist die Information der Anleger über die Kriterien, die der Vergütungsausschuss bei der Beurteilung der Führungskräfte angelegt hat. Dabei sind zum einen die Performancekriterien für sämtliche Führungskräfte in allgemeiner Form aufzuführen, zum anderen erfolgt die eingehende Beschreibung der Vergütung des CEO unter Angabe sämtlicher quantitativen und qualitativen Performancekriterien, wie z. B. Marktanteil, Produkteffizienz, Aktienkurs, Produktqualität etc.
  • Performance Unit Plans: Berechtigung in Form von Beteiligungseinheiten zur Wertermittlung von Unternehmensbereichen.
  • Performance Vesting: Bei der Ausübung von à Long-Term Incentives ist die Ausübung der à Option von dem Erreichen bestimmter Erfolgsziele abhängig.
  • Pep Pills: Verteidigungsstrategie gegen einen Hostile à Takeover. Sie definiert überdurchschnittliche Wachstumsziele für die Zielgesellschaft durch das Management, die mit Ablauf eines bestimmten Stichtages erfüllt sein müssen. Werden diese Ziele verfehlt (à Triggering Event), steht den Aktionären der Gesellschaft die Zahlung einer vorher festgelegten Sonderdividende zu. Dadurch soll die Abschreckung des à Raiders erzielt werden.
  • Pfandbrief: festverzinsliches Wertpapier bestimmter Kreditinstitute (Hypothekenbanken, Sparkassen) zur Refinanzierung von Hypothekenkrediten. Pfandbriefe werden an der Börse amtlich gehandelt.
  • Phantom Stock (auch Blind Stock): Bezeichnung des nicht real vorhandenen Aktienpaketes, welches im Rahmen einer Stock-Option-Vereinbarung der Berechnung der Mitarbeiterbeteiligung dient. Die Wertentwicklung der fiktiven Aktien wird nach bestimmten Berechnungsmethoden, die nicht mit dem Aktienkurs korrelieren, ermittelt
  • Physically Settled: eine à Put Option oder eine à Call Option ist Physically Settled, wenn sie auf die tatsächliche Lieferung der Bezugsgröße gerichtet ist. Gegenteil: à Cash Settled.
  • Platzierung: die Unterbringung, d. h. der Verkauf von neu emittierten Wertpapieren beim Publikum und bei institutionellen Anlegern.
  • Point of Sale (POS): Abwicklungspunkt der Kauf- und Verkaufsaktionen im Handel von Waren und Dienstleistungen.
  • Poison Pills: Abwehrmaßnahmen („Giftpillen“) in Form einer Vielzahl an Rechten, die an die Stammaktien geknüpft sind und die sich gegen einen Hostile à Takeover richten. Sie sind in der Satzung des Zielunternehmens festgeschrieben. Ihre Aufnahme bedarf jedoch prinzipiell keiner Zustimmung der Hauptversammlung. In der Praxis zu findende Basistypen der Poison Pill: Original Plans, à Flip-Over-Plans, à Flip-In Plans, à Back-End Plans bzw. Poison Dept und à Voting Right Plans.
  • Pooling: Synonym für à Netting bei Konzernunternehmen.
  • Portofolio Selection: Theorie der optimalen Zusammenstellung eines Wertpapierdepots, wobei die Statistik und die Wahrscheinlichkeitstheorie die Grundlage des Modells bilden.
  • Portfolio Management: Kapitalanlageentscheidung und Vermögensverwaltung im weitesten Sinne, insbesondere die Disposition über An- und Verkauf von Wertpapieren zur Steuerung und Zusammensetzung des Wertpapierdepots.
  • Pre Acquisition Audit: Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Expektanzen im Rahmen der à Due Dilligence.
  • Premium Priced Options: Optionen mit einem Basispreis/-wert über dem aktuellen Aktienkurs.
  • Price-Earning-Ratio (PER): à Kurs-Gewinn-Verhältnis.
  • Proxy-Stimmrecht: Stimmrechtsermächtigung und Vertretungsvollmacht bei der Hauptversammlung einer AG. Siehe auch à Depotstimmrecht.
  • Principal-Agent-Konflikt: Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Interessenlage von Anteilseignern / Aktionären („Principals“) und Managern („Agents“). Während die Principals an der Steigerung des Markt- bzw. Kurswertes ihrer Aktien interessiert sind, verfolgen die Agents eigene, nicht unbedingt deckungsgleiche Interessen, wie z. B. die Maximierung ihrer Entlohnung.
  • Private Equity: Außerbörsliches Eigenkapital, das von privaten oder institutionellen Anlegern (i.d.R. Kapitalbeteiligungsgesellschaften) - oftmals für einen begrenzten Zeitraum - bereitgestellt wird. Die so erzeugte Unternehmensbeteiligung ist nicht an der Börse handelbar ist.
  • Private Placement: Platzierungsverfahren, bei dem die Aktien- oder Anleiheemission nicht öffentlich, sondern direkt bei ausgewählten Investoren platziert wird.
  • Profit Sharing: Prozentuale Beteiligung von Führungskräften an der Wertschaffung des Unternehmens.
  • Proxy Statements: Informationsformulare, mit denen börsennotierte Unternehmen an die Securities Exchange Commission (SEC) berichten.
  • Put Option: Verkaufsoption, bei der der Erwerber die Berechtigung nicht aber die Verpflichtung erwirbt, eine bestimmte Anzahl eines Handelsobjektes (Basisobjekt) zu einem festen Kurs oder Preis (à ExercisePrice) bis zu einem bestimmten oder an einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Alternativ kann der Erwerber auch die Differenz zwischen dem Ausübungspreis der à Option und dem Tagesendbewertungskurs des Basiswertes erhalten (Barausgleich). Für das Put-Option-Recht zahlt der Erwerber der Option dem Verkäufer eine Prämie. Gegensatz: à Call Option. Siehe auch à Optionsschein.

Q

  • Qualified Stock Option Plans: Aktienoptionspläne, die einer besonderen steuerlichen Behandlung in den USA unterliegen. Die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit der Qualified Stock Options ersetzte den à Capital Gains-Steuersatz.
  • Quote: Verbindliche limitierte Kauf- und Verkaufsorder, die ein à Designated Sponsor oder ein Optionsschein-Emittent in das elektronische Handelssystem einstellt, um die à Liquidität in einem Wertpapier zu erhöhen. Siehe auch à Xetra.
  • Quote-Request: Elektronische Aufforderung an einen à Designated Sponsor oder einen Optionsschein-Emittenten, einen à Quote in das elektronische Handelssystem einzustellen. Siehe auch à Xetra.

R

  • Range Warrant: à Optionsschein, bei dem der Inhaber einen Geldbetrag erhält, wenn der Kurs des Basiswerts an einem bestimmten Stichtag innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegt.
  • Raider: „Unternehmensräuber“ oder feindlicher Bieter. Bezeichnung für ein Unternehmen, dass im Wege eines Hostile à Takeovers versucht, ein Zielunternehmen aufzukaufen.
  • Ratable Vesting: Bis zum Ablauf der Sperrfrist kann jedes Jahr nur ein bestimmter Prozentsatz der à Option ausgeübt werden. à Cliff Vesting.
  • Rating: standardisierte Beurteilung der Bonität des Emittenten und seiner Schuldtitel in ein Klassifizierungssystem durch eine neutrale Ratingagentur oder der Redaktion international anerkannter Zeitschriften zur Eröffnung möglichst hoher Markttransparenz und Anlegerschutzes.
  • Real Estate Investment Trust (REIT): Deutsche Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen, geregelt im REIT-Gesetz. Kerngeschäft der deutschen REIT-AG ist das Halten und die Bewirtschaftung ihrer Immobilien. Für eine REIT-AG ist u. a. die obligatorische Börsennotierung mit einem nicht unerheblichen und auf Dauer sicherzustellenden Streubesitz gesetzlich vorgeschrieben. Die Besonderheit liegt auf steuerlicher Ebene: Die REIT-AG ist von Körperschaft- und Gewerbsteuer befreit, die Besteuerung findet ausschließlich auf der Ebene der Anteilseigner statt.
  • Record Date: Stichtag für die Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung. In Deutschland geregelt in § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG: Record Date ist der 21. Tag vor der Hauptversammlung, wer an diesem Tag Stimmrechtsinhaber ist, darf die Stimme in der Hauptversammlung ausüben, auch wenn er die Aktien noch vor der Hauptversammlung veräußert.
  • Remote Access: Fernzugang von Börsenteilnehmern zu einer Börse in einem anderen Land, wobei der Zugang i.d.R. mit einer Fernmitgliedschaft (Remote Membership) verbunden ist.
  • Repricing: „Zweite Chance“ für Optionsinhaber. Durch die nachträgliche Korrektur der Optionsbedingungen wird den Begünstigten die Möglichkeit geschaffen, ihre Bezugsrechte trotz Verfehlung des ursprünglich vorgegebenen Zielkurses gewinnbringend auszuüben.
  • Repurchase Agreement: auch Repo-Geschäft; Rückkaufsvereinbarung, die im Rahmen eines Wertpapier- oder Wertpapierpensionsgeschäfts getroffen wird.
  • Restricted Share Plans (RSP): die bedingte Aktienüberlassung an Mitarbeiter als Vergütungsbestandteil, die gratis oder verbilligt erfolgt. Die Verfügungsbefugnis über die Aktien wird von dem Erreichen bestimmter Ziele abhängig gemacht.
  • Restricted Stocks: Belegschaftsaktien.
  • Retail Banking: Filialgeschäft der Kreditinstitute mit Privatkunden und kleineren Firmen einschließlich ergänzender Vertriebswege.
  • Return of Investment (ROI): Kennziffer, die aus dem Quotienten von Periodengewinn und investiertem Kapital der betreffenden Sparte gebildet wird. Eine höhere ROI-Kennziffer bedeutet dabei eine bessere Managementleistung.
  • Return on Equity (ROE): die ROE-Rate stellt die Ertragslage eines Unternehmens oder Kreditinstitutes dar, indem sie den Jahresüberschuss ins Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital setzt.
  • Reverse Convertible Bonds: Aktienanleihen, bei denen sich der Emittent das Recht vorbehält, dem Anleger statt der Rückzahlung der Anleihe zum Nominalbetrag eine von vornherein festgelegte Stückzahl einer Aktie zu liefern. Der Emittent wird die Aktien nur dann liefern, wenn deren Wert geringer ist als der Nominalwert der zu tilgenden Anleihe. Der Anleger wird bei dieser Art der Aktienanleihe durch einen über dem marktüblichen Zinsniveau liegenden Zinssatz honoriert. In Zeiten von niedrigen Zinsen kann der Anleger damit eine über dem allgemeinen Marktniveau liegende Verzinsung seines Kapitals erwirtschaften.
  • Reward: Oberbegriff für (Mitarbeiter-) Gratifikation.
  • Risikomanagement: Bezeichnet die Pflicht eines „ordentlichen Kaufmanns“ im Sinne des deutschen HGB, für unternehmerische Risiken entsprechende Vorsorge zu treffen. Eine spezielle gesetzliche Vorschrift zum Risikomanagement findet sich (u. a.) in § 91 Abs. 2 AktG, indem der Vorstand einer AG zur Einrichtung eines Überwachungssystems (à Compliance-System) verpflichtet wird. Bei börsennotierten Gesellschaften hat der Vorstand nach dem à Deutschen Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der à Compliance zu informieren. Siehe auch à Sarbanes-Oxley-Act.
  • Risk-Free-Rate: Risikofreier Zinssatz.
  • Roadshow: Präsentation des Unternehmens seiner à Equity-Story vor einer Emission an wichtigen Finanzplätzen, um das Unternehmen institutionellen Investoren vorzustellen und für die Aktie oder Anleihe zu werben.
  • Roll-over-Kredit: Mittel- bis langfristige Kreditform, die entweder als Festkredit oder als Kreditlinie eingeräumt wird. Als Finanzierungsform vor allem am Euromarkt üblich. Durch eine periodische Zinsanpassung – meist im 6-Monats-Rhythmus – wird das sich ergebende Zinssatzänderungsrisiko der Banken auf den Endkreditnehmer abgewälzt.
  • Rücknahmepreis: Preis, zu dem Investmentanteile von der Kapitalanlagegesellschaft zurückgenommen werden. Er wird auf der Basis des Inventarwertes errechnet.
  • Rückkauf eigener Aktien: Kauf von Unternehmensanteilen an einer Börse durch die Aktiengesellschaft selbst; war früher in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Durch das KonTraG können seit Mai 1998 Unternehmen bis zu 10% ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen. Sie tun dies, um z. B. überflüssiges Kapital anzulegen oder um eine feindliche Übernahme zu erschweren. Durch den Rückkauf steigt zumeist der Aktienkurs, da sich wegen der geringeren Stückzahl der Gewinn pro Aktie erhöht.

