U.S. Supreme Court erlaubt US-Bundesstaat Besteuerung von Online-Händlern
Der Verfassungsgerichtshof (US Supreme Court) der USA hat am 21.06.2018 (SOUTH DAKOTA v. WAYFAIR, INC.) eine Grundsatzentscheidung bezüglich der Besteuerung von Onlinehändlern getroffen. Es ist nunmehr den US-Bundesstaaten erlaubt, von Onlinehändlern den Einbehalt und die Abführung von Steuern an den US-Bundesstaat zu verlangen - auch wenn der Onlinehändler kein Lager oder eine andere physische Präsenz in diesem Bundesstaat unterhält. Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit seiner Entscheidung über eine alte Entscheidung aus dem Jahr 1992 (Quill Corp. v. North Dakota, 504 U.S. 29)hinweggesetzt bzw. diese ausdrücklich aufgehoben! Nach der Entscheidung aus dem Jahr 1992 waren die steuerlichen Verpflichtung ausdrücklich an eine physische Präsenz im US-Bundesstaat geknüpft. Der Bundesstaat South Dakota bezifferte seine Einannahmeausfall seit der Entscheidung im Jahr 1992 auf jährlich 48 bis 58 Millionen US-Dollar. Die Entscheidung des US Supreme Court dürfte richtungsweisend sein für entsprechende Bestrebungen der EU-Staaten gegenüber Onlinehändlern.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Jetzt noch beraten lassen: Vererbung von Immobilien ab 01.01.2023 deutlich teurer
- EuGH: Deutscher Strafzuschlag bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten zulässig
- Cum-Ex-Skandal: Teilgeständnis von Hanno Berger
- Steuerfahndung und Telefonüberwachung
- BGH zur Vermögensabschöpfung bei Dritten
- BGH bestätigt Cum-Ex-Verurteilung eines Bankmitarbeiters und Einziehung des Arbeitslohns
- Finanzgericht: Kein Vorsteuerabzug für Schwarzeinkäufe
- Das Aus für EU-Briefkastengesellschaften / Holdingstrukturen ab 2024?
- EuGH verweigert Vorsteuerabzug des unschuldigen Käufers im Umsatzsteuerkarussell
- DSGVO und Finanzamt - eine aktuelle Analyse
- Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Beschlagnahme von Vermögen
- Steuerhinterziehung: Urteil muss vollständig und nachvollziehbar sein
- Bundesverfassungsgericht: Auch verjährte Cum-Ex-Gewinne können eingezogen werden
- BFH bestätigt Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuer
- Grundsatzurteil des BFH: Cum-ex-Gestaltungen unzulässig