Grundsatzurteil des BFH: Cum-ex-Gestaltungen unzulässig
Heute (15.03.2022) wurde das lange erwartet Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 02.02.2022 zu Cum-Ex-Gestaltungen veröffentlicht. In einer Pressekonferenz des BFH gab ein am Urteil beteiligter Richter zu verstehen, dass die Grundsätze des Urteils nicht nur für den entschiedenen Einzelfall, sondern quasi für alle Cum-Ex-Gestaltungen gelten! Kurz gefaßt lautet der Tenor der Urteils: Cum-Ex-Gestaltungen sind/waren unzulässig. Der BFH wies alle gegenteiligen Überlegungen/Argumente, die insbesondere auf die Fehleranfälligkeit des Steuersystems oder den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen verwiesen, zurück. ALLERDINGS weist der BFH in seinem Urteil auch darauf hin, dass es entscheidend auf die tatsächliche Vorgänge ankommt und diese durch das erstinstanzliche Finanzgericht festgestellt werden. Das Urteil dürfte der entscheidende Mosaikstein in der Reihe von gerichtlichen Entscheidungen sein, welche die Cum-Ex-Gestaltungen als unzulässig bzw. als strafbar bewerten. Das Grundsatzurteil des BFH kommt "rechtzeitig" vor dem Beginn eines wichtigen Strafprozesses: Am 04.04.2022 soll sich vor dem Landgericht Bonn der "Mastermind" der Cum-Ex-Geschäfte, Hanno Berger, verantworten. Beteiligte oder Nutznießer solcher steuerlicher Gestaltungen sollten sich umgehend über die noch möglichen Verteidigungsstrategien beraten lassen. Aus dem Urteil wird deutlich, dass Darstellung der tatsächlichen Geschehnisse in der ersten Instanz (Finanzgericht) entscheidende Bedeutung zukommt. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Experten im Steuerstrafrecht verfügen wir über langjährige theoretische und praktische Erfahrung in Steuer(strafrechts)verfahren.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft
- BFH: Persönliche Haftung des Steuerberaters für Steuerhinterziehung des Mandanten
- Informationen über Bankkonten im In- und Ausland
- Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft
- EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis
- Das Mindeststeuergesetz
- Pandora Papers - Offshore Steueroasen im Visier
- Zinsen und Säumniszuschläge---unklare Rechtslage
- Gewinne aus Online-Poker steuerpflichtig
- Sternekoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt
- BFH uneins über Säumniszuschläge
- BFH: Unwissender GmbH-Geschäftsführer haftet für Steuerschulden
- Cum-Ex: Verteidigungsstrategien ständig anpassen
- Cum-Ex: Verteidigungsstrategien ständig anpassen (2)
- Jetzt noch beraten lassen: Vererbung von Immobilien ab 01.01.2023 deutlich teurer