S

  • Sale and Purchase Agreement (S&PA): Unternehmenskaufvertrag.
  • Same-Day-Settlement (SDS): Abwicklungszyklus im elektronischen Wertpapierhandel für Aufträge, die noch am gleichen Tag mit dem Geschäftspartner reguliert werden können. Das Verfahren praktiziert die Deutsche Kassenverein AG für Aufträge, die bis 10 Uhr beleglos über Terminal oder Datenübertragung erteilt und vom Empfänger vor der Ausführung bestätigt werden.
  • Sarbanes-Oxley-Act (SOX):US-amerikanisches Gesetz, nach dem Unternehmen, deren Aktien an US-amerikanischen Börsen gehandelt werden, über ein funktionierendes internes Kontrollsystem verfügen müssen. Eine ähnliche Regelung für Europa enthält die 8. EU-Richtlinie 2006/43/EG („EuroSOX“), wonach Unternehmen, deren Aktien an europäischen Börsen gehandelt werden, zur Überwachung des internen Risikomanagementsystems einen Prüfungsausschuss bilden müssen. In Deutschland ist die Pflicht des Vorstands einer AG zur Einrichtung eines Überwachungssystems in § 91 Abs. 2 AktG gesetzlich vorgeschrieben. Siehe auch à Risikomanagement.
  • Scalping: Form des Ausnutzens von Insiderwissen. Der Handelnde hat den Vorteil, eine bestimmte Empfehlung für den Kauf oder Verkauf eines Insiderpapieres abzugeben, seinerseits aber von der Publikation seiner Empfehlung durch gewinnbringende Wertpapiergeschäfte zu profitieren. Die Strategie des Scalpings besteht darin, dass sich der Empfehlende vor der Abgabe seiner Kaufempfehlung mit den fraglichen Wertpapieren eindeckt, um diese nach der Veröffentlichung der Empfehlung und den dadurch bedingten Kursanstieg gewinnbringend zu veräußern. Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 06.11.2003, 1 StR 24/03) unterliegt das Scalping nicht dem Insiderhandelsverbot (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG), sondern stellt eine Kurs- und Marktpreismanipulation i.S. von § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG dar.
  • Scoping à Compliance Screening.
  • Scrip Dividend: Liquiditätsschonendes Instrument der Aktionärsvergütung, bei dem der Aktionär wählen kann zwischen Bardividende und Aktien der ausschüttenden AG. Erforderlich ist dazu allerdings eine Grundkapitalerhöhung.
  • SE (Societas Europaea): à Europäische Aktiengesellschaft.
  • Secondary Offering: Zweitplatzierung; erneutes Angebot zum Kauf von bereits an der Börse zugelassenen und/oder Unterbringung von bereits im Umlauf befindlichen Aktien oder Wertpapieren. Üblicherweise zur Streuung und Umplatzierung von Aktienbeständen aus Großaktionärs-, Familien- oder sonstigem Gruppenbesitz.
  • Securities and Exchange Commission (SEC): US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde mit weitreichenden Kontroll- und Sanktionsbefugnissen.
  • Securitization: Zertifizierung oder Verbriefung von Kredit- und Einlagepositionen zwecks Handelbarkeit.
  • Sell-Out: Das mit starken Kursstürzen verbundene, panikartige Verkaufen an der Börse.
  • Senior Dept: Oberbegriff für nicht nachrangige Mittel in einer Akquisitions-finanzierung. Im engeren Sinne bezogen auf Sicherheiten erstrangiger Finanzierungslinien.
  • Settlement: Bezeichnet die Erfüllung eines Börsengeschäftes, d. h. den Abschluss, die Abwicklung und die Erfüllung. Settlement Day ist der Tag des formalen Geschäftsabschlusses oder der Tag der wertstellungsmäßigen Geschäftserfüllung. Beim à Cash-Settlement erfolgt der Differenzausgleich in Geld, beim à Physical Settlement die Lieferung des Basiswertes. Im Futures- und Optionshandel wird zur Kontraktbewertung der Settlement vom Clearing House am Ende des Börsentags festgesetzt.
  • Share Deal: Der Unternehmenskauf durch den Erwerb der gesellschaftlichen Beteiligung selbst. Die gesellschaftliche Beteiligung des Verkäufers stellt den unmittelbaren rechtlichen Kaufgegenstand dar (Rechtskauf), so dass die Identität des Unternehmens unberührt bleibt. Gegensatz: à Asset Deal.
  • Shareholder: Aktionär oder Anteilhaber; Synonym: Stockholder.
  • Shareholder Value: Konzept der Unternehmensführung mit der vorrangigen Ausrichtung auf die Aktionärsinteressen. Der Unternehmenserfolg wird nicht an dem handelsrechtlichen Gewinn gemessen. Ziel ist vielmehr den Marktwert des Eigenkapitals zu maximieren und durch die Befriedigung der Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber zur Vergrößerung des Aktionärsvermögens beizutragen.
  • Share Settlement: Aktienerwerb, bei dem unter Bezahlung des à Strike Price an den Aussteller der à Option die Aktien erworben werden.
  • Shark Repellents: Abwehrmaßnahmen gegen einen Hostile à Takeover, die der Vorstand des Zielunternehmens durch Satzungsänderung beschließt, um der Übernahme zu entgehen. In den USA kennt man diese Verteidigungsform in drei Ausprägungsformen: Fair Pricing Provisions, Supermajority Provisions und Staggered Board Provisions.
  • Short Position: Anlagesituation, die mit dem Verkauf eines noch nicht im Besitz des Verkäufers befindlichen Wertpapiers beginnt (à Leerverkauf) und durch den erst daran anschließenden Kauf abgeschlossen wird. Vor dem Kauf befindet sich der Verkäufer in einer Short Position mit diesem Papier. Gegensatz: à Hausse-Position (auch Long Position).
  • Short-Term Incentives (STI): kurzfristige, meist unterjährige und variable Zielgröße für die Vergütung. à Long-Term Incentives.
  • Single Trigger: Ein Wechsel in der Unternehmenskontrolle (CiC - Change in Control) durch ein einziges Ereignis. Single Trigger werden als Chance des Managements für à Windfall Profits bewertet. Siehe auch à Double Trigger.
  • Small Cap: Aktien von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von unter 250 Mio. Euro.
  • Societas Europaea (SE): à Europäische Aktiengesellschaft.
  • Spesen: Bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehen Kosten durch die Maklergebühr und die Bankprovision.
  • Spezialwerte: Aktien von kleineren Gesellschaften mit nicht allzu großem Markt; die Notierung erfolgt nur an einem oder wenigen Börsenplätzen.
  • Spin-Off: Abspaltung eines Unternehmensteils durch Ausgliederung, Neugründung oder Buy-Out einer Gesellschaft oder der Verkauf von Konzernteilen bzw. -töchtern. Erfolgt meist im Zusammenhang mit einem Börsengang. Synonym: Split-Off.
  • Split/Splitting: Aktienteilung von Aktien, deren Börsenkurs zu stark gestiegen ist, in zwei oder mehrere Teile. Erreicht wird dadurch eine höhere Stückzahl und eine dem Splitting entsprechender niedrigerer Kurs, der zum Kauf der Aktie anregen soll.
  • Spot Price: Aktueller Tageskurs eines Wertpapiers.
  • Spread:

1. Prämiengeschäft im US-Wertpapierhandel, bei dem der Prämienzahler das Recht erhält, an einem vereinbarten Termin zu einem höheren Kurs abzunehmen oder zu einem niedrigeren Kurs zu liefern.

