Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert! Strafbefreiende Selbstanzeige als einziger Ausweg aus der Strafbarkeit!

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Steuerabkommen mit der Schweiz seine Zustimmung verweigert - damit tritt das Abkommen nicht in Kraft!

 

Zwar könnte die Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen, um im Verhandlungswege doch noch eine Zustimmung der Bundesländer zu erreichen. Vor dem Hintergrund, dass jedoch bereits seit Monaten über das Abkommen diskutiert wurde und die Bundesländer erklärt haben, dass sie dem Abkommen in der jetzige Fassung nicht zustimmen werden, erscheint ein Sinneswandel der (SPD/Grün-regierten) Bundesländer extrem unwahrscheinlich - zumal nun der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Herbst 2013 anläuft.

 

Die Steuerfahnder, die dem Abkommen mehrheitlich extrem kritisch gegenüberstanden, werden sich durch das Abstimmungsergebnis bestätig fühlen und in den folgenden Monaten sicherlich hart durchgreifen.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens verbleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg aus der Strafbarkeit. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, dass sich Betroffene zeitnah über die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige durch einen Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

 

AKTUELL:

Herr RA Korts war am heutigen Tage als Fachmann zur Radio-Sendung "Tagesgespräch" auf BR2 zum Thema *Schweizer Weißgeld: Muss das Bankgeheimnis fallen?* geladen. Ein Podcast der Sendung ist auf der Seite des Bayerischen Rundfunks abrufbar/abspielbar: http://www.br-online.de/podcast/ [Stichwortsuche: Bankgeheimnis]

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor dem BVerfG - JETZT noch die alte Gesetzeslage nutzen!

Das gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Obwohl der Ausgang dieser Überprüfung vollkommen offen ist, wird befürchtet, dass das gesamte bzw. wichtige Teil des ErbStG für unwirksam erklärt werden. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht werden jedoch 2 bis 3 Jahre vergehen. Allerdings ist es auch denkbar, dass der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgreift und das ErbStG (zu Lasten der Steuerpflichtigen) ändert. Eine solche Änderung wird wahrscheinlich jedoch nicht mehr vor den Bundestagswahlen im Herbst 2013 erfolgen. Die aufgezeigten Zeitfenster sollte man also nutzen, um auf Basis des jetzt noch gültigen Gesetzes vorteilhafte Steuergestaltungen vorzunehmen!


Hintergrund:

Bereits im Jahre 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die ungleiche Bewertung von verschiedenen Vermögensmassen innerhalb einer Erbschaft für verfassungswidrig gehalten. Der Gesetzgeber war vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz vorzulegen.

 

Das daraufhin erlassene neue Erbschaftsteuergesetz hatte konzeptionell zunächst die Erfassung aller Vermögensgegenstände mit den Verkehrswerten, so die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, richtig aufgegriffen. In dem Gesetz waren weiterhin Befreiungen für bestimmtes Betriebsvermögen und für das weiterhin bewohnte Eigenheim vorgesehen.

 

 

Weiterlesen: Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor dem BVerfG - JETZT noch die alte Gesetzeslage nutzen!

NRW fordert Verlängerung/Abschaffung der 10jährigen Verjährungsfrist bei Schwarzgeld

Der Finanzminister von NRW hat gefordert, dass im Fall von Schwarzgeld die 10jährige Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung erst dann zu laufen beginnt, wenn die Tat entdeckt ist. Die Anregung für diese Vorgehensweise kommt aus den USA.

Faktisch würde mit solch einer Regelung die Verjährungsfrist (im Fall von Schwarzgeld) außer Kraft gesetzt und Steuerhinterzieher müssten im Falle einer Entdeckung deutlich mehr als 10 Jahre nachversteuern.

 

Gleichzeitig wurde am Wochenende bekannt, dass ab Januar 2013 NRW die "Führung" der SPD-Länder im Bundesrat von Rheinland-Pfalz übernehmen wird.

