Hunderte von Selbstanzeigen nach Kauf von "Steuer-CD"

In den letzen beiden Wochen haben sich laut Presseberichten Hunderte von Steuerpflichtige bei den Finanzämtern gemeldet, um bisher nicht erklärte Einkünfte nachzuerklären und damit einer möglichen Strafverfolgung/Strafe zu entgehen. Die Finanzämter sämtlicher Bundesländer hätten einen starken Anstieg von strafbefreienden Selbstanzeigen verzeichnet.

 

Nach § 371 der Abgabenordnung führt die Abgabe einer Selbstanzeige zur Strafbefreiung, wenn die Selbstanzeige ordnungsgemäß (insbesondere vollständig) ist und die Steuern fristgemäß nachgezahlt werden. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 sehr streng - es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Abgabe einer solchen Erklärung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

 

Sehr gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Steuerrecht für eine weiterführende Beratung zur Verfügung!

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