Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Pressemitteilung vom 16.05.2012 darauf hingewiesen, dass er am 22.05.2012 über eine Revision entscheiden wird, bei welcher (wieder einmal) die Frage der Strafzumessung bei Steuerstraftaten eine Rolle spielen wird.

 

Da es sich bei dem Verfahren weder um einen prominenten Angeklagten, noch um einen besonders spektakulären Fall der Steuerhinterziehung handelt, ist es bemerkenswert, dass der BGH ausdrücklich mit einer Pressemittlung auf dieses Revisionsverfahren hinweist. Die Pressemitteilung kann daher nur so verstanden werden, dass der BGH beabsichtigt, sich im Rahmen dieses Verfahrens erneut grundsätzlich zur Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung zu äußern. Im Zusammenhang mit denen in der Pressemitteilung mitgeteilten Fakten des Falls kann geschlussfolgert werden, dass der BGH wohl insbesondere an der "geringen" Höhe der von den unteren Gerichten verhängten Strafen Anstoß nimmt - diese bewegen sich trotz hoher Hinterziehungsbeträge oft im Bereich von "zwei Jahren auf Bewährung".

 

 

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Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuer bei Ebay-Verkäufen durch Privatpersonen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil festgelegt, wann Privatverkäufer bei "ebay" als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass bei den Verkäufen zwingend Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist - es sei denn, es greifen Ausnahmebestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (insbes. Kleinunternehmerregelung).

 

Privatpersonen, die im größeren Umfang, d.h. wiederholt und über einen längeren Zeitraum, Verkaufsgeschäfte bei "ebay" tätigen, sollten sich daher von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen, um steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.

 

Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Prüfung durch die Steuerfahndung. Es kann daher erwartet werden, dass in Zukunft die Steuerfahndung im Hinblick auf dieses Urteil von "ebay" und ähnlichen Handelsplattformen die Herausgabe entsprechender Daten verlangen wird, um festzustellen, ob/welche Personen in einem "umsatzsteuerpflichtigen Umfang" Verkäufe tätigen.

 

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Beleg- und Buchnachweis bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung

In den letzten Jahren hat sich die Frage nach den Voraussetzungen zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 6a UStG zu einem Dauerbrenner entwickelt. Insbesondere seit deutsche Autohändler im Nachhinein vermehrt feststellen mussten, dass ihre Verkäufe/Lieferungen an Abnehmer in Italien oder Griechenland Bestandteil von sogenannten Umsatzsteuerkarussell waren bzw. die Abnehmer ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkamen. Während in Italien und Griechenland diese Vorgäng trotz angeblicher Milliardenschäden nicht oder nur sporadisch verfolgt wurden, sahen sich die deutschen Autohändler Ermittlungen der Steuerfahndung ausgesetzt bzw. verlangten die hiesigen Finanzämter von den Autohändlern nachträglich die angeblich noch fehlende Umsatzsteuer aus den Verkäufen.

 

Problematisch an diesen Fällen war, dass lange Jahre keine gesicherte Rechtsprechung zu § 6a UStG vorlag. Besonders strittig war dabei die Frage, welche Belege- und Buchnachweise der Autohändler dem Finanzamt vorlegen muss, damit ihm die Steuerfreiheit gewährt werden kann. Nunmehr vergeht allerdings fast kein Monat, in welchem der Bundesfinanzhof nicht eine Entscheidung zu diesem Themenkreis veröffentlicht, so dass in diesem Bereich zunehmend mehr Rechtssicherheit einkehrt.

 

Die heute veröffentlichte Entscheidung des BFH datiert vom 15.2.2012, XI R 42/10. Der BFH legt dort dar....

 

 

 

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EuGH: Französische Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Erhebung von französischer Quellensteuer auf Dividendenzahlungen französischer Gesellschaften an ausländische Investmentfonds gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Nach der französischen Steuerregelung unterliegen die Dividenden, die an nicht in Frankreich ansässige Investmentfonds ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer von 25 %, während solche Dividenden nicht besteuert werden, wenn sie an einen französischen Investmentfonds ausgeschüttet werden.

