Herzlich Willkommen

 

 

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00


KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht

Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.

 

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.

 

Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.

 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:

 

Of Counsel: Petra Korts

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*
MBA - Master of Business Administration


 

 

 

 

 

 

 


Kontakt

  • Telefon: +49 (0) 221 940 21 00
  • Mobil: +49 (0) 172 259 80 21
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Skype: KORTS_RAKortsP
  • Internet: www.korts.de
 
* und Absolvent des Weiterbildungsstudium "Steuerstrafrecht" der Fernuniversität Hagen

"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".


MBA – Master of Business Administration ist ein zusätzlicher (internationaler) akademischer Studienabschluss, der einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatte.

Dr. Sebastian Korts

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*
MBA - Master of Business Administration
M.I.Tax - Master of International Taxation
Lehrbeauftragter Hochschule Fresenius


 

  • Jura - Studium: Albertus Magnus Universität, Köln
  • MBA - Studium: University of Wales, Cardiff
  • M.I.Tax - Studium: Universität Hamburg
  • Rechtsanwalt seit 1994
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 1996
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2004
  • Geschäftsführender Gesellschafter der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • gewähltes Mitglied des Steuerrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein von 1996 bis 2002
  • Sprecher der Steuerrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein von 1999 bis 2002
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV seit 1995
  • Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV seit 1998
  • Sprecher des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht des Kölner Anwaltverein seit 2005
  • Dozent an der Hochschule Fresenius University for Appplied Science für Erbschaftsteuerrecht; Corporate Governement & Compliance 2010 bis 2014
  • Dozent bei der Anwaltsakademie zu Fachanwaltsausbildung der Fachanwälte für Handels & Gesellschaftsrecht im Fach Aktienrecht seit 2003
  • Dozent bei der Anwaltsakademie zu Fachanwaltsausbildung der Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht im Fach Internationales Steuerrecht seit 2014
  • Mitglied des Finanz- und Steuerausschuss der Industrie und Handelskammer zu Köln seit 2015

Kontakt

  • Telefon: +49 (0) 221 940 21 00
  • Mobil: +47 (0) 172 259 80 20
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Skype: KORTS_RA_Korts
  • Internet: www.korts.de
* und Absolvent des Weiterbildungsstudiums "Steuerstrafrecht" der FernUniversität Hagen.

"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".


"MBA – Master of Business Administration" und "M.I.Tax – Master of International Taxation" sind jeweils zusätzliche (internationale) akademische Studienabschlüsse, die immer einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatten.

Mitarbeiter

Sebastian Korts

Rechtsanwalt´
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*
sebastian-korts

Silke Seibt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuerstrafverteidiger *
silke-seibt

Wahed T. Barekzai

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger *
wahed-t-barekza
* und Absolvent des Weiterbildungsstudium "Steuerstrafrecht" der Fernuniversität Hagen

"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".


MBA – Master of Business Administration ist ein zusätzlicher (internationaler) akademischer Studienabschluss, der einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatte.

Unterkategorien

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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News der Arge Steuerrecht


Warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w010756e/korts_de/modules/mod_feed/helper.php on line 37
  • Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.

  • Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.

  • Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

  • Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.