Österreich lockert Bankgeheimnis

In einer Sondersitzung wird das österreichische Parlament (Nationalrat) heute ein Gesetz über die Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz - ADG) beschließen, welches das Bankgeheimnis erheblich lockert. Da das Gesetz nur zustande kommen kann, wenn 2/3 des Parlaments zustimmen, musste die Regierung sich mit den Oppositionparteien einigen. Diese Einigung wurde in den letzten Wochen erzielt, so dass das Gesetz nunmehr beschlossen werden kann.

Mit dem Gesetz will Österreich die Vorgaben der OECD umsetzen. Österreich ist derzeit der einzige EU-Mitgliedsstaat, welcher auf der sogenannten *grauen Liste* der OECD aufgeführt wird.

Österreichische Banken sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet in Fällen von ausländischen Amtshilfeersuchen Auskunft zu erteilen.

NACHTRAG: Bei der namentlichen Abstimmung am 1. September 2009 wurde der Gesetzentwurf mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit (136 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen) der abgegebenen Stimmen (170) angenommen.

Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG)

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