 

Zehn belgische, deutsche, spanische und US-amerikanische Investmentfonds hatten gegen diese Bestimmung vor französischen Gerichten geklagte. Ein französisches Gericht legte dem EuGH dann die entsprechende Frage zu Berurteilung vor.

 

Die betroffenen Investmentfonds können nun vom französischen Fiskus die Erstattung der einbehaltenen Quellensteuer verlangen - soweit die Antragsfristen noch laufen bzw. offen gehalten wurde.

Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung

Seit mehr als 10 Jahren bietet das deutsche Insolvenzrecht überschuldeten natürlichen Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines besonderen Verfahrens von ihren Schulden zu befreien (Restschuldbefreiung). Während die Restschuldbefreiung im Grundsatz aktzeptiert ist, wird über die Frage, ob/welche Schulden ausnahmsweise nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden sollten, immer wieder gestritten. Ein Streitpunkt sind dabei insbesondere Steuerschulden, die aus Steuerhinterziehungstaten herrühren.

 

 

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Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland verfassungsgemäß?

Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für verfassungsgemäß hält - anderenfalls hätte sie das Abkommen nicht unterzeichnet.

 

Die Fragesteller hatten sich auf einen Aufsatz des sehr renommierten Steuerstrafrechtlers Prof. Dr. Joecks aus dem Dezember 2011 bezogen. Prof. Dr. Joecks ist seit vielen Jahren Herausgeber und Autor eines Standardwerks zum Steuerstrafrecht. In seinem Aufsatz vom Dezember 2011 unterzog er das Abkommen mit der Schweiz einer ersten Bewertung und kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Abkommen (ganz/teilweise) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

 

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Bundesverfassungsgericht prüft Treaty-override-Vorschrift

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 09.05.2012 mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 10.01.2012  dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob § 50d Abs. 8 EStG mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG wegweisenden Charakter für die gesamte Gruppe dieser Missbrauchsvorschriften haben wird.

 

Bei der Vorschrift handelt es sich um eine sogenannte steuerliche Missbrauchsvorschrift. Diese soll verhindern, dass es aufgrund von Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Fallgestaltungen kommt, bei welchen die Einkünfte weder vom einen, noch vom anderen Staat besteuert werden ("Keinmalbesteuerung"). In diesen Fällen soll das Besteuerungsrecht an Deutschland "zurückfallen". Diese nationale Regelung steht aber (oftmals) im Widerspruch zu den Regelungen des DBA, man spricht daher von einem "treaty override".

 

Hier ein aktueller Vortrag aus unsere Kanzlei zum Themenbereich "steuerliche Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht" (PDF).

Vollstreckung spanischer Steuerforderungen in Deutschland möglich

Die europäischen Finanzbehörden bedienen sich zunehmend der Vollstreckungsmöglichkeiten, die durch internationale Abkommen bzw. Rechtsakte der EU geschaffen worden sind: In Deutschland werden im Rahmen dieser Abkommen die ausländischen Steuerforderungen von den deutschen Finanzämtern vollstreckt. Besonders die spanischen Steuerbehörden haben diese Möglichkeit der Vollstreckung in Deutschland für sich entdeckt - was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass deutsche Steuerpflichtige zu einem sehr erheblichen Teil in spanische Immobilien investiert sind/waren und die spanische Finanzverwaltung begonnen hat, die jahrelangen Missstände in diesem Bereich aufzuarbeiten.

Die gegen die Vollstreckungen vor den deutschen Finanzgerichten erhobenen Klagen sind nur zu einem geringen Teil erfolgreich, zum Teil auch deshalb, weil die Bearbeitung dieser Materie besonderes Fachwissen erfordert, über welches nicht jeder Berater verfügt.

