Vorsicht bei fingierten Firmensitzen – teure Steuertrickserei

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich: Wer versucht, durch einen nur scheinbaren Firmensitz in einer sogenannten „Steueroase“ Gewerbesteuer zu sparen, handelt strafbar. Im konkreten Fall wurde ein Unternehmer wegen falscher Angaben zum Unternehmenssitz zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Gewerbesteuer wird von der Kommune erhoben, in der das Unternehmen seinen tatsächlichen Sitz hat – nicht dort, wo er lediglich auf dem Papier besteht. Gemeinden wie Grünwald bei München oder Monheim am Rhein nahe Düsseldorf locken mit besonders niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen. Doch wer seinen Firmensitz nur zum Schein dorthin verlegt, riskiert empfindliche Steuernachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen. UNSER RAT: Steueroptimierung ja – aber legal. Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur – und helfen auch dann, wenn bereits ein problematischer oder fingierter Firmensitz besteht, Lösungen zu finden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche