BFH zeigt sich in der Schreiber/Pfahls-Affäre bei Fristablauf *großzügig*
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- Erstellt am Freitag, 14. Januar 2011 16:01
Der Bundesfinanzhof hat sich in dem Steuerstreit des ehemaligen Staatssekretärs und Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Ludwig-Holger Pfahls der wegen Vorwürfen der Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung von 1999 bis 2004 untergetaucht war, *großzügig* gezeigt. Das Finanzamt München hatten im Jahre 2001 einen Steuerbescheid gegenüber diesem erlassen.
Hiergegen war von einer von Pfahls im Jahre 1999 bevollmächtigtigte Anwaltskanzlei Einspruch eingelegt worden, die jedoch das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragten, da sie seit über 2,5 Jahren keinen Kontakt zu Herrn Pfahls gehabt hätte. Danach war das Finanzamt nicht mehr bereit länger zuzuwarten. Nach einer entsprechende Anfrage durch das Finanzamt erklärte die Anwaltskanzlei ihre Bevollmächtigung sei erloschen. Das Finanzamt erließ daraufhin eine abweisende Einspruchsentscheidung. Aufgrund des unbekannte Aufenthalts von Herrn Pfahls wurde die Einspruchsentscheidung öffentlich zugestellt.
Nach seiner Festnahme erhob Pfahls Klage, die jedoch vom Finanzgericht München wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig abgewiesen wurde.
Der BFH gab Pfahls nun jedoch Recht: Das FG München habe nicht einfach unterstellen dürfen, dass die Bevollmächtigung der Anwaltskanzlei erloschen sei, denn diese setze eine ausdrücklich, wirksame Kündigung des Vollmachtsvertrages zwischen der Anwaltskanzlei und dem Mandante voraus. Ferner hätte Pfahls auch bei längere Abwesenheit nicht damit rechnen müssen, dass die Anwaltskanzlei sein Mandat kündigt.
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