2. Am Euromarkt verwendete Bezeichnung für die Differenz zwischen zwei Zinssätzen, absolut oder in Prozent.

3. Die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen eines à Market Makers.

4. Bezeichnung für einen Aufschlag auf einen bestimmten Kreditzinssatz, z. B. Spread von x% über à LIBOR.

5. Im Terminhandel bezeichnet Spread die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs.

6. Ferner: Zinsmarge; Bonifikation zugunsten einer Bank; Provision im Konsortialgeschäft.

  • Squeeze out: Herausdrängen einer kleinen Gruppe von Aktionären (à Streubesitzanteil < 5 %) aus der Gesellschaft durch Zwangsverkauf ihrer Aktien an den Hauptaktionär gegen Barabfindung. Der aktienrechtliche Squeeze out ist geregelt in § §§ 327a bis f AktG, der übernahmerechtliche Squeeze out ist geregelt in den §§ 39a bis c ff. WpÜG.
  • Staggered Board Provisions: Verteidigungsform (sog. à Shark Repellent) gegen Hostile à Takeover. Es soll verhindert werden, dass der à Raider nach erfolgreichem Raid den Vorstand zügig auswechselt und dadurch den Schlüssel zur effektiven Kontrolle der Gesellschaft gewinnt. Daher werden durch Satzungsbestimmung die 12 Direktoren einer amerikanischen Gesellschaft (Staggered Board) in drei Klassen zu je vier Direktoren eingeteilt, von denen in aufeinander folgenden Hauptversammlungen jeweils nur eine Klasse ersetzt werden kann. Diese Strukturveränderung in Form einer Verlängerung und diskontinuierlichen Anordnung von Amtsintervallen sorgt dafür, dass der Raider nur jeweils ein Drittel des Vorstands direkt ersetzten kann, die Kontrolle über den gesamten Vorstand jedoch erst nach zwei weiteren Hauptversammlungen erhält.
  • Stakeholder Value Prinzip: Konzept der Unternehmensführung, das sich, im Gegensatz zum à Sharehoder Value Prinzip, nicht nur am Aktionärsinteresse, sondern auch an den Interessen und Wertvorstellungen anderer mit einem Unternehmen verbundenen Gruppen (z. B. Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten etc.) orientiert.
  • Stammaktie: Standardaktie mit Stimmrecht. Siehe auch à Vorzugsaktie.
  • Standardwerte: Im Gegensatz zu den Spezialwerten Aktien einer Publikumsgesellschaft, die variabel gehandelt werden und hohen Börsenumsatz haben.
  • Start Up: Junges Unternehmen.
  • Statement of Non-Disclosure: à Confidential Agreement.
  • Stock Appreciation Rights (SAR): Optionen, die dem Inhaber das Recht zum Bezug von Aktien eröffnen oder ihm das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen Emissions- und Börsenkurs einräumen. Möglich ist auch das Recht auf den Erhalt eines anderen, ex ante festgelegten Titels zu vereinbaren.
  • Stock Dilution: Verwässerung; Reduzierung des Gewinns pro Aktie durch die Umwandlung von à Bezugsrechten. Die Ausgabe neuer Aktien findet dann unter Ausschluss der Altaktionäre statt.
  • Stock Option: Bezugsrecht für Mitarbeiter auf unternehmenseigene Aktien.
  • Stock-Options-Plan: Beteiligungsmodell in Form eines Aktienbezugsrechts, welches i.d.R. dem Management die à Option zum Bezug von Aktien der Gesellschaft zu Vorzugskonditionen einräumt.
  • Stock-Picking: Strategie bei der Aktienanlage. Es werden spezielle, einzelne Werte erworben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sich besser als der Gesamtmarkt entwickeln.
  • Stop-loss Order: Verkaufsauftrag, der ausgeführt wird, sobald der aktuelle Aktienkurs bei nachgebender Kursentwicklung einen vom Anleger bestimmten Mindestkurs erreicht oder unterschritten hat. Bereits erzielte Gewinne sollen so weitgehend gesichert und mögliche Verluste beschränkt werden.