 

In zwei aktuellen Fällen hat das Finanzgericht (FG) Hamburg über Vollstreckungsersuchen spanischer Finanzämter gegen einen deutschen Geschäftsführer einer spanischen, in Palma de Mallorca ansässigen, GmbH entschieden:

 

 

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Bundesregierung: Ankauf von "Daten-CDs" trotz Steuerabkommens mit der Schweiz zulässig

Noch vor Inkraftreten des Steuerabkommens zwischen Schweiz und Deutschland zeigen sich erste Unterschiede in der Interpretation des Wortlauts des Abkommens. Während die Schweizer Regierung die Position vertritt, dass mit Abschluss des Abkommens ein Ankauf sogenannter "Daten-CDs" (CDs mit -gestohlenen- Bankdaten deutscher Kunden) nicht mehr zulässig ist, sieht das deutsche Bundesfinanzministerium diesen Punkt anders: Den deutschen Finanzämter sei nur verboten, sich "aktiv" um den Kauf solcher Daten-CDs "zu bemühen" - ein grundsätzliches Verbot des Ankaufs sieht das Abkommen also aus Sicht der Bundesregierung nicht vor.

 

 

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Steuerabkommen Deutschland - Schweiz: Auch in Deutschland offiziell gemeldete Konten sind betroffen!

Zum 1. Januar 2013 soll voraussichtlich das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz  in Kraft treten. Das Abkommen soll deutschen Steuerpflichtigen mit nicht erklärten Konten in der Schweiz die Rückkehr in die steuerliche Legalität ermöglichen (Hier ein aktueller Vortrag aus unserer Kanzlei zu diesem Abkommen.).

 

Für diese Rückkehr offeriert das Abkommen zwei Wege:

~die freiwillige Offenlegung der Konten mit Nachversteuerung nach den konkreten steuerlichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen oder

~die anonyme Regularisierung mit einer einmaligen pauschalen Steuerzahlung in Höhe von 21-41% des Vermögensbestandes.

 

Für die Durchführung der vom jeweiligen Steuerpflichtigen gewählten Alternative sorgt......

 

 

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Luxemburg-Deutschland: Neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet

Luxemburg und Deutschland haben am 23.04.2012 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es soll das alte DBA aus dem Jahr 1958(!) ablösen.

 

Das neue DBA orientiert sich an dem Musterabkommen der OECD und folgt den neueren Grundzügen der deutschen DBA-Politik. Das Abkommen enthält daher auch Vorschriften über den Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der beiden Länder.

BMF: Zentrale Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen

Das Bundesminsterium der Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte Anweisung über die "Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen  - Beziehung eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland -" veröffentlicht.

 

Nach diesem BMF-Schreiben obliegt weiterhin einer besonderen Abteilung (Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen -IZA-) innerhalb des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn die Aufgabe der zentralen Sammlung und Auswertung dieser Daten.

 

 

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BGH: Bei erheblicher Steuerhinterziehung kann „Verteidigung der Rechtsordnung“ gegen Aussetzung der Bewährung sprechen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Revisionsverfahren (erneut) zu einer Reihe von Milderungsgründen geäußert – und diese zum Großteil als unbeachtlich verworfen.

 

In dem konkreten Fall hatte das Landgericht Augsburg einen Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl er zwei Mal Steuern in Höhe von mehreren hunderttausend Euro hinterzogen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, weil es dieses als zu milde empfand. Die Richter am Bundesgerichtshof gaben der Staatsanwaltschaft Recht und rügten die Richter am Landgericht Augsburg wegen ihrer milden Strafzumessung sehr deutlich.

 

Ergänzend wies der BGH darauf hin, dass......

 

 

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Schweizer Finanzämter nutzen ebenfalls gestohlene Kundendaten!

Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens (SF) nutzen Schweizer Finanzämter ebenfalls gestohlene Kundendaten. Laut dem Bericht handelte es sich um eine Daten-CD, die in Vaduz/Liechtenstein aus einer Treuhand-Kanzlei entwendet wurde. Auf Basis dieser Daten wurden von den Steuerbehörden 180 Steuerverfahren eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass Schweizer Steuerpflichtige Steuerdelikte begangen haben. Im Ergebnis flossen so zusätzliche 60 Mio. Schweizer Franken an Nach- und Strafsteuern an die dortigen Finanzämter.