NZZ: Selbstanzeige schwierig - vorherige Beratung sehr empfehlenswert

Die Neue Züricher Zeitung (NZZ) berichtet in einem aktuellen Artikel von den Problemen deutscher Kunden bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige:

Die korrekte Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sei "knifflig" und werfe "heikle" Frage auf. Es sei daher von Vorteil für den deutschen Kunden, wenn er sich vor der Abgabe professionell beraten lasse. Die Kosten einer Beratung in der Schweiz schätzt die NZZ auf 10.000 bis zu 40.000 Schweizer Franken.

 

Hinzuweisen ist noch auf den Umstand, dass in einem deutschen Steuer-/Ermittlungsverfahren nur in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte dem Schweigerecht unterliegen und auch nur die (schriftlich/mündliche) Kommunikation mit einem deutschen Rechtsanwalt geschützt ist.

 

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass sich Betroffene vor/bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige durch einen in Deutschland zugelassenen Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Razzia der Steuerfahndung bei deutschen UBS-Kunden

Steuerfahndung und Polizei haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum bundesweit Durchsuchungen bei deutschen Kunden einer Schweizer Großbank vorgenommen. Nach Presseangaben handelt es sich hauptsächlich um Kunden der Bank UBS. Diese sollen mit Hilfe von Stiftungen Kapitaleinkünfte hinterzogen haben.

 

Die Steuerfahndung ist über den Ankauf von sogenannten "Steuer-CDs" auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Laut Pressemitteilungen hatte zumindest einer der Durchsuchten geplant, noch dieses Jahr eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben - hierfür ist es nun jedoch zu spät! Neben einer vollständigen Versteuerung der Einkünfte der letzten 10 Jahren (zuzüglich Hinterziehungszinsen), wird der Beschuldigte mit einer (Geld)Strafe zu rechnen haben.

 

Vor diesem Hintergrund erneuern wir unseren Ratschlag an alle potentielle Betroffenen, sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten zu lassen.

 

Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht und erfahrene Steuerstrafverteidiger, die sie zu diesen Fragestellung gerne jederzeit beraten. Diese Gespräche sind, auch wenn es nicht zur Abgabe einer Selbstanzeige kommen sollte, selbstverständlich vertraulich und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.

Steuerabkommen abgelehnt - Bankkonten wieder frei?

Sollte das Steuerabkommen mit der Schweiz am 23.11.2012 vom deutschen Bundesrat abgelehnt werden, so stellt sich eine weitere, praktische Frage:

 

Im Vorgriff auf das Steuerabkommen haben einige Schweizer Banken ihren Kunden den (Bar)Zugriff auf mehr als 50% ihres Bankguthabens verwehrt. Sollte das Abkommen nun abgelehnt werden, so dürfte ersteinmal "in den Sternen" stehen, ob und wann ein "verbessertes" Abkommen geschlossen wird. Sicherlich wird dies aber nicht in 2013 erfolgen, den im September 2013 ist in Deutschland Bundestagswahl und bis dahin wird sich keine Oppostionspartei finden, die der aktuellen Regierungskoalition kurz vor der Bundestagswahl noch einen außen- oder innenpolitischen Erfolg ermöglichen wird.

Es dürfte den Schweizer Banken aber wohl schwerfallen, in der Hoffnung(!) auf ein neues Steuerabkommen die Konten ihrer Mandanten weitere 12 Monate einzufrieren - auch dürfte es hierfür überhaupt keine rechtliche Grundlage mehr geben (die bisher ohnehin schon sehr zweifelhaft war).

Steuerabkommen Schweiz: Bundesrat entscheidet am 23.11.2012

Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sitzung am 23.11.2012 über seine Zustimmung oder Ablehnung zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Dies ergibt sich aus der Tagesordnung der Bundesratssitzung für den 23.11.2012, auf welcher die Abstimmung über das Steuerabkommen als TOP 25 aufgeführt wird.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche