EuGH: EU-Haftbefehl ist rechtmäßig, Auslieferung ins Ausland möglich
- Details
- Erstellt am Montag, 18. Juni 2007 14:06
Der Europäische Gerichtshof (-EuGH-) hat entschieden, dass der sogenannte Europäische Haftbefehl, auch EU-Haftbefehl genannt, nicht gegen Europäisches Recht verstößt.
Der Europäische Haftbefehl ermöglicht die Verhaftung und Auslieferung einer Person, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhält. Im Gegensatz zu einem *Internationalen Haftbefehl* erfolgen Verhaftung und Auslieferung sehr viel schnellt. Ferner müssen die EU-Mitgliedsstaaten auch ihre eigenen Staatsangehörigen an den anderen Staat ausliefern. Der EU-Haftbefehl ist vorgesehen für Straftaten wie Terrorismus, Drogenhandel, Betrug, etc. Ob unter Letzteres auch Steuerhinterziehung fällt, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine weiter Besonderheit ist, dass es nicht erforderlich ist, dass die Tat auch in dem Festnahmestaat mit Strafe bedroht ist. Man hat also auf das Prinzip der Gegenseitigkeit verzichtet. Somit kann eine Person wegen einer Tat verhaftet werden, die nur im Ausland nicht aber in seinem Aufenthaltsstaat mit Strafe bedroht ist.
Der EuGH hat nur entschieden, dass die Mitgliedsländer der EU (Deutschland, Frankreich, etc) befugt gewesen seien, ein solche Vereinbarung im Rahmen der EU zu treffen - bisher wurde solche Vereinbarungen über Verhaftung und Auslieferung jeweils zwischen zwei Staat als völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, was teilweise Jahre dauerte. Der EuGH hat jedoch keine Bedenken gegen diese Vereinbarung im Rahmen der EU und er hält die Regelungen dieser EU-Vereinbarung inhaltlich für zulässig.
Man wird in Zukunft also damit rechnen müssen, dass in Deutschland Personen aufgrund von Haftbefehlen aus dem Ausland festgenommen und ausgeliefert werden. Das deutsche Umsetzunggesetz zu dieser EU-Vereinbarung ist zwar bereits einmal von dem Bunderverfassungsgericht als rechtswidrig aufgehoben worden, jedoch hat der Bundestag bereits eine veränderte Version des Umsetzungsgesetzes verabschiedet. (Az.: C‑303/05)
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme