Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verwirft Beschwerde gegen Verwendung von Bankdaten-CD

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wacht, hat die Beschwerde zweier deutscher Staatsangehöriger gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung aufgrund von Erkenntnissen einer Daten-CD zurückgewiesen. Die Wohnung wurde im Jahre 2008 von der Steuerfahndung durchsucht, welche die Daten aus einer im Jahr 2006 von dem Bundesnachrichtendienst angekauften Bankdaten-CD ausgewertet hatte. Die CD enthielt Daten über Kunden einer Bank in Liechtenstein. Anhand der Auswertung bestand der Verdacht, dass die beiden Steuerpflichtigen aus dort befindlichen Kapitalanlagen Erträge erzielt hatten, welche sie nicht in ihren Steuererklärungen offen gelegt hatten. Im Jahr 2012 wurden die beiden Beschwerdeführer von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Klagen gegen den Durchsuchungsbeschluß wurden allerdings von allen Gerichten, einschließlich dem Bundesverfassungsgericht, zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte nun in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 in Grundzügen der Entscheidung der nationalen Gerichte: Auch wenn der Erwerb der Daten-CD rechtlich fragwürdig sei, so sei es noch vertretbar auf Basis dieser Daten eine Durchsuchung vorzunehmen, welche sodann unmittelbare Nachweise für den Tatvorwurf bringen könnten.

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