Finanzgericht Köln urteilt zum Zusammenhang zwischen Steueramnestie und Erbschaftsteuer
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- Erstellt am Montag, 29. August 2005 14:24
Das Ende der Steueramnestie im März 2005 liegt noch nicht so weit zurück, doch schon beschäftigen sich die Finanzgerichte mit den Auswirkungen dieses in der Geschichte des deutschen Steuerstrafrechts einmaligen Vorgangs. Konkret ging es um die Frage, mit welchem Wert eine Erbschaft zu versteuern ist, wenn es bereits Vorschenkungen gegeben hat, diese jedoch im Rahmen der Steueramnestie bereits angegeben und versteuert wurden. Die Klägerin war der Ansicht, dass diese Vorschenkungen in keiner Weise mehr berücksichtigt werden dürften. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Wert der Vorschenkungen bei der Ermittlung des konkreten Steuertarifs berücksichtigt werden müsse, die Vorschenkungen allerdings nicht mit einer Erbschaftsteuer belastet würden. Das heißt, dass aufgrund der Einbeziehung des Wertes der Vorschenkungen, ein höherer Steuertarif anzuwenden wäre. Das Finanzgericht Köln entschied zu Gunsten des Fianzamtes, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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