Jahressteuergesetz 2007 gegen internationale Steuergestaltungen

Am 27.09.2006 hat die Bundesregierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 vorgelegt. Darin finden sich Änderungen des § 50d Abs. 3 EStG und ein neuer § 50d Abs. 9 EStG, mit denen die Bundesregierung angebliche Steuerschlupflöcher schliessen will. Die Regelungen richten sich insbesondere gegen grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Der geänderte § 50d Abs. 3 EStG soll laut Bundesregierung *zunehmenden Steuerplanungstechniken begegnen, mit denen die Besteuerung von Dividendenausschüttungen beim Endempfänger durch die gezielte Zwischenschaltung von spezifisch ausgestalteten ausländischen Gesellschaften umgangen werden*. Der neu eingeführte § 50d Abs. 9 EStG soll verhindern, dass es im Rahmen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), bei welchen Deutschland als Wohnsitz- bzw. Sitzstaat traditionell die Doppelbesteuerung durch Freistellung der Einkünfte von der deutschen Besteuerung vermeidet (Freistellungsmethode), in bestimmten Fällen zu einer dem Sinn und Zweck der Freistellungsmethode widersprechenden Nichtbesteuerung kommt. Bei beiden Vorschriften ist derzeit unklar, ob Deutschland mit diesen Regelungen nicht gegen EU-Recht (siehe unten: *Gewinne im Ausland versteuern!*) bzw. gegen die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen verstößt.

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