Grundsatzurteil: Hohe Strafen bei Steuerhinterziehung! ! !
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- Erstellt am Dienstag, 02. Dezember 2008 17:12
Nur wenige Tage nachdem der Deutsche Bundestag die strafrechtliche Verjährung für besonders schwere Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert hat, hat der Bundesgerichtshof (-BGH-) seine Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung erheblich verschärft.
Der BGH hat in einem Urteil vom 02. Dezember 2008 erstmalig festgelegt, dass eine Steuerhinterziehung in *großem Ausmaß* ab einem Hinterziehungsbetrag je Einzeltat in Höhe von EUR 50.000 vorliegt. Ab solch einem Hinterziehungsbetrag beträgt die mögliche Strafe *in der Regel* eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - in besonderen Fällen kann aber auch eine Geldstrafe ausreichend sein.
Ab EUR 100.000 kommt nur noch eine Freiheitsstrafe, eventuell mit Bewährung, in Betracht.
Liegt der Hinterziehungsbetrag über 1 Mio EUR so kommt es zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung!
Ab solch einem Betrag wird es ferner auch zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen - die *stille* Erledigung im Wege eines Strafbefehls ist in diesen Fällen nicht mehr zulässig.
Das Grundsatzurteil wurde von dem 1. Strafsenat des BGH gefällt. Der 1. Srafsenat ist erst seit dem 01. Juni 2008 für die Revision in Steuerstrafsachen zuständig. Bis zum 31. Mai 2008 lag die Zuständigkeit beim 5. Strafsenat (Sitz in Leipzig), der diese Zuständigkeit jedoch wegen Arbeitsüberlastung abgegeben musste. Der Umstand, dass der 1. Strafsenat seine neue Zuständigkeit sofort dazu genutzt hat ein derartiges Grundsatzurteil zu fällen, lässt nicht erwarten, dass er in der Zukunft bei Steuerstrafsachen grossartig Milde walten lassen wird. Ferner ist nicht zu erwarten, dass der 1. Strafsenat seine Zuständigkeit für den Bereich der Steuerstrafsachen abgeben wird.
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