  • Straddle Option: Option, die zum Kauf oder Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraumes berechtigt.
  • Straight-Through-Processing: Verkettung von Prozessen bei der Abwicklung von Finanztransaktionen ohne manuellen Eingriff.
  • Streubesitz (engl.: Free Float): der Anteil der Aktien einer AG, der gemessen an der Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien, nicht in festem Besitz ist.  
  • Strike Price à Exercise Price.
  • Stripped Bonds: Anleihen, bei denen das Recht auf die Kapitalrückzahlung (Wertpapiermantel) von dem Zinskupon getrennt wurde und nur dieser gehandelt wird. Der Käufer des Stripped Bonds erwirbt ökonomisch gesehen einen à Zerobond, da ihm keine laufende Verzinsung zufließt.
  • Structured Finance: Oberbegriff für Finanzierungsformen mit einem hohen Maß an Individualität, die sich vom standardisierten Firmenkundenkreditgeschäft abgrenzen.
  • Stückaktie: Hat keinen Nennbetrag, sondern verkörpert einen Anteil am Grundkapital der AG entsprechend dem Verhältnis der Zahl aller Aktien zum Grundkapital. Die Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt, der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten, § 8 Abs. 3 AktG. Siehe auch à Nennbetragsaktie.
  • Summary Compensation Table: Aufgrund der Regeln über die Publizität der Vergütung sind die Daten der Managementvergütung in einer besonderen Tabelle aufzuführen, um einen schnelleren Überblick über sämtlichen relevanten Vergütungsdaten zu haben. Dabei sind jeweils einzeln die Vergütung des à CEO und die weiteren vier bestbezahlten Manager anzugeben.
  • Supermajority Provisions: Verteidigungsform (sog. à Shark Repellent) gegen Hostile à Takeover. Da das US amerikanische Aktienrecht Aktionären bereits aufgrund einfacher Mehrheiten des Grundkapitals die effektive Kontrolle über die Gesellschaft gewährleistet, bestimmen Supermajority Provisions für bestimmte Transaktionen entsprechend höhere Mehrheiten, regelmäßig zwischen 66 und 90%. Um diese Klauseln nicht zum Bumerang für die Geschäftsleitung werden zu lassen, gibt es sog. Escape Clauses, die dem Management gestatten, jederzeit auf die Notwendigkeit von einfachen Mehrheiten (Simple Majority) umzuschwenken.
  • Swap: Tauschoperation im Devisenhandel. Bei einem Swap-Geschäft stellt ein Partner dem anderen sofort Devisen zur Verfügung (à Kassageschäft) und vereinbart gleichzeitig den Rückkauf zu festem Termin und Kurs (à Termingeschäft). Swap-Geschäfte kommen zur Kurssicherung in Betracht, die einen zweimaligen Valutatransfer erfordern: der Kapitalimporteur erhält Fremdvaluta, investiert in eigener Währung und muss in Fremdwährung tilgen; der Kapitalexporteur erwirbt Fremdvaluta und erhält nach Beendigung der Investition Fremdvaluta. Im Bereich der Strukturierung im Unternehmensverkauf der Tausch von Unternehmensteilen gegen kernbereichsbezogene Betriebe.
  • Swaption: à Option auf einen à Swap. Vereinbarung, mit der der Käufer gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht auf die Durchführung eines bereits fixierten Swaps erhält.
  • Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication): System der Banken Europas und Nordamerikas zur Beschleunigung und Standardisierung des internationalen Zahlungs- und Wertpapierverkehrs.
  • Synthetischer Aktienerwerb: à Equity Swap.

