Strafbefreiende Selbstanzeige jetzt auch in der Schweiz

Der schweizer Bundesrat hat am 18.10.2006 einen Geseztesentwurf verabschiedet, der schweizer Steuerhinterziehern eine straflose Nachzahlung von hinterzogenen Steuern ermöglichen soll. Es soll *ein finanziell günstiger Weg in die steuerliche Legalität offeriert* werden. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Erben von Steuerhinterziehern. Statt einer zehnjährigen Steuernachzahlung, sollen die Erben für ihre Ehrlichkeit mit einer nur dreijährigen Steuernachzahlung belohnt werden. Wie in Deutschland auch, sollen die Steuerpflichtigen eine *strafbefreiende Selbstanzeige* abgeben. Anders als in Deutschland, darf diese jedoch nur einmal im Leben abgegeben werden! Das Gesetzesvorhaben erinnert stark an die deutsche Steueramnestie 2004/2005. Es bleibt abzuwarten, ob sich grundsätzlich in der Schweiz ein Sinneswandel hin zu einer schärferen Haltung gegenüber Steuerhinterziehung abzeichnet.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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