Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen steigt stark an

Die Finanzministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben kürzlich mitgeteilt, dass die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz weiterhin stark ansteigt.

 

In Rheinland-Pfalz wurde bereits in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 die Zahl der im gesamten Jahr 2013 abgegebenen Selbstanzeigen erreicht. In NRW haben in den ersten sechs Monaten fast 4.600 Steuerpflichtige ihre bisher verschwiegenen Einkünfte (oder Erbschaften) in der Schweiz nacherklärt.

Insgesamt sollen bundesweit im 1. Quartal 2014 ca. 13.000 Selbstanzeige mit Bezug zur Schweiz abgegeben worden sein.

Viele Steuerpflichtige mit bisher verschwiegenen Einkünften sind durch die Berichterstattung um den Fall "Hoeneß" und die angekündigte Verschärfung der Gesetzeslage ab dem 01.01.2015 aufgeschreckt.

 

Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

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