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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00


KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht

Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.

 

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.

 

Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.

 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:

 

Heidelberger Musterverträge zu Kapitalgesellschaften

Verfasser: Korts, Petra/Korts, Sebastian
ISBN-Nummer: 978-3-8005-4300-7
Verlag: Recht und Wirtschaft Heidelberg, www.ruw.de
Auflage/Jahr: 2009

Inhaltsangabe:
Der vorliegende Sammelband der Heidelberger Musterverträge zum Gesellschaftsrecht gibt einen Überblick über die relevanten gesellschaftsrechtlichen Bereiche, in denen in den letzten Monaten und Jahren z.T. gravierende Umwälzungen stattgefunden haben. Das Gesellschaftsrecht ist eine flexible Materie, denn es ist ein Instrument der Wirtschaft und unterliegt dem steigen Wandel und der Weiterentwicklung am Markt, aber auch der Rechtsprechung. Der nach den EuGH-Urteilen „Centros“, „Überseering“ und Inspire Art“ Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre zur europäischen Niederlassungsfreiheit in Deutschland einsetzende Limited-Boom - mehr als 30.000 Ltd.`s haben sich in den letzten Jahren hier etabliert – hat auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung zu umfassenden Reaktionen geführt.

Die Limited ist mittlerweile durch Anerkennung der Gründungstheorie als Rechtsform auch in Deutschland angekommen. Der Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft „SE“ im Jahre 2004 folgten in Deutschland 71 SE-Gründungen. Damit ist Deutschland im europäischen Maßstab Spitzenreiter. BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre zur Frage der Haftung des Aufsichtsrates und der gerichtlichen Konkretisierung der Aufgaben des Aufsichtsrates ist die Arbeit von Aufsichtsräten in Deutschland komplexer und haftungsträchtiger geworden.

Klagezulassungsverfahren, Nominierungsausschuss und Compliance sind u.a. die Stichworte, mit denen jeder Aufsichtsrat sich aktuell auseinander setzen muss. Das Regelwerk über die Gründung und die Verfassung der deutschen GmbH wurde Ende des Jahres 2008 durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, so umfassend reformiert, wie seit Einführung im Jahre 1892 nicht mehr. Neben der Schaffung der sogenannten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind Termen dieser Reform u.a. die Beschleunigung von Unternehmensgründungen; Erleichterungen bei der Kapitalaufbringung und bei der Übertragung von Geschäftsanteilen; die Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland; die Sicherung des Cash-Pooling und die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts. Doch nicht alle Probleme lassen sich mit reinem Gesellschaftsrecht lösen.

Die Verbindung mit anderen Rechtsgebieten ist richtungweisend. So ist gerade angesichts des in Deutschland bevorstehenden Wechsels der Unternehmergeneration auf die Nachfolge das Stichwort „Familiengesellschaft“ von höchster Aktualität. Erbsteuerrecht und Internationales Erbrecht sowie Internationales Erbsteuerrecht ergänzen diese Materie anspruchsvoll. Das Pooling von Familieninteressen in Haltegesellschaften kann ebenso ein Ansatz für die Unternehmensweiterführung wie die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsstrukturen zur Schaffung oder Erhaltung von Mitarbeiterbindungen an das Unternehmen sein.

Die Autoren der in diesem Sammelband zusammengefassten Werke Petra und Sebastian Korts sind beide Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und bearbeiten in ihrer Kanzlei in Köln tagtäglich die unterschiedlichsten Mandate, in denen die Verknüpfung der relevanten Bereiche, die den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Unternehmensführung bildet.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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News der Arge Steuerrecht


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  • Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.

  • Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.

  • Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

  • Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.