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EU nimmt Lösung der (steuerlichen) Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaften in Angriff

Das EU-Parlament hat am 13.03.2012 ein Gesetz zu erleichterten Bewältigung von grenzüberschreitenden Erbschaften verabschiedet. Die neuen Regeln sollen Rechtskonflikten in Erbschaftsfällen vorbeugen, indem der Nachlasser zukünftig die Wahl hat, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll: das Erbrecht seines Heimatlandes oder das seines Wohnsitzes.

 

"Ergänzend" hierzu hat die EU-Kommission bereits im Dezember 2011 Vorschläge veröffentlicht, wie innerhalb der EU das Erbschaftsteuerrecht verbessert werden könnte:

 

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Weiterer Fachanwaltstitel für Mitarbeiter der Korts Rechtsanwalts GmbH

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Wahed T. Barekzai die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.

 

Mit Herrn Rechtsanwalt Barekzai verfügen nun vier Rechtsanwälte unserer Kanzlei über die Erlaubnis, sich als „Fachanwalt für Steuerrecht“ und als „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu bezeichnen.

 

Die Verleihung des Fachanwaltstitels an unseren Mitarbeiter verdeutlicht nochmals die Erfahrung und die Expertise unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Nach der letzten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügten zum 01.01.2011 nur 0,57% der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über den Titel eines "Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht".

 

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BGH bestätigt EUR-50.000-Grenze für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann einen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorliegt weiter "verfeinert".

 

Eine Steuerhinterziehung im großem Ausmaß stellt nach § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) eine schwere Steuerhinterziehung dar, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren bestraft wird. Im Gegensatz dazu wird eine "einfache" Steuerhinterziehung "nur" mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

 

Der BGH hat nun nochmal verdeutlicht, ab welchem Steuerhinterziehungsbetrag von einem "großem Ausmaß" auszugehen ist:

 

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*Pommes-Frites-Urteil* des BFH: 19% Umsatzsteuer bei Partyservice

Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat kürzlich in zwei Entscheidungen über die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes (ermäßiger Steuersatz von 7% oder Regelsteuersatz von 19%?) bei Buffet- und Partyservice entschieden. Das Urteil dürfte erhebliche (negative) Auswirkungen für die Anbieter dieser Dienstleistungen haben, da die Finanzämter die neue Rechtsprechung auf alle noch offenen Fälle anwenden werden:

 

Nach Ansicht des BFH kommt bei einem Buffet- und Partyservice der ermäßigte Steuersatz von 7% nur dann zur Anwendung, wenn einfach(!) zubereitete Standardspeisen (Pommes frites, Würstchen, Kartoffelsalat etc.) geliefert werden und auch keine Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Abgabe von aufwendigeren Speisen (gefüllte Tomaten mit Frischkäse, geräucherter Lachs mit Sahnemerretich, Vitello tonnato etc.) muss hingegen der Regelsteuersatz von 19% angewandt werden.

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BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.

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DBA-Schweiz: BMF informiert über Anforderungen an Auskunftsersuchen an Schweiz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.01.2012 (IV B 2 - S 1301-CHE/07/10027-01 (DOK 2011/1024383)) bekannt gegeben, dass mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 15.12.2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden ist. Die Verständigungsvereinbarung regelt im Detail die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen an die Schweiz.

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News der Arge Steuerrecht

Arge Steuerrecht - Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im deutschen Anwaltverein
  • Seit Jahrzehnten entgehen dem deutschen Staat Jahr für Jahr große Summen an Steuereinnahmen, weil Schwarzgeld in die Schweiz verbracht, der Besteuerung in Deutschland entzogen wird und dann die Ansprüche des Staates verjähren. Es gab immer wieder Versuche, die deutschen Steuerpflichten durchzusetzen. Diese sind bisher aber allesamt ins Leere gelaufen. Hier mehr erfahren

  • Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben am 23. April 2012 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet. Hier mehr erfahren

  • Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland haben in Bern ein Ergänzungsprotokoll unterzeichnet, welches das Steuerabkommen vom 21. September 2011 ergänzt. Damit ist das Abkommen bereit für die parlamentarische Beratung. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten. Hier weitere Details erfahren