Schweiz vereinbart mit USA die große Auskunftsklausel

Die Schweiz und die USA haben am 23. September 2009 die Vereinbarung zur Abänderung des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Wichtigste Neuerung ist die Bestimmung über den sogenannten (steuerlichen) Auskunftsverkehr zwischen den Finanzbehörden der beiden Staaten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen wird zukünftig in Artikel 26 eine Regelung über den Informationsaustausch enthalten. Die Regelung lautet wie (auszugsweise) folgt:
*(1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern erheblich sein können, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht.(...)*
Wie ersichtlich ist der Wortlaut der Regelung sehr weit gefasst: Es ist ausreichend, wenn die verlangten Informationen für die Besteuerung erheblich sein *können*.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind allerdings sogenannte *fishing expedition* - die Staaten haben dies im Protokoll zu dem Abkommen ausdrücklich festgehalten. Die Auskunftsanfrage eines Staates muss also immer den Namen des konkret betroffenen Steuerpflichtigen enthalten.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
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