Fachanwalt für Steuerrecht: Rechtsanwaltskammer Köln verleiht Titel `Fachanwalt für Steuerrecht´ an Frau Rechtsanwalt Silke Busch

Die Korts Rechtswalts-GmbH ist damit eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, in der ALLE Rechtsanwälte zugleich Fachanwälte für Steuerrecht sind. Die Auszeichung für unsere Kollegin Frau Silke Busch ist eine weitere Bestätigung der Kompetenz der Korts Rechtsanwalts-GmbH auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Steuerrechts, einschließlich des Gebiets des Steuerstrafrechts.+++++ Am 07.12.2005 hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln unserer Kollegin Frau Silke Busch den Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht verliehen. Die Rechtsanwaltkammer Köln hat damit die umfangreiche Ausbildung und lange praktische Erfahrung von Frau Rechtsanwalt Silke Busch auf dem Gebiet des Steuerrechts gewürdigt. Eine solche Auszeichnung wird von der Rechtsanwaltkammer nur an Rechtsanwälte verliehen, die in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie über herausragende theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Da nur wenige Rechtsanwälte diese Voraussetzungen erfüllen, gibt es unter den etwa 132.000 deutschen Rechtsanwälten nur ca. 3.600 Fachanwälte für Steuerrecht (2,72%).

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Finanzämter kontrollieren Depots der letzten 10 Jahre

Der ab dem 01.04.2005 mögliche automtischen Kontenabruf ermöglicht es den Finanzämter auch Depots in der Vergangenheit festzustellen. Die Banken haben auf Anforderung der Finanzämter Übersichten per Stichtag 01.04.2003 zu erstellen. Die Banken müssen darlegen, welche Depots/Konten der Kunde zum 01.04.2003 hielt und ob ggfls. Depots/Konten in dem Zeitraum 2000 bis 2003 aufgelöst wurden. Die Finanzämter könne damit auch Konten/Depots in der Vergangenheit aufspüren. Gefährlich ist jedoch auch der Umstand, dass die Banken den Tag der Eröffnung des Depots/Kontos angeben müssen. Derjenige, dessen Depot im Jahre 2000 ff eröffnet wurde, wird sich von dem Finanzamt fragen lassen müssen, ob er in diesen Jahren nicht auch Kapitalerträge erwirtschaftet hat.

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Aktuell: BFH und BMF zum Schuldzinsenabzug

Zwei aktuelle BFH-Urteile, beide vom 21.09.2005, beschäftigen sich mit der Regelung des Schuldzinsenabzugs gemäß § 4 Abs. 4a EStG. § 4 Abs. 4a EStG beschränkt den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen bis auf einen Sockelbetrag in Höhe von 2.050 €, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Ausgenommen hiervon sind aus Investitionsdarlehen herrührende Schuldzinsen. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 17.11.2005 ebenfalls erst kürzlich mit § 4 Abs. 4a EStG befasst.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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