Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige werden verschärft ! ! !

Die Vorschriften für die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 der Abgabenordnung) werden ab 2011 verschärft. Es handelt sich um die einschneidenste Änderung dieser Vorschrift in den letzten 30 Jahren.

Die Bundesregierung hat heute dem Gesetzentwurf des *Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)* zugestimmt. Der Gesetzesentwurf soll noch im Dezember 2010 in den Bundestag eingebracht und dort beraten/beschlossen werden.

Der Gesetzesentwurf wird die bisher geltenden Vorschrift des § 371 AO an einigen Stellen dergestalt abändern, dass die Voraussetzung für die wirksame Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sehr erschwert sind. So ist u.a. vorgesehen, dass eine Selbstanzeige nur noch dann wirksam ist, wenn der Steuerhinterzieher alle seine bisherigen Steuerhinterziehungenvollständig offenlegt. Also zum Beispiel alle(!) seine bisher verschwiegenen (inländischen/ausländischen) Konten/Depots und die dort erzielten Erträge angibt.

Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige wird durch die Änderungen verkompliziert und erfordert eine sehr genaue und ausführliche Beratung vor der Abgabe dieser Erklärung. Jeder Betroffene sollte sich daher von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

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