Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)
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- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Der Bundestag hat am 15.12.2004 das Bilanzkontrollgesetz beschlossen, wonach ab Juli 2005 eine durch das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium anzuerkennende Prüfstelle unabhängig vom Abschlussprüfer die Bilanzen von börsennotierten Gesellschaften prüfen wird.
Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) Der Bundestag hat am 15.12.2004 das Bilanzkontrollgesetz beschlossen, wonach ab Juli 2005 eine durch das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium anzuerkennende Prüfstelle unabhängig vom Abschlussprüfer die Bilanzen von börsennotierten Gesellschaften prüfen wird. Damit wird die Rechtsgrundlage für ein Enforcement-Verfahren geschaffen werden, welches Bilanzmanipulationen entgegenwirken und das Vertrauen der Anleger in die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen gesteigert werden soll. Vorgesehen sind in dem Gesetz u.a. stichprobenartige Bilanzprüfungen ohne besonderen Anlass, wobei jedes Unternehmen alle fünf Jahre mit einer Prüfung rechnen muss. Weiterhin sollen Prüfungen bei dem konkreten Verdacht von Bilanzmanipulationen oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen. Bei Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften sind Bußgelder bis zu 50.000 EUR vorgesehen.
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