Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG)
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- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Das Gesetz, welches im Wesentlichen am 30.10.2004 in Kraft getreten ist, verbessert den Anlegerschutz im Bereich der Kapitalmarktinformationen und des Schutzes vor unzulässigen Marktpraktiken. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie werden das Insiderrecht, das Recht der Ad-hoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht.
Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) Das Gesetz, welches im Wesentlichen am 30.10.2004 in Kraft getreten ist, verbessert den Anlegerschutz im Bereich der Kapitalmarktinformationen und des Schutzes vor unzulässigen Marktpraktiken. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie werden das Insiderrecht, das Recht der Ad-hoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Mit der Erweiterung der für Wertpapiere bereits bestehenden Prospektpflicht auf nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen, flankiert durch entsprechende Haftungsansprüche, wird der Anlegerschutz durch größere Produkttransparenz und Stärkung der Haftungsansprüche der Anleger verbessert. Durch die Flexibilisierung der Regelungen zur Zusammensetzung des Börsenrates wird den Bedürfnissen von Spezialbörsen mit ihrem sehr speziellen Teilnehmerkreis hinsichtlich der Zusammensetzung des Börsenrates Rechnung getragen.
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Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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