Private Limited Company
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- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Der Triumphzug der Private Limited Company, dem englischen Pendant zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, setzt sich seit dem richtungsweisenden Centros-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahre 1999 unaufhaltsam fort. Schätzungen zufolge werden in Deutschland wöchentlich rund 200 solcher Ltd.`s gegründet. Angesichts dieser Situation ist die Beratung von Niederlassungsplanungen oder einer Konzernplanungen nicht mehr seriös möglich, ohne nicht die Vorteile der Implementierung von internationalen Gesellschaftsformen, auch wenn sie nur national angelegt sind, einzubeziehen. Die Abwägung, welche Gesellschaftsform den speziellen Bedürfnissen besser entspricht, sollte stets – auch unter Berücksichtigung des englischen Insolvency Acts – einem Rechtsanwalt vorbehalten sein.
Private Limited Company Der Triumphzug der Private Limited Company, dem englischen Pendant zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, setzt sich seit dem richtungsweisenden Centros-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahre 1999 unaufhaltsam fort. Schätzungen zufolge werden in Deutschland wöchentlich rund 200 solcher Ltd.`s gegründet. Angesichts dieser Situation ist die Beratung von Niederlassungsplanungen oder einer Konzernplanungen nicht mehr seriös möglich, ohne nicht die Vorteile der Implementierung von internationalen Gesellschaftsformen, auch wenn sie nur national angelegt sind, einzubeziehen. Die Abwägung, welche Gesellschaftsform den speziellen Bedürfnissen besser entspricht, sollte stets – auch unter Berücksichtigung des englischen Insolvency Acts – einem Rechtsanwalt vorbehalten sein. Aufgrund unserer guten Beziehungen zum Bundesjustizministerium wissen wir, dass der deutsche Gesetzgeber nicht länger die Augen vor den Entwicklungen im Bereich des europäischen Gesellschaftsrechts verschließt. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird das GmbH-Recht drastisch geändert. Zwar sollen die Vorschriften zur Kapitalaufbringung und –erhaltung beibehalten werden, das Mindeststammkapital einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EUR 25.000,00) soll jedoch auf einen deutlich reduzierten Betrag herabgesetzt werden. Vielleicht kommen weitere Erleichterungen noch hinzu.
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