T

  • Tafelgeschäft: Zug-um-Zug-Geschäft; hier erfolgen am Schalter eines Kreditinstitutes Leistung und Gegenleistung sofort; ohne Einschaltung eines Wertpapierdepots werden effektive Wertpapierstücke gegen Barzahlung ausgehändigt (bzw. zurückgenommen).
  • Take-Out-Phase: Desinvestition des Investitionsbetrages aus einer à Venture-Capital-Anlage. Erfolgt nach ca. 5 bis 8 Jahren mit der erhofften Realisation eines Gewinnes.
  • Takeover: Kauf oder Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen zur Nutzung und Beherrschung der Ressourcen des erworbenen Unternehmens. Von einem Friendly oder Solicited Takeover spricht man, wenn der Unternehmenserwerb im Einvernehmen mit dem Management des Zielunternehmens erfolgt. Im Gegensatz dazu erfolgt beim Unfriendly oder Hostile à Takeover der Versuch die Aktien des Zielunternehmens gegen den Willen des Management zu übernehmen, indem den Anteilseignern ein deutlich über dem Börsenkurs liegender Preis geboten wird.
  • Takeover Bid: Öffentliches Übernahmeangebot direkt an die Aktionäre des zu übernehmenden Unternehmens. Darin legt der Übernahmeinteressent die Anzahl von Anteilen am Grundkapital der Zielgesellschaft fest, die von ihm bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten, grundsätzlich über der Börsennotierung liegenden Angebotspreis erworben werden sollen. Synonym: Tender Offer.
  • Targets: Zielvorgaben, die erreicht werden müssen, bevor die à Option ausgeübt werden darf (Erfolgsziele).
  • Technische Aktienanalyse: Mit Hilfe von Kursdiagrammen, sog. à Charts, werden Aktienkursprognosen abgegeben, die die fundamentalen und monetären Gegebenheiten ganz außer acht lassen. Gegensatz: à Fundamentalanalyse.
  • Tantieme: Ergebnisabhängige Vergütung, wird oft an Mitglieder des Managements (Vorstand, Geschäftsführer, à CEO) gezahlt.
  • Tender Issue: Verfahren zur Erstplatzierung von Wertpapieren. Als Ausgabekurs wird den Zeichnern lediglich ein bestimmter Mindestkurs ausgegeben. Gebote zu höheren Kursen können abgegeben werden. Ausgehend vom höchsten zum niedrigsten Gebot erfolgt dann die Zuteilung des gesamten Emissionsvolumens.
  • Tender Offer: à Takeover Bid.
  • Termingeschäft: Wertpapiergeschäft an der Börse, bei dem die (Lieferung und Bezahlung) erst zu einem späteren Termin erfolgt, wobei die Konditionen (insbes. der Kurs) bereits am Abschlusstag festgelegt werden. Gegensatz: à Kassageschäft.
  • Terminmarkt: Teilmarkt einer Börse, auf dem à Derivate, vor allem Optionen (à Optionsschein) und à Futures gehandelt werde. Charakteristisch ist das zeitliche Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, denn bei Vertragsabschluss muss weder der Käufer die liquiden Mittel, noch der Verkäufer die gehandelten Güter besitzen. Einer der weltweit größten Terminmärkte ist die Eurex. Gegensatz: à Kassamarkt.
  • Tick: kleinste mögliche Preisänderung bei Geschäften an Termin- oder Kassabörsen. Die Höhe richtet sich nach den Kontrakt- bzw. Geschäftsbedingungen.
  • Timing: Bezeichnung für den besten Zeitpunkt zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren.
  • Time Value: Zeitwert einer Option, d. h. der wirtschaftliche Wert der Rechtsposition, während einer bestimmten Zeit eine Aktie zu einem festen Preis kaufen zu können.
  • Top-Down-Prinzip: Im Rahmen der vertikalen Linienverantwortung ist derjenige, der Aufgaben delegiert, für das Fehlverhalten der beauftragten Person als Garant verantwortlich, sofern ihn ein Auswahl-, Aufsichts- oder Organisationsverschulden trifft. Diese Verantwortung trifft alle Mitarbeiter, die mit eigener Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis ausgestattet sind und zwar angefangen von der Unternehmensleitung (Top) bis nach unten über alle nachgeordneten Unternehmensebenen hinweg (Down).
  • Total Compensation Cost: Die gesamten Vergütungskosten.
  • Total Market Value: Marktwert des Unternehmens.
  • Tournament-Theorie: Theorie, nach der die à CEO-Gehälter als extravagante Preise einer Karrierelotterie angesehen werden.
  • Track Record: Der anhand von statistischen Daten ermittelte Leistungs- oder Erfolgsnachweis einer Bank, eines Vermögensverwalters o.ä.
  • Tracking Stocks: Aktien, deren Dividendenanspruch sich nach dem gesondert ermittelten Gewinn eines bestimmten Unternehmenssegments bzw. einer besonderen Sparte richtet.
  • Trading Windows: Handelsfenster; bezeichnet das Festlegen von bestimmten Ausübungszeiträumen, in der die à Option ausgeübt werden darf.
  • Triggering Event: Genau festgelegtes Ereignis im Rahmen des Unternehmensübernahmeversuches, bei dessen Eintritt oder Vorliegen die Wirkung der Poison Pills eintritt. Meist wird dabei auf das feindliche Übernahmeangebot oder das Überschreiten einer festgelegten Marke der Beteiligung an dem Grundkapital abgestellt.
  • Tripple-Win-Situation: Ausgewogen strukturierter à Stock Option Plan, von dem alle Beteiligten – das Unternehmen, das Management und die Aktionäre – profitieren.
  • True and Fair View: Wiedergabe der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens.

U

  • Ultra-Vires-Doktrin: Im englisch-amerikanischen Recht sind Gesellschaften an den in ihren Statuten festgelegten Geschäftszweck gebunden. Dieser wird daher i.d.R. sehr weit gefasst, um unerwünschte Beschränkungen der Geschäftsführungsorgane in ihrer Tätigkeit zu vermeiden.
  • Underlying: Bezugs- oder Basiswert im Optionshandel.
  • Underpricing: Bezeichnet bei einem Börsengang die negative Differenz zwischen dem à Emissionspreis, und dem Preis, zu dem die Aktie erstmals gehandelt wird.
  • Underwater Pricing: Missbräuchliche Absenkung oder Anpassung der Ausübungskriterien der à Option bei deren Nichterreichung zu Gunsten des Vorstands.
  • Underwriter/Underwriting: Beteiligung von Banken an einer Emission, wobei diese die Verpflichtung übernehmen, für den Fall, dass eine Platzierung bei dem Publikum nicht gelingt, einen bestimmten Teil der Emission selbst zu übernehmen. Dabei sind Preis und Quote für die Übernahme und Platzierung im Voraus bestimmt worden.
  • Unterpari-Emission: Ausgabe neuer Aktien unter dem geringsten Ausgabebetrag. Unterpari-Emissionen sind grundsätzlich unzulässig.
  • Upstream-Garantie: schwache Sicherungsform durch eine unter dem Käufer eines Unternehmens stehende Konzerngesellschaft, z. B. einer inländischen Tochtergesellschaft für eine ausländische Muttergesellschaft, um dem inländischen Vertragspartner zusätzliche Sicherheit zu gewähren.
  • US–GAAP (General Accepted Accounting Principles): Amerikanische Normen für die Rechnungslegung von Unternehmen.
  • Überpari-Emission: Ausgabe neuer Aktien über dem geringsten Ausgabebetrag.

V

  • Value-at-Risk-Konzept: Berechnung des Verlustpotentials eines Wertpapiers, die sich aus Preisänderungen der Handelsposition ergibt. Die Berechnung erfolgt auf der Basis marktorientierter Preisänderungen und unter der Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.
  • Valuta: 1. Bezeichnung des internationalen Geldhandels für das Währungsgeld eines Landes. 2. Wertstellung eines Postens auf einem Konto.
  • Valuta-Papiere: Wertpapiere, die auf eine ausländische Währung lauten.
  • Value-Based-Management: Weitorientierte Vergütungssysteme beruhend auf internen Werten oder externen Wertbezügen wie eigene Aktien oder Anbringung an beliebigen Aktienindex.
  • Venture Capita(dt.: Wagniskapital): Form der Eigenkapitalzuführung an wachstumsträchtige, eher kleine bis mittelständische Unternehmen in Form einer Kombination von Risikokapitalbereitstellung und unternehmerischer Betreuung durch Venture-Capital-Unternehmen. Zur Risikokapitalbereitstellung legt das Venture-Capital-Unternehmen einen Fond auf, den es bei institutionellen Anlegern wie Großunternehmen, Versicherungen, aber auch Banken, zu platzieren sucht. Charakteristischer Weise verhält sich das Venture-Capital-Unternehmen nicht wie ein stiller Gesellschafter, sondern behält sich die Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen vor.
  • Vesting Periods: Sperrfristen; mögliche Wartefrist, die auf die Einräumung von à Long-Term Incentives folgen können und in denen dann keine Ausübung möglich ist.
  • Vinkulierte Aktie: à Namensaktie, deren Übertragung (Verfügungsgeschäft) von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig ist, § 68 Abs. 2 S. 1 AktG. Die Vinkulierung und deren nähere Ausgestaltung erfolgen durch die Satzung. Bei ohne die erforderliche Zustimmung übertragenen vinkulierten Aktien ist das Verfügungsgeschäft unwirksam, während das Verpflichtungsgeschäft wirksam bleibt. Die Vinkulierung gilt nur für rechtsgeschäftliche Übertragungen, nicht für Gesamtrechtsnachfolge, z. B. im Erbfall oder Übergang kraft Gesetz bei Verschmelzungen u. ä.
  • Volatilität: Maßstab für die Schwankungsbreite und damit für das Kursrisiko von Aktien- und Devisenkursen sowie Zinssätzen. Die Berechnung erfolgt durch die auf ein Jahr bezogene Standardabweichung der relativen Kursdifferenzen. Als Kennzahl wird vielfach Beta verwandt (siehe à Beta-Faktor).
  • Vorbörse: Vor der offiziellen Börsenzeit findet unter Banken bereits ein Wertpapierhandel statt, der - je nach Situation - recht ausgeprägt sein kann. Der Handel nach der offiziellen Börsenzeit wird als à Nachbörse bezeichnet.
  • Vorzugsaktie: Besondere Aktiengattung, die im Gegensatz zur à Stammaktie kein Stimmrecht vermittelt. Sie verleiht dem Vorzugs-Aktionäre jedoch Priorität gegenüber den Stamm-Aktionären bei der Ausschüttung des Bilanzgewinns durch Gewährung eines Vorzugs, i.d.R. in Form eines vorab auszahlbaren Gewinnanteils. Die Art und Höhe des Vorzugs bestimmt die Satzung.
  • Voting Right Plans: Basistypus einer à Poison Pill. Das Verfahren beinhaltet die Ausgabe von Vorzugspapieren mit Super Voting Rights an die Stammaktionäre in Form einer Dividendenausschüttung. Hegt ein Aktionär feindliche Absichten, erlöschen die Stimmrechte seiner Vorzugspapiere.

