Bundesfinanzhof zum Verhältnis Strafverfahren und Steuerverfahren bei Steuerhinterziehung
- Details
- Erstellt am Dienstag, 20. Juli 2010 12:07
Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat sich in einem Beschluss zum Verhältnis von Strafprozess und Steuerverfahren in Steuerstrafrechtsfällen geäußert. Konkret ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Rahmen einer Absprache im Strafverfahren erfolgte Rücknahme eines Einspruchs (gegen einen Steuerbescheid) angefochten werden kann.
Der betroffene Steuerpflichtige war der Ansicht, dass die von ihm ausgesprochene Rücknahme des Einspruchs unwirksam war, da er hierzu von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung (im Strafverfahren durch Täuschung bzw. Drohung) „gezwungen“ worden sei. Er war ferner der Ansicht, dass das Finanzamt zumindest verpflichtet sei, ihn (aufgrund der erfolgten Täuschungen/Drohungen) von der Steuerlast im Wege eines Erlass zu befreien.
Der BFH lehnte die Ansicht des Steuerpflichtigen ab: Für die Anfechtung einer Einspruchsrücknahme gebe es einen ausdrückliche gesetzliche Regelung in § 362 Abs. 2 Satz 2 AO. Diese Anfechtung könne nur innerhalb eines Jahres erfolgen und sei auch nur dann erfolgreich, wenn der außergewöhnliche Fall der unzulässigen Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen vorliege – diese Gründe habe der Steuerpflichtige aber nicht hinreichend dargelegt. Auch ein Erlass der Steuerverbindlichkeiten komme nicht in Betracht, da das Erlassverfahren nicht dazu diene, angebliche oder tatsächliche Mängel des Festsetzungsverfahrens zu korrigieren.
Die Entscheidung des BFH zeigt, dass Absprachen im Strafverfahren im Grundsatz wirksam sind, auch wenn sie sich auf das Steuerverfahren beziehen. Vor der Zustimmung zu solchen Absprachen sollte sich der Steuerpflichtige daher unbedingt ausführlich beraten lassen.
BFH vom 08.04.2010, V B 20/08
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme