Neues Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/China
Das bislang gültige Doppelbesteuerungsabkommen war am 14. Mai 1986 in Kraft getreten. Seit 2007 verhandelten die beteiligten Staaten über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Eine am 28. März 2014 unterzeichnete Endfassung des "Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" liegt in deutscher, chinesischer und englischer Fassung vor. Die Ratifizierung steht noch aus. Die wichtigsten Veränderungen werden nachfolgend dargestellt. Hier mehr erfahrenEnde des Bankgeheimnis in der EU
Ab 2017 gehört das Bankgeheimnis in der EU der Vergangenheit an. Die EU hat sich am 14.10.2014 auf die Ausweitung des automatischen Informationsaustausch geeinigt. Der bisherige Informationsaustausch beschränkte sich auf Zinszahlungen, nunmehr werden fast alle Arten von Kapitalerträgen erfaßt werden. Im Zusammenspiel mit der bereits erweiterten Richtlinie zur gegenseitigen, eu-weiten Amtshilfe der Finanzbehörden (2011/16/EU) ist es ab 2017 fast unmöglich, "unerkannt" Kapitalerträge zu vereinnahmen.Europarichter kippen pauschale Besteuerung "schwarzer" Fonds
Erneut musste die deutsche Finanzverwaltung eine gerichtliche Niederlage bezüglich der (Straf-)Besteuerung sogenannter "schwarzer" oder intransparenter Investmentsfonds hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 09.10.2014 festgestellt, dass die pauschale Besteuerung dieser Fonds gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Vielmehr muss die Finanzverwaltung es dem Steuepflichtigen ermöglichen, Unterlagen oder Informationen vorzulegen, anhand derer eine Besteuerung der tatsächlich erzielten Fondserträge möglich ist.BFH zu Leichtfertigkeit bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung die zu strenge Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen bei Durchführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung "gerügt". Das Finanzamt hatte einem Autohändler die (Umsatz-)Steuerfreiheit verschiedener Lieferungen/Verkäufe von Pkw nach Italien verweigert, da es zu Unregelmäßigkeiten bei den beleg- und buchmäßigen Nachweisen gekommen sei. Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht scheiterte der Unternehmer, mit seiner Revision vor dem BFH hatte der Unternehmer hingegen Erfolg. Der BFH verwarf die Ansicht der Finanzverwaltung und des Finanzgerichts, dass dem Unternehmer allein aufgrund der Fehler bei den beleg- und buchmäßigen Nachweisen ein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Leichtfertigkeit liege in diesem Bereich erst vor, wenn es sich ihm zumindest hätte aufdrängen müssen, dass er die Voraussetzungen des § 6a UStG weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann. Das bloße Abstellen auf die Beleglage reicht nicht aus.Entzug des Reisepasses bei hohen Steuerschulden zulässig
Weithin unbekannt ist eine unangenehme Nebenfolge von hohen Steuerschulden: der Entzug des Reisepasses. Nach § 7 Absatz 1 Nr. 4 des Passgesetzes kann ein Reisepass entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass sich der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Pflichten entziehen will. In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin die Einziehung eines Reisepasses, da der Steuerpflichtige hohe Steuerschulden hatte (ca. EUR 500.000), diese nicht bediente und ferner seinen Wohnsitz mehrfach wechselte ohne entsprechende An- und Abmeldungen beim Meldeamt vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Passentziehung hielt sich der Steuerpflichtige in Thailand auf.Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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