Bundesfinanzhof: Spekulationssteuer ab 1999 verfassungsgemäß, BFH regt verstärkte Kontenfahndung an
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- Erstellt am Mittwoch, 11. Januar 2006 16:01
Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2005 entschieden, dass die Spekulationssteuer für die Jahre 1999 verfassungsgemäß ist. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Vorjahre (1997 und 1998) die Spekulationssteuer wegen eines strukturellen Vollzugdefizits verfassungswidrig ist, der BFH sieht dieses Defizit für Jahre ab 1999 jedoch als beseitigt an. Ausschlaggebend war danach der nunmehr mögliche automatisierte Kontenabruf durch die Finanzämter. Diese Möglichkeit wurde zwar erst im Jahre 2005 eingeführt, jedoch ermöglicht sie den Kontenbestand bis in das Jahr 1999 zurückzuverfolgen. Damit haben die Finanzbehörden nunmehr ausreichende Mittel zur Verfügung um zu prüfen, ob alle Steuerpflichtigen ihre eventuellen Gewinne aus Spekulationsgeschäfte, insbesondere mit Wertpapieren, angegeben haben. Steuerhinterzieher müssen daher mit verstärkten Kontrollen ihrer Konten rechnen.
Zwischen den Zeilen liess der BFH durchblicken, dass er davon ausgeht, dass die Finanzbehörden nunmehr auch umfangreich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, damit alle Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden. Diese \\\\\\\"Aufforderung\\\\\\\" des BFH wird von den Finanzbehörden sicherlich sehr gerne aufgegriffen werden!
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