Verständigung im Steuerstrafverfahren - Chancen und Risiken für Mandant und Berater (Vortrag RA Busch und RA Barekzai)
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- Erstellt am Donnerstag, 07. September 2006 10:09
Die tatsächliche Verständigung hat im Steuerstrafverfahren eine große Bedeutung. Insbesondere in Fällen mit umfangreichen (grenzüberschreitenden) Sachverhalten stößt die Ermittlungsarbeit und -lust der Steuerfahnder an ihre Grenzen. Gerne ist man dann dort bereit im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung, d.h. einer Verständigung über die steuerlichen Tatsachen, einen *Deal* zu machen. Aber nicht nur im Steuerstrafverfahren, sondern auch in normalen Strafverfahren erfreuen sich solche *Deals* immer größerer Beliebtheit. Dabei war die Zulässigkeit dieser Vereinbarungen zuerst hoch umstritten und wurde erst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs für zulässig erklärt. Gleichzeitig gab der BGH Grundsätze vor, welche bei solchen Vereinbarungen beachtet werden müssen. Nunmehr hat sich die Bundesregierung dieses Themas angenommen und will den *gesetzlosen* Zustand beenden und Zulässigkeit und Durchführung solcher *Deals* klar regeln. Im Mai wurde der *Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren* vorgelegt. Dies nehmen Frau RA Busch und Herr RA Barekzai, beide Fachanwälte für Steuerrecht, zum Anlaß, für den KölnerAnwaltVerein einen Vortrag zu der tatsächlichen Verständigung und den Chancen und Risiken für Mandant und Berater zu halten. Nähere Infos unter www.korts.de
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