W

  • Wachstumsaktien: Dies sind Aktien von Unternehmen, die in Zukunft hohe Umsatz- und Ertragszahlen erwarten lassen, wie dies z. B. in der Elektronikbranche der Fall ist. Sie zeichnen sich durch hohe à Kurs-Gewinn-Verhältnisse und niedrige Dividendenrenditen aus.
  • Wandelanleihe: Form der Schuldverschreibung, wobei dem Inhaber neben der Verzinsung innerhalb einer im Anleihevertrag bestimmten Frist das Recht eingeräumt wird, die Anleihe in einem bestimmten Verhältnis und/oder Preis in Aktien zu wandeln.
  • Weighted Average Cost of Capital (WACC): Berechnung eines gewichteten Durchschnittskapitalkostensatzes. Dabei werden die Kosten des Eigen- bzw. Fremdkapitals anteilig der Kapitalstruktur berücksichtigt.
  • Wertpapier: Urkunde, die ein bestimmtes Recht verbrieft, das dem Inhaber dieser Urkunde gegenüber dem Schuldner (i.d.R. Aussteller der Urkunde) zusteht.
  • Whistle Blowing: Von Whistle Blowing spricht man, wenn Beschäftigte sich aus gemeinnützigen Motiven anonym gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch nicht vertretbare Praktiken in ihrem Unternehmen wenden.
  • White Knight: aus der Märchenwelt entliehene Analogie für einen Investor, dessen Übernahmeangebot mit Zustimmung des Unternehmensmanagements den Anteilseignern eines Unternehmens unterbreitet wird. Mit Einschaltung eines White Knight gibt das Unternehmen zwangsläufig seine Unabhängigkeit auf. Gegenteil: Black Knight.
  • White Knight Redemption Clauses: zeitlich unbestimmte Klauseln, die bei Vorliegen eines Friendly à Takeovers die „giftige Wirkung“ der à Poison Pills beseitigen.
  • White Squire: Verteidigungsmaßnahme gegen Hostile à Takeover durch den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Zielgesellschaft durch einen dem amtierenden Management freundlich gesonnenen Aktionär, wobei effektiv die Beteiligung in Höhe der Sperrminorität angestrebt wird.
  • Wholesale Banking: Bankgeschäfte mit großen Firmenkunden, dem Staat oder anderen großen Institutionen.
  • Windfall Profits: Mitnahmegewinne; positive Kursentwicklung der Unternehmensaktie, die nicht auf den guten Managementleistungen beruhen, sondern aus externen Faktoren wie z.B. einem allgemein günstigen Konjunkturverlauf resultieren. Gegenteil: à Windfall Losses.
  • Windfall Losses: Gegenteil von à Windfall Profits.
  • Window Dressing: Bilanzkosmetik; Maßnahmen, die im Hinblick auf einen Bilanzstichtag vorgenommen werden, um dem Bilanzleser ein möglichst günstiges Bild von der Unternehmung zu vermitteln.
  • Worst Case Loss: Ungünstigste mögliche Preisentwicklung.

X

  • Xetra (Exchange Electronic Trading): Elektronisches Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse für den à Kassamarkt. Kauf- und Verkaufsaufträge lizensierter Händler werden von jedem beliebigen Standort weltweit börsentäglich in einem zentralen Computer gegenübergestellt und bei Übereinstimmung automatisch ausgeführt.

Y

  • Yankee Bonds: US-$-Anleihen von ausländischen Emittenten, die in den USA emittiert werden.
  • Yield Curve: Zinsertragskurve. Sie gibt die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von deren Endfälligkeit wieder.
  • Zero-Bonds: Anleihe, für die während der Laufzeit keine Zinsen ausgezahlt werden. Der Ertrag des Investors besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- oder Kaufkurs und dem Einlösungs- oder Verkaufskurs.
  • Zyklische Werte: Aktien von Unternehmen, deren Gewinnentwicklung auf Grund ihrer ausgeprägten Konjunkturabhängigkeit erheblichen Schwankungen unterliegt. Die Börse nimmt angesichts der schwierig zu prognostizierenden Ertragsperspektiven Bewertungsabschläge vor. Daher werden zyklische Aktien mit niedrigeren, unter dem Marktdurchschnitt liegenden à Kurs-Gewinn-Verhältnissen bewertet.

Z

  • Zwischenscheine (auch Interimsscheine):  Werden vor der Ausstellung von Aktien an deren Stelle durch die neu gegründete AG ausgegeben (z. B. weil der Druck der Aktienurkunden eine gewisse Zeit dauert) und müssen auf Namen lauten, § 10 Abs. 3 und 4 AktG. Sie werden durch à Indossament übertragen.

 

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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