*Liechtensteinprozesse*: 2 Jahre auf Bewährung und EUR 7,5 Millionen Geldauflage!

Am 18.07.2008 ist vor dem Landgericht Bochum das erste Strafurteil im Zusammenhang mit den Steuerhinterziehungen unter Verwendung liechtensteinischer Stifungen gesprochen worden. Der Angeklagte hatte ungefähr EUR 8 Millionen an Steuern hinterzogen.

Der Angeklagte, der sich in allen Anklagepunkten für schuldig bekannte, wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - damit gilt er als vorbestraft. Zusätzlich muss er einen Betrag in Höhe von EUR 7,5 Millionen an soziale Einrichtungen/die Staatskasse zahlen.

Natürlich muss der Angeklagte auch die hinterzogen Steuern (siehe oben), zuzüglich Hinterziehungszinsen, nachzahlen. Dies soll er zum Großteil bereits getan haben.

Der Richter erklärte in der Verhandlung, dass der Angeklagte nur deshalb somilde bestraft worden sei, weil er sofort nachdem er mit den Hinterziehungsvorwürfen konfrontiert worden war, ohne Zögern die Vorwürfe eingestanden habe und erheblich bei der Aufklärung des Sachverhalts mitgearbeitet habe. So habe der Angeklagte drei Aktenordner mit Unterlagen übergeben, die der Steuerfahndung die Ermittlungen in seinem Fall erheblich vereinfacht und beschleunigt hätten.

Die 2 Jahre Haft auf Bewährung und die EUR 7,5 Millionen hätte sich der Angeklagte sparen können, wenn er sich rechtzeitig rechtsanwaltlichen Rat eingeholt hätte.

 

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