Gesetz gegen Manipulation von elektronischen Kassen beschlossen

Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz gegen die Manipulation von elektronischen Kassen geeinigt. Elektronische Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung/Chip verfügen, welche eine Manipulation (Löschen oder Ändern von Eingaben) unmöglich machen bzw. diese Änderungen dokumentieren. Das Gesetz führt ferner eine „Kassen-Nachschau“ durch die Finanzbehörden ein. Dies soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzen, „spontan“ vor Ort die korrekte Erfassung der Verkäufe über die Registrierkasse zu überprüfen. Verstöße gegen die korrekte Erfassung bzw. die Nutzung einer entsprechend ausgerüsteten Registrierkasse können mit Geldbußen bis zu EUR 25.000,-- belegt werden. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden und soll ab dem 01.01.2020 gültig sein. Für „Altkassen“ gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022, sofern diese bauartbedingt nicht mit einer Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden können. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bereits seit 2010 erhöhte Anforderungen für elektronische Kassensysteme gelten (BMF-Schreiben vom 26. November 2010) und alte Kassensystem, die diesen Anforderungen nicht entsprechen nur noch bis 31.12.2016 genutzt werden dürfen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche