Steueramnestie
- Details
- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Bis zum 31.03.2005 können die Vorteile der Steueramnestie gemäß dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (-StraBEG-) genutzt werden, denn bis dahin gilt - zwar nicht mehr der „Billig-Steuersatz“ von 15% - jedoch immerhin noch ein ermäßigter Steuersatz von 35%. Nach dem 31.03.2005 läuft die Möglichkeit der Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ganz aus.
Steueramnestie Bis zum 31.03.2005 können die Vorteile der Steueramnestie gemäß dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (-StraBEG-) genutzt werden, denn bis dahin gilt - zwar nicht mehr der „Billig-Steuersatz“ von 15% - jedoch immerhin noch ein ermäßigter Steuersatz von 35%. Nach dem 31.03.2005 läuft die Möglichkeit der Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ganz aus. Jeder Unternehmer oder Privatmann sollte sich Gedanken machen, ob nicht jetzt die Gelegenheit gekommen ist, mit Hilfe der Steueramnestie seine bisher verschwiegenen Einnahmen bzw. Vermögen zu einem äußerst günstigen Steuersatz und straffrei in die Legalität zurückzuführen. Die strafbefreiende Erklärung sollte dringend mit anwaltlicher Hilfe angefertigt werden. Das Straf-befreiungserklärungsgesetz besteht zwar nur aus 13 Paragraphen, das Merkblatt der Bundesregierung vom 03.02.2004 umfaßt jedoch bereits 28 Seiten. Mitte dieses Jahres legte die Bundesregierung dann nochmal nach und veröffentlichte auf 36 Seiten „Ergänzende Informationen“, diese mußten sodann am 16.09.2004 erneut ergänzt werden. Viele Zweifelsfälle sind in diesen Informationen jedoch nicht abgehandelt, so daß auf die Erfahrung und das Wissen des Rechtsanwalts im Umgang mit der strafbefreienden Erklärung abgestellt werden muß. Die richtige Beratung garantiert „völlige Straffreiheit“. Gerne geben wir Ihnen in einem Beratungsgespräch für Sie selbst oder anonym bleiben wollende Interessenten detailliertere Informationen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme