Bundesverfassungsgericht: Verwertung der *Steuersünder-CD* zulässig ! ! !

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass deutsche Behörden sogenannte *Steuersünder-CDs* ankaufen dürfen und die Informationen auf dieser CD verwenden dürfen!

Die Klage eines *Steuersünders* gegen entsprechende Durchsuchungsmaßnahmen in seiner Wohnung, die aufgrund der Informationen auf der *Steuersünder-CD* erfolgten, wies das Bundesverfassungsgericht zurück!

In dem Fall, welcher dem Bundesverfassungsgericht vorlag, hatte die Steuerfahndung bzw. die Staatsanwaltschaft mit Hilfe einer dem Bundesnachrichtendienst übergebenen CD Informationen über in Liechtenstein gegründete Stiftungen erhalten. Aufgrund dieser Informationen wurden bei dem Kläger Durchsuchungen durchgeführt. Bei diesen Durchsuchungen wurden *weitere* Unterlagen bzw. Computerdateien über die Stiftungen bzw. Bankkonten in Liechtenstein aufgefunden. Der Kläger war der Ansicht, dass diese Durchsuchungen nicht hätten stattfinden dürfen. Die CD bzw. die Daten auf der CD waren sehr wahrscheinlich von einem ehemaligen Mitarbeiter eines Liechtensteinischen Treuhänders gestohlen worden.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass die Staatsanwaltschaft sich auch auf gestohlene Informationen stützen darf. Entscheidend sei, dass die Staatsanwaltschaft den Diebstahl nicht veranlasst habe.

Auch wenn die Entscheidung noch nicht alle Zweifelsfragen klärt, so dürfte sich mit dieser Entscheidung rein faktisch geklärt haben, dass die *Steuersünder-CDs* verwendbar sind.

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