Reiseandenken können ein teures Nachspiel haben

Viele Menschen haben bereits ihren Urlaub gebucht. Wenn es wieder zurück nach Deutschland geht, sind oft Souvenirs aus den Urlaubsländern im Gepäck: Kleidung, Schmuck oder Uhren beispielsweise. Solange dabei einige Grenzen beachtet werden, ist das problemlos und es gibt keinen Ärger mit dem Zoll  oder den Steuerbehörden.

 

 Innerhalb der EU gelten für den Import von Waren nur wenig Grenzen. „Das Zollrecht sieht vor, dass Urlauber aus einem Land der Europäischen Union fast alle Sachen nach Deutschland einführen dürfen. Aber: Sie müssen die Waren selbst nutzen oder verschenken. Sie dürfen also keinen Handel damit treiben“, erklärt Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln. Und Geldbeträge, die 10.000 Euro überschreiten müssen beim Zoll schriftlich angemeldet werden. „Auch Medikamente dürfen nur für den Privatgebrauch und in kleinen Mengen nach Deutschland eingeführt werden“, ergänzt Korts.

Strengere Auflagen gelten beim Import von Zigaretten und Alkohol. Aus einem EU-Land dürfen in der Regel 800 Zigaretten und 10 Liter Alkohol pro Erwachsenen nach Deutschland eingeführt werden. Korts: „Größere Mengen müssen versteuert werden.“ Ausnahmen sind die Länder Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Lettland und Litauen. Für diese Staaten gelten strengere Auflagen und es dürfen deutlich weniger Zigaretten und Alkohol importiert werden.

Die Vorschriften für Waren, die aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt werden, sind deutlich schärfer gefasst. Wer mit dem Auto oder der Bahn unterwegs ist, darf in der Regel Waren im Wert von 300 Euro einführen, mit dem Flugzeug oder Schiff Waren im Wert von 430 Euro. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss mit 15 bis 19 Prozent versteuert werden. Besondere Vorsicht ist bei Antiquitäten oder Kunstgegenständen geboten. „Da müssen die Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden“, so Korts.

Wer sich nicht sicher ist, wie viel er einführen darf und ob er die Freigrenze bereits überschritten hat, sollte auf jeden Fall freiwillig zum Zoll gehen. „Werden Waren im Wert oberhalb der Freigrenze eingeführt und beim Zoll nicht entsprechend deklariert, droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung“, warnt Korts.

Besondere Vorschriften sind außerdem beim Import von Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln zu beachten.

Rechtsanwalt Korts wurde aktuell vom "Anwaltauskunft Magazin" zum Thema "Reisen und Steuern